Wohngeld abgelehnt & BAB beantragt

  • hallo liebes forum,


    folgendes problem: wollte wohngeld beantragen dieser wurde abgelehnt gestern abgelehnt. ich habe einen untermietvertrag abgeshclossen gehabt, weil ich vorher halt gearbeitet habe und nicht von der stütze leben wollte. habe jetzt halt nen ausbildungplatz bekommen. muss zu hause miete zahlen und bekommen kein kindergeld mehr da ich über 25 bin. mein vater lebt geschieden von meiner mutter und ist nicht greifbar da er im ausland ist.dazu ist meiner mutter in der privatinsolvenz durch die scheidung. also kann sie mir finanziell nicht weiter helfen. mein ausbildungsbetrieb ist 32 km von mir enfernt und zur schule muss auch noch 72km fahren pro fahrt. der BAB antrag wird noch bearbeitet. ich habe im ersten lehrjahr nen verdienst von 420 euro netto. dieser verdienst würde schon fast für den sprit alleine drauf gehen ohne die versicherung und steuern fürs auto. die miete kommt ja dann auch und zum leben bleibt eh nichts mehr übrig. hoffe ihr könnt mir ne hilfestellung geben.


    lg robberts

  • ...ich habe einen untermietvertrag abgeshclossen gehabt, ...
    muss zu hause miete zahlen ....
    der BAB antrag wird noch bearbeitet. ...


    § 64
    Sonstige persönliche Voraussetzungen


    (1) Der Auszubildende wird bei einer beruflichen Ausbildung nur gefördert, wenn er
    1. außerhalb des Haushaltes der Eltern oder eines Elternteils wohnt und


    könnte daher erneut eine Ablehnung werden

  • sorry, dachte es bezieht sich alles auf den wohngeldantrag der abgelehnt wurde. kann man sonst noch irgendwas beantragen während der ausbildung? wenn nicht, kann ich vater staat nämlich danken und meine ausbildung abbrechen.

  • Unterhalt von Papa und Mama? Schon allein dein Untermietvertrag dürfte sittenwidrig sein, weil deine Mutter dir während der Ausbildung unterhaltspflichtig ist. Und zwar mit Kost und Logis, wenn du zuhause wohnst. Sie hat dir das also als Unterhalt zu erbringen und nicht noch Miete von dir zu fordern. Wenn sie in Insolvenz ist, wird bei ihrem Pfändungsfreibetrag berücksichtigt, dass sie noch eine unterhaltsberechtigte Person zu versorgen hat und hat demnach mehr Geld zur Verfügung, das sie für deinen Unterhalt einzusetzen hat.


    Wenn du meinst, mit abgebrochener Ausbildung besser dazustehen: bitte. BAB gibts aber nunmal nur mit eigener Wohnung. Wer hindert dich daran, auszuziehen, z. B. in eine billige WG oder ein möbliertes Zimmer? Dass Lehrjahre keine Herrenjahre sind und man nicht grad üppig im Gelde schwelgt in dieser Zeit, das sollte dir ja bekannt sein.


    Was verdienst du denn überhaupt? Und was bezahlst du für deine sittenwidrige Untervermietung?


    Turtle