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EGV Eingliederungsvereinbarung

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  #1  
Alt 28.05.2011, 18:30
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Standard EGV Eingliederungsvereinbarung

Sorry ich habe hier gesucht!

Aber nichts gefunden!

Ich soll am 03.06.2011 ne neue EGV unterschreiben!

Die sind aber meisst sehr einseitig, steht meist nur drinnen der Beschuldigte hat
pro Monat 4 bis .... Bewerbungen abzuliefern.

Dann eben Ortsabwesenheit und andere Dinge!

Von der ARGE Seite her, steht eigentlich nur ein einziger Punkt drinnen.

Das sie den Delinquenten auf Ihre Arbeitgeber Ausbeuter Seite bringen!

Hat jemand Erfahrung damit, eine Eingliederungsvereinbarung hört sich ja mehr nach Zweiseitigkeit an.

Die AA und Arge ist ja bereits seit 3 Jahren bei mir ohne jeglichen Erfolg bis auf einmal 7 wochen in 3 Jahren.

Da ich hunderte von Bewerbungen machte und in 130 ZA s gelistet bin und auf jedem ZA Day aufschlug
letztens in ELMSHORN, empfinde ich die Vereinbarung als nicht sehr hilfreich und schwer einseitig!

Kann man da nicht reinschreiben, das man eine Umschulung oder Weiterbildung näher dem Arbeitsmarkt braucht??

Hat das jemand in dieser Art hier, schon einmal durchgezogen?

Muss man diese 08/15 EGV überhaupt unterschreiben???

Elch

Geändert von Elch (28.05.2011 um 18:33 Uhr) Grund: Es muss etwas passieren, unbedingt!
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  #2  
Alt 28.05.2011, 18:54
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Standard

Du must keine EV unterschreiben. Dann kommt sie halt als Verwaltungsakt. Rechtsanspruch auf Weiterbildung gibt es nicht. Wenn man Probleme mit der EV hat, weil man meint, dass da zuwenig als Leistung des JCs drinsteht, dann bespricht man das tunlichst mit seinem Vermittler. Meistens sitzt man diesem ja gegenüber, wenn die EV zur Unterschrift vorgelegt wird und hat eigentlich auch einen Mund am Kopf.

Turtle
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  #3  
Alt 28.05.2011, 21:08
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Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
Du must keine EV unterschreiben. Dann kommt sie halt als Verwaltungsakt. Rechtsanspruch auf Weiterbildung gibt es nicht. Wenn man Probleme mit der EV hat, weil man meint, dass da zuwenig als Leistung des JCs drinsteht, dann bespricht man das tunlichst mit seinem Vermittler. Meistens sitzt man diesem ja gegenüber, wenn die EV zur Unterschrift vorgelegt wird und hat eigentlich auch einen Mund am Kopf.

Turtle
Tja der zuständige Gruppenleiter sagt, es gibt nix!

Sie müssen sparen weil die Dr. von der Leyen 30 % sparen will!

Nur die Filetstücke dort, aber die kriegen sogar mit dem JobCenter ne Stelle!

Nutzt doch nix uns 3 Jahre liegen zu lassen, ich denke dann müssen die auch langsam mal was tun!

Denn!

Mutter MURKSEL Merkel sagt ja, man soll sich nicht in Hartz IV einrichten!

Und es soll ja angeblich kein Dauerzustand sein, oder bleiben!

Nur durch nichtstun der JobCenter ändert sich halt auch nix!

Klar das die sich die Leute raussuchen, die schnell vermittelbar sind, um auch Erfolge vorzuweisen.

Und es ist doch der Treppenwitz wir sollen ja angeblich bis 65 Jahre arbeiten, bekommen aber keine Arbeitsnahe Weiterbildung mehr???

Irgendwie wohl unlogisch, oder???

Und das der Kunde sich bewerben soll, ohne jegliche Hilfe des Job Centers?????????????????????????????????

Elch

Geändert von Elch (28.05.2011 um 21:14 Uhr) Grund: Klar durch Nichtstun sopart man, aber es ändert sich ja auch nix!!
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  #4  
Alt 29.05.2011, 18:54
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Ort: Mönchengladbach
Beiträge: 139
Pfeil Niemals wahl- & kritiklos etwas unterschreiben!

