Wiederspruch eingelegt

  • Das ist der offizielle Weg. Man kann sich natürlich aber auch ganz höflich mal nach vier oder sechs Wochen nach dem Bearbeitungsstand informieren.


    Ich meine, die 3 Monate sind die Karrenzzeit, nach der man juristische Schritte in Erwägung ziehen kann. Aber, es ist auch möglich, auf "gutem Wege" vorher anzufragen. Denn mitunter macht der Ton die Musik und man kann auf der "sanften Tour" mehr erreichen, als mit Androhung von Antalt und co.


    Wir haben da in unserem Büro mitunter schon Bearbeitungszeiten für unsere Mandanten verkürzen können (wobei sich das JC in dieser Hinsicht genau wie das Finanzamt verhält).

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool:

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