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#1
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Hallo, ich habe eine Frage, bis jetzt hat mein Sohn ( er bekommt Grundsicherung vom Sozialamt) Grundsicherung bekommen und bekommt sie weiter, er bekommt auch 73 euro Bafög weil er in einer Behinderten Werkstatt arbeitet. Bis Juni 2009 wurde das Bafög nicht mit angerechnet, jetzt steht das Bafög mit als einkommen ab 1.7. auf dem Sozialhilfebescheid. Weiss einer ob das rechtens ist? Würde mich über eine Antwort freuen. Danke LG
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Erfahrener Benutzer |
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#2
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Ich kenne mich leider nur beim Studentenbafög aus; das ja den Bezug anderer Leistungen ausschließt, allerdings zur Hälfte auch Kredit ist. Guck doch mal auf euren Bescheid und prüfe, ob das Bafög in eurem Fall teilweise Darlehen ist oder nicht. Ich vermute mal, dass dem nicht so ist. Wenn nicht, dann wird die Anrechnung wohl richtig sein, anderenfalls dürfte nur derjenige Teil berücksichtigt werden, der nicht Kredit ist. (Beim Studentenbafög ist das die Hälfte).
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#3
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Nein,er muss nix zurück zahlen, ist sein verdienst in Behindertenwerkstatt. LG
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Erfahrener Benutzer |
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#4
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Na ja, dann darf das auch angerechnet werden, weil es ja Einkommen ist.
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