Es kann Dich keiner zum Unterschreiben einer EGV zwingen. Droht der SB Dir mit Sanktionen, wie etwa Sperre oder Kürzung Deines Anspruches, dann macht der SB sich damit eigentlich der Nötigung strafbar. Darum passiert so etwas meist nicht, wenn man in Begleitung einer zweiten Person zum Termin geht. Nimmt man gar einen sozialrechtlich versierten Beistand mit, dann passiert dies merkwürdigerweise eigentlich gar nicht!

In Mönchengladbach, wo ich derzeit wohne, und auch in vielen anderen Städten Deutschlands gibt es gemeinnützige Vereine, wie z.B. das Arbeitslosenzentrum. Dort wird Dir neben vielen anderen nützlichen Dingen auch eine kostenlose Rechtsberatung angeboten, ebenso auch ein sozialrechtlich versierter Beistand, der nach Absprache mit Dir gemeinsam Deinen Termin beim SB wahrnimmt. Du hast einen Anspruch auf eine Begleitperson, auch auf einen Beistand, ohne dem SB gegenüber einen Grund angeben zu müssen. Soll der Beistand in Deinem Namen agieren, muß der Beistand dann allerdings auf Anfrage eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Diese könnte auch unmittelbar vor Ort aufgesetzt werden. Dann würde Dein Beistand gegenüber dem Amt Deine Rechte wahrnehmen und Du müßtest bloß danebensitzen.

Die ARGE ist meist bemüht, Anspruchsberechtigte mündlich abzuschütteln, wenn sie etwas beantragen wollen oder mündlich zu nötigen, um sie per Unterschrift zur Aufgabe gesetzlich zugesicherter Rechte zu bringen. Von alledem darf man sich auf gar keinen Fall beeindrucken lassen!

Die Verweigerung der Unterschrift unter eine EGV in der Praxis:


1. SB legt Dir das Ding vor und droht Dir sofort oder später mit Sanktionen, falls Du nicht unterschreibst.

2. Du dankst für den Vorschlag, der Dir in der EGV unterbreitet wird, und sagst, dass Du diesen leider nicht direkt unterschreiben kannst, weil Du diesen erst rechtlich prüfen möchtest. Darum möchtest Du die vorgelegte EGV mit nach Hause nehmen. Du mußt nicht unterschreiben, dass Du eine EGV ausgehändigt bekommen hast! Wenn der SB einen Nachweis über die Zustellung möchte, muß er sie Dir per Einschreiben schicken.

3. Der SB droht weiter mit Sanktionen etc. – einfach nicht beeindrucken lassen und das Ding "zur Prüfung" mit nach Hause nehmen. Vermutlich wird der SB das aber nicht wollen und damit ist die Sache gegessen. Wenn doch, ist der Termin damit beendet. Falls Du keine Zeit findest, um die EGV selber zu prüfen oder von jemand anderem prüfen zu lassen, ist das eigentlich egal. Es passiert erstmal nichts. Selbstverständlich kannst Du auch dem SB des JCs einen Gegenvorschlag zur EGV unterbreiten – schließlich geht es ja hier um eine "Vereinbarung" und mit dieser müßten beide Vertragspartner auch wirklich einverstanden sein! Jedenfalls dürfen keinerlei Sanktionen aufgrund einer verweigerten Unterschrift unter die EGV oder wegen dem Ausbleiben eines Gegenvorschlags zur EGV passieren!

4. Hast Du es mit einem ganz besonders hyperaktiven SB zu tun, wird er in der Folge bemüht sein, Dir die EGV als Verwaltungsakt zuzustellen. Dies passiert dann schriftlich und erst ab diesem Zeitpunkt gilt der EGV-Vorschlag des JCs tatsächlich als Verwaltungsakt! Passiert dies, hast Du die Möglichkeit, diesem zu widersprechen. Die schriftliche Form wäre mit Sicherheit von Vorteil. Widersprüche müssen geprüft werden und so ist der SB gezwungen, den gesamten Inhalt der EGV genau und vor allem ganz individuell und nur auf Deine Person und Deinen bisherigen schulischen sowie beruflichen Werdegang bezogen zu begründen. Er kann also nicht einfach schreiben, dass die Maßnahme "X" der Integration in den Arbeitsmarkt dient. Er muß schon formulieren, weshalb ebendiese Maßnahme "X" in welcher Form etc. ihm geeignet scheint, um Dich persönlich in den ersten Arbeitsmarkt integrieren zu können.

