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400,00 € Job bei Hartz IV

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  #1  
Alt 13.10.2010, 21:27
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Standard 400,00 € Job bei Hartz IV

Liebe Forenmitglieder,

ich habe mich gerade hier angemeldet und habe ein vermutlich altbekanntes Problem in einer für mich seit gestern absolut neuen Variante:

Ich habe in den Monaten August und September aushilfsweise gearbeitet und wurde auf Minijobbasis angemeldet. Nachdem ich gegen den ersten Bescheid der ARGE (es wurden 300 Euro auf einen Monat genommen und davon 160 Euro von meiner Hartz IV Leistung abgezogen) erfolgreich Widerspruch eingelegt habe, wurde mir gesagt, dass ich nach $ 11 SGB II nur 100,00 Euro pro Monat schadlos dazu verdienen dürfe, obwohl mir bis mindestens vorgestern bestätigt wurde, dass diese Grenze bei 160 Euro liegt.

Was sagt Ihr dazu, was ist da rechtens? Allmählich weiss ich selber nicht mehr, was (und vor allem wem) ich nun glauben soll.

Vielen Dank für Eure Antworten und vielleicht auch Eure moralische Unterstützung ,

Susanne
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  #2  
Alt 13.10.2010, 21:46
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Registriert seit: 13.10.2010
Beiträge: 6
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Liebe Forenmitglieder,

habe grade gemerkt, dass ich in der falschen "Abteilung" gepostet habe, der Thread gehört natürlich ints Hartz IV-Forum und nicht unter das BAFÖG. Kann man den Thread ins richtige Forum verschieben? Vielen Dank,

Susanne
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  #3  
Alt 14.10.2010, 13:46
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Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 4.501
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Du hast einen Freibetrag von 100 Euro monatlich und solltest du mehr verdienen dann nochmal 20%.Alles andere wird angerechnet.Bei einem Verdienst von 400 Euro sind es also dann diese 160 Euro.
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  #4  
Alt 14.10.2010, 14:50
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das mit den 160 euros dachte ich bisher auch. aber wenn man genau hinschauen tut, dann ist es richtig, dass es nur 100 euro sind:

http://www.gegen-hartz.de/nachrichte...a631004e45.php

es geht allso nur um die versicherungs-und steuerfreien arbeitsverhältnisse bis zu 400 euro. die arge hat also in diesem fall richtig entschieden.
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  #5  
Alt 15.10.2010, 13:24
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Hallo Lacki,

danke für den Link.

Was mir jetzt noch nicht ganz klar ist, ist der Zusammenhang zwischen § 11 und § 30 SGB II, in dem dann das mit den 20 % geregelt ist und von dessen Regelung ich eigentlich ausgegangen bin - vielleicht bin ich ja auch einfach auf dem Holzweg?

Vielen Dank für Euer alle Mühe,
Susanne
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  #6  
Alt 15.10.2010, 16:03
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wenn man die regeln genau auslegt, dann sind die freibeträge die über die 100 euro gewährt eigentlich nur für leute gedacht, die einer steuer-und sozialversicherungspflichtigen tätigkeit nachgehen, also leute, die mehr als 400 euro verdienen. nun scheint die ganze kiste wohl eine auslegungssache der einzelnen argen zu sein. dein fall ist der erste überhaupt, von dem ich höre, dass im rahmen eines 400 eurojobs lediglich 100 euro als freibetrag angerechnet wurden.
kann ja sein, die sachbearbeiter mögen dich nicht, oder aber auch, dass im zuge von einsparungsmaßnahmen bald alle derartigen fälle so behandelt werden.
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  #7  
Alt 15.10.2010, 20:04
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Hallo Lacki,

danke für Deine Antowrt.

es ist natürlich beides möglich, einmal, dass jetzt mal wieder auf Teufel komm raus an den Hartz-IV-Beziehern gespart werden soll, was andere verbockt haben, oder zum zweiten, dass mich da der ein oder andere nicht leiden kann, mein persönlicher Ansprechpartner traktiert mich schon seit längerem z. B. mit Entgeltvariante im "Tellerspülen", das dann ausartete und als Praktikum (zur "Eignungsfeststellung") und 1-€-Job zum Schluss nach insgesamt anderthalb Jahren durch einen Rechtsanwalt beendet wurde, obwohl ich eigentlich im Bürobereich (Rechtsanwaltsfachangestellte) gelernt habe und dort wieder hin wollte, angeblich abgebrochenen Trainingsmaßnahmen, genauso angeblich versäumten Terminen bei der ARGE und bei der JobBörse (die bei mir im Ort für die Vermittlung von Hartz IV-Leuten in Jobs zuständig ist).

Kann gut sein, dass da einer mir an den Karren fahren will, und das mit allen Mitteln ...

Trotzdem Dir und Euch allen ein schönes Wochenende,

Susanne

Geändert von SusanneKrüger (16.10.2010 um 09:13 Uhr)
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