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hallo ich moechte meinen neuen partner heiraten nun versucht seine ex es durchzubringen das ich bei heirat für das kind meines partners mit bezahlen soll ist das möglich
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#2
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Bei Geschiedenen gilt hier § 1570 Abs. 1 Satz 1 BGB, bei unehelichen Kindern § 1615 I BGB. Unterhaltspflichtig sind grundsätzlich nur die Eltern.
Solang das Kind nicht in eurem Haushalt lebt, bist du weder bei einer eheähnlichen Gemeinschaft noch bei einer Ehe zum Unterhalt des Kindes verpflichtet. In diesem Falle wärest du aber nicht zum Barunterhalt heranzuziehen, sondern zur Erziehung und Pflege. Eine Ersatzhaftung oder ein gesetzlicher Forderungsübergang besteht zunächst ersteinmal gegen über Verwandten direkter Linie. Gem. § 1607 Abs. 3 BGB geht die Forderung des Unterhaltes auf den Ehegatten nur dann über, wenn dieser dem Barunterhaltspflichtigen Unterhalt zahlen muss. D.h. wenn dein Partner kein Einkommen hat und du ihm den Unterhalt zahlen musst, muss von dieser Unterhaltsleistung zunächst der Unterhalt des Kindes bestritten werden. Dies gilt aber erst, wenn kein anderer Verwandter (Großeltern des Kindes usw.) haftbar gemacht werden kann.
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Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen. Gruss R. Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten.
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