5. Nun kannst Du erneut widersprechen, und zwar mit dem Inhalt, dass Du bereits einen Minijob hast und dass Du bemüht bist, einen weiteren Minijob zu bekommen, um sozialversicherungspflichtig zu arbeiten. Oder Du hoffst darauf, dass Du eventuell in Zukunft, z.B. Ende des Jahres oder bei besserer Auftragslage für das Unternehmen im Frühjahr des nächsten Jahren, oder ähnlich bei der Firma als sozialversicherungspflichtige Vollzeitkraft eingestellt werden würdest.
Wie Du argumentierst, hängt von Deiner Situation ab. Auf jeden Fall sollte in Deinen Widerspruch dann mit rein, wenn Du im Fall der Aufnahme der betreffenden Maßnahme Deinen derzeitigen Arbeitsplatz kündigen müßtest und somit dann zur Gänze auf ALG 2 angewiesen wärest! Dies wäre ebenfalls ein ausgeprochen wichtiger Widerspruchsgrund – ein finanzieller Grund für das JC und Dich betreffend, würde bei gegenteiligem Bescheid gegebenenfalls die Zumutbarkeit verletzt werden!
Es hängt also ganz von Deiner persönlichen Situation und dem Inhalt der vom JC unterbreiteten EGV ab, was Du in den Widerspruch reinschreibst. Möchtest Du eine Umschulung oder eine Weiterbildungsmaßnahme lieber besuchen, kannst Du auch dies angeben und entsprechend begründen. Zwar hast Du auf Bildung keinen Rechtsanspruch, aber auch das JC muß Deine Einlassung würdigen, so wie Du die ihre.

6. Irgendwann erhältst Du dann einen Bescheid als Antwort auf Deinen Widerspruch – vermutlich wird Deinem Widerspruch stattgegeben. Wenn nicht und der Bescheid paßt Dir aus einem bestimmten Grund nicht, kannst Du erneut Widerspruch einlegen und zusätzlich vor dem Sozialgericht klagen.

Bei all den Punkten 1 bis 6 wirst Du von dem Mitarbeiter z.B. des Arbeitslosenzentrums unterstützt. Der setzt Dir auch Schriftsätze auf oder hilft Dir dabei, wenn Du damit Probleme hast, begleitet Dich zum JC, zum Gericht, etc., wenn Du das möchtest und mit ihm vereinbarst.

Es ist ausgesprochen interessant, dass die JC-Mitarbeiter meist inaktiv werden was Nötigungen, Bedrohungen, Beleidigungen, oder ähnliches angeht, sobald sie merken, dass Du um Deine Rechte weißt und Dir auch Hilfe besorgt hast. Verharren sie in ihrem willkürlichen und oftmals zudem rechtswidrigen Tun, stehen Dir Rechtsmittel zur Verfügung, die Du nutzen könntest und solltest.
In einem Verwaltungsakt muß ein Amt innerhalb von längstens sechs Monaten reagieren - zumindest meine ich, dass es sechs Monate sind. Meist erhält man aber schon nach etwa zwei bis vier Wochen einen Bescheid.

Außerdem solltest Du wissen, dass Dein SB beim JC, der sich ja immer noch "Berufsberater" nennt, DIR behilflich sein muß, in den ersten Arbeitsmarkt integriert zu werden und zukünftig auf einen geringeren Hilfebetrag angewiesen zu sein. Nach Recht und Gesetz ist es nicht allein seine Aufgabe, Dich zu verwalten oder womöglich gar zu drangsalieren und zu nötigen. Das vergessen die SB der JC leider allzu oft.


