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woher bekomme ich geld wenn arbeitsamt noch nicht zahlt?

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  #1  
Alt 27.11.2008, 23:03
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Standard woher bekomme ich geld wenn arbeitsamt noch nicht zahlt?

hallo zusammen,

ich habe eine fristlose kündigung bekommen....habe mich arbeitslos gemeldet und habe eine kündigungsschutzklage gestellt.meine frage ist,wo bekomme ich nun geld für miete und lebensunterhalt her????muss ich da was beachten oder wie läuft das???

ich bedanke mich schon mal für eure hilfe
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  #2  
Alt 28.11.2008, 18:38
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Beiträge: 12
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hallo Thomas,

wenn du "beweisen" kannst, dass du mittellos bist, kannst du Soforthilfe in Form eines Vorschusses beantragen. Lass dich nicht abwimmeln, dass steht dir zu.
Gruß Data
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  #3  
Alt 28.11.2008, 23:01
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Beiträge: 2
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danke schön aber wo mache ich das denn??????
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  #4  
Alt 29.11.2008, 19:49
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Registriert seit: 28.11.2008
Beiträge: 12
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du gehst zum A-Amt in die Leistungsabteilung und bittest (wenn nötig mit Nachdruck) um einen Vorschuß. Der steht dir zu und wird dann natürlich bei deiner Berechnung wieder abgezogen. Nimm deine letzten Kontoauszüge mit, damit die sehen, dass du nichts zum Leben hast.
Viel Glück!
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  #5  
Alt 19.02.2009, 19:17
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Beiträge: 7
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Hallo, stelle einen Antrag zur Überbrückung beim Arbeitsamt. Oder frag nach einen Vorschuss, da du ja deine Miete und Lebensmittel kaufen musst.
Das müssen sie dir geben!!!!
Viele Grüße von der weissen Riesin
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  #6  
Alt 20.02.2009, 12:14
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Beiträge: 4.412
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Du wirst zunächst ALG bekommen denn wenn du gekündigt worden bist und eine Klage bei Gericht liegt dürfen sie dir die Zahlung nicht verweigern.Also Antrag stellen und dann kannst du auch deine Rechnungen bezahlen.
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  #7  
Alt 12.05.2009, 23:44
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Beiträge: 25
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Du erhälst automatisch bis zur genauen Klärung (Klage) als Überbrückungsgeld ALG II. Eventuell Nachfragen ob extra bei ARGE Anmeldung erfolgen muss. ARGE und ARBEITSAGENTUR sind zwei verschiedene Sachen. Normalerweise steht Dir über ALG II als Alleinstehender der normale Satz zu. Genauso erhälst Du für Unterkunft u. Heizung entsprechend Deines zustehenden Anspruches der Wohnungsgröße ALG II.
Nur die Abwicklungen dauern. Du mußt eventuell, wenn Du bei Gericht gewinnst und einen neuen Beendigungstermin der Kündigung von Deinem Arbeitgeber erhälst, die Arbeitsbescheinigung nachreichen (Arbeitsamt). Erst Klage abwarten, dann sofort reagieren. Trotzdem musst Du Dich dahinter klemmen damit Du einen Vorschuss bekommst.
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  #8  
Alt 22.06.2009, 01:18
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Registriert seit: 22.06.2009
Ort: Dillingen
Beiträge: 3
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Danke für den hilfreichen Eintrag, Sale47.
Hier wird wieder mal klar, dass man sich wirklich drum bemühen muss, an die richtige Stelle zu gelangen.
Die Sofort Hilfe brauch ich auch dringend.
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