Wie Unterhalt einfordern?

  • Hallo,
    ich beginne bald mein Studium und muss dafür wegziehen. Alleine kann ich dies ja ohne Einkommen nicht finanzieren. Dafür brauche ich den Unterhalt meiner Eltern! Diese sind jedoch weniger kooperativ, da sie wollen, dass ich eine Ausbildung mache.


    1) Wie kriege ich raus, was meine Eltern mir für das Studium geben müssen?
    Die Tabellen kenne ich zwar, jedoch nicht die genauen Fnanzen meiner Eltern.


    2) Was mache ich wenn meine Eltern sich weigern, mit dem Argument ich soll eine Ausbildung machen?


    Grüße

  • Hallo Leonidas,


    ich gehe mal davon aus, dass Du volljährig bist und das geplante Studium Deine berufliche erstausbildung ist.


    Als volljähriger Mensch kannst Du natürlich selber bestimmen, wie sich Deine Ausbildungsvita gestaltet. Deine Eltern können allenfalls beratend tätig werden, aber keine Entscheidungen treffe oder etwas bestimmen.


    Als Student mit eigenem Hausstand hast Du einen Unterhaltsanspruch von 670€. Das ergibt sich aus den unterhaltsrechtlichen Leitlinien des zuständigen OLG. Bitte mal ergoggeln. Beim OLG Hamm steht es unter Punkt 13.1.2.


    Auf diesen Anspruch wird das volle Kindergeld angerechnet, welchers Deine Eltern an Dich auszukehren hätten. Tun sie das nicht freiwillig, und leisten auch keinen Unterhalt, kannst Du bei der Familienkasse einen Abzweigungsantrag stellen.


    Vorrangig zum Unterhalt musst Du BAföG beantragen. Wird BAföG gewährt, mindert es den Anspruch ebenfalls in voller Höhe. Den Restbetrag bis 670€ wäre dann von Deinen Eltern zu leisten.


    Dazu forderst Du Deine Eltern auf (bitten geht natürlich auch) Dir Auskunft über ihre wirtschaftlichen verhältnisse zu erteilen. Anspruch darauf hast Du nach § 1605 BGB.


    Wenn dem nicht nachgekommen wird, würde Dir nur der Klageweg verbleiben. Dazu solltest Du Dich eines Fachanwalts für Familienrecht bedienen. So weit sollte es aber nicht kommen müssen.


    Warum sollst Du denn eine Berufsausbildung machen? Welches Argunemt haben die Eltern gegen das Studium?


    LG chico


  • Hallo,
    geht es Dir um die Finanzierung des laufenden Lebensunterhaltes oder auch um die Finanzierung im Vorfeld (z.B. Umzug, Kaution etc.)?


    Während chico aus Sicht des Unterhaltsrechtes geantwortet hat, wäre ja für die Studienzeit BAföG zu beantragen.
    soweit dort die Eltern sich bereits weigern, die entsprechenden Vordrucke und Angaben zu Ihrem Einkommen zu machen,
    kannst Du gleich den Antrag auf Vorausleistung mit einreichen. Damit trittst Du deine Rechtsposition nach dem Unterhaltsrecht an das BAföG-Amt ab, und das BAföG-Amt zahlt an Dich erstmal im Voraus. Das BAföG-Amt wird sich dann den Eltern "liebevoll" widmen, und diese notfalls vor Gericht zur Kasse bitte.
    Für Dich bedeutet dies:
    Du erhälst das BAföG, unabhängig ob die Eltern unterhaltsverpflichtet sind oder nicht.


    Den Weg über das Unterhaltsrecht brauchst Du dann nicht mehr gehen (und hast auch kein Kostenrisiko).


    Soweit es Dir jedoch auch um die Kosten im Vorfeld geht, da wird das BAföG nicht helfen, weil dort diese
    Kosten nicht im Gesetz aufgeführt sind.


    dms