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#1
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Hallihallo,
ich hoffe ihr könnt mir hier weiter helfen...Ich schilder mal kurz meine Situation. Ich werde qam 17.3 25 jahre alt,das heisst das Kindergeld fällt weg und krankenversichert bin ich dann auch nicht mehr. Ich wohne in einer Wg und muss jeden Monat 250 euro miete zahlen,strom etc. inklusive. Allerdings kriege ich nur 173 euro bafög. Gehe auch noch neben der schulischen Ausbildung arbeiten,das sind im monat max. 150 euro mehr. Mit dem Kindergeld habe ich es immer mit hängen uns würgen geschafft meine miete zu zahlen,allerdings blieb für essen etc. nie viel übrig. Dieses fällt aber ab April weg und mir wurde heute beim arbeitsamt gesagt das ich keinerlei anspruch auf hartz4 habe,da ich bafög beziehe. Mit bafög und meinem job habe ich ca. 323 euro,davon gehen 250 euro miete weg und mein busticket. Mir bleiben also im Monat um die 57 euro zum leben. Es kann doch nicht sein das mich keiner unterstützen will,oder? Ich meine ich bin mitten in der schulischen Ausbildung, habe im Juni meine prüfung aber wenn mir keiner helfen will muss ich diese abbrechen, damit auch arbeiten gehen kann, oder mein mitbewohner schmeisst mich raus, weil ich von dem geld einfach die miete nicht zahlen kann und dann sitz ich auf der strasse. mit meinen eltern habe ich keinerlei kontakt und bei aller liebe, aber man kann mich mit 25 nicht zwingen wieder in die verhältnisse meiner eltern zurück zu gehen. was soll ich nur tun?ich kriege weniger wie ein hartz4 empfänger, das kann doch nicht sein!!!! ich habe übrigens auch schriftlich das dass schulamt nicht mehr schülerbafög zahlt. ich hoffe ihr könnt mir nützliche tipps geben was ich tun könnte-... |
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#2
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kann mir denn keiner tipps geben??????
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#3
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da bliebe eigentlich nur noch wohngeld!
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#4
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aber da wird doch das einkommen meiner mitbewohner angerechnet oder?also diesen antrag müsste doch dann jeder von uns stellen,oder?
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#5
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Nein, wenn ihr darlegen könnt, dass ihr wirklich nur eine WG seid, getrennte Mietverträge vielleicht oder Untermietverträge habt, nicht. Selbst, wenn die das Einkommen der Mitbewohner nachgewiesen haben wollen, wird das auf keinen Fall gemacht, sondern hingeschrieben, dass ihr eben "nicht" finanziell füreinandersteht, weil ihr ja WG seid. Gerade, wenn es nicht nur ein Mitbewohner ist, sondern sogar mehrere, sollte das durchgehen, anderenfalls legst du gegen einen Bescheid schriftlichen Widerspruch ein. Voraussetzung ist aber natürlich, dass du den Wohngeldantrag schriftlich stellst und dich nicht mündlich durch irgendwelche Aussagen abwimmeln läßt. Zu verlieren hast du nichts.
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#6
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zu verlieren hab ich nix,da haste wohl recht! ich habe heute einen widerspruch gegen den bafög-Bescheid eingelegt. ich hoffe das bringt was...man man man....alles total verzwickt..
danke euch zwei )
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#7
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hey, was hast du den für ein Background? hast du vorher schon mal ne Ausbildung gemacht, oder ist das deine erste? Wird das Einkommen deiner Eltern auf das Bafög angerechnet?
lg replay |
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#8
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ja das einkommen wird angerechnet...also im moment sieht es nicht so dolle aus...wenn ich glück habe falle ich unter die härte regelung und kriege ein darlehen,das entscheidet sich am 23. hoffe ich...naja und ansonsten hab ich keinerlei ansprüche auf öffentliche gelder,wurde mir gesagt..ich muss halt gucken wie ich klar komme und im schlimmsten falle alles,zwei monate vor den prüfungen,schmeissen,damit ich mir n festen job suchen kann...das wurde mir beim amt gesagt
ein hoch auf unseren sozial staat...........
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#9
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Was ist denn aus einem Wohngeldantrag geworden?
Kann doch nicht sein, das so kurz vorm Abschluß alles vorbei sein soll.
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..gebe Meinungen, Äußerungen, Info´s nach eigenem Wissen und Erfahrungen ab..
...es ist nichts verbindlich...wer fehler findet, derf se behalten... |
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#10
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leider hab ich darauf auch keinen anspruch...mir wird immer wieder gesagt das ich hätte nicht ausziehen dürfen,aber das meine mutter mich rausgeschmissen hat und ich nicht mehr zurück kann interessiert keinen...die würden mich echt auf der str. leben lassen...unglaublich oder??? dazu fehlen mir auch echt worte
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