Vergiß auch bitte dies NIEMALS:
Du MUSST gar nichts direkt und ungeprüft unterschreiben!!! Oder würdest Du im rechtlichen Alltagsleben einen Vertrag unterschrieben, ohne das Kleingedruckte gelesen und auch verstanden zu haben? Würdest Du einen Handyvertrag ungeprüft unterschreiben oder einen Stromvertrag oder einen Versicherungsvertrag? Würdest Du eine Waschmaschine kaufen, ohne Dir die Eckdaten durchgelesen und überprüft zu haben und ohne mit allen Vertragsbestandteilen zu 100% einverstanden zu sein?
Sicher nicht! Und bei einer Maßnahme mußt Du schon gar nichts unterschreiben – nicht einmal die Hausordnung. Sie werden sagen, dass Du bei Verweigerung Deiner Unterschrift nicht in ausreichendem Maß Deiner Mitwirkungspflicht bei der Maßnahme nachkommst. Aber das ist eine Lüge! Deine Anwesenheit bei einer Maßnahme reicht – Du mußt niemals etwas unterschreiben, um damit Deine Mitwirkungspflicht zu erfüllen!
Wären all die Dinge rechtens, die man unterschreiben muß, dann würden sie bereits im Sozialgesetzbuch in Gesetzen verankert sein und müßten nicht erst zusätzlich von Dir unterschrieben werden!


Ich hoffe, dass Dir meine Ausführungen weitergeholfen haben. Mit den besten Wünschen und Grüßen,

Freydis
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  #5  
Alt 29.05.2011, 19:04
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a) Dem TE geht es nicht darum, dass ihm irgendeine Maßnahme nix nutzt, sondern, dass er eine (Bildungsmaßnahme) haben möchte.

b) Ich kann nicht lesen, dass er einen Nebenjob oder eine selbständige Tätigkeit ausübt und die durch irgendwas in der EV bedroht wäre - im Gegenteil, er ist seit Jahren alo und wünscht eine Fortbildung. Ggf. verwechselst du das Problem des TE mit einem ähnlichen hier geposteten Thread.

c) Kann man gegen einen Widerspruchsbescheid keinen neuen Widerspruch einlegen, sondern nur klagen.

Turtle
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  #6  
Alt 29.05.2011, 19:30
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Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
a) Dem TE geht es nicht darum, dass ihm irgendeine Maßnahme nix nutzt, sondern, dass er eine (Bildungsmaßnahme) haben möchte.

b) Ich kann nicht lesen, dass er einen Nebenjob oder eine selbständige Tätigkeit ausübt und die durch irgendwas in der EV bedroht wäre - im Gegenteil, er ist seit Jahren alo und wünscht eine Fortbildung. Ggf. verwechselst du das Problem des TE mit einem ähnlichen hier geposteten Thread.

c) Kann man gegen einen Widerspruchsbescheid keinen neuen Widerspruch einlegen, sondern nur klagen.

Turtle
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Nein diese Antwort ist zwar schöön aber in keiner Form richtig!

Begründung die AA und die ARGEN haben in etwa 20.000 EURO für Massnahmen für mich ausgegeben.

Was teilweise nur der Bildungs Mafia Geld ins Haus schwemmte!

Es waren zum teil hochwertige Massnahmen dabei, wie die 5 Monatige Ausbildung zum international zertifizierten Projektmanager nach ICB 3.0

Zertifiziert heisst Prüfungen in der Schule!

Und die Zertifierung durch Prüf Cert!

Der Unsinn liegt halt auch nur darin das MURKSEL Merkel und Ihre Marionette eine Hype aus 5 EURO
mehr im Monat machte!

Rechne ich die insgesamt 20.000 EURO in 3 Jahren an Weiterbidung, bis zum Renteneintritt aus, könnten die mir 555 EURO / monat bis zum Renten Eintritt geben!,

Dabei auch Business Englisch für 5 Monate ganztags!

Dann meine Bewährungshelferin Herr Elch sie haben freie AUSWAHL!

Da habe ich dann nochmals Englisch und Dänisch gewählt und auch völlig bekommen, weitere 4 Monate!

Da ich beeits 6 vollwertige Berufe mit sämtlichen Beppern und Abschlüssen habe,
betrachte ich jede Massnahme als Unsinn!
Darunter 2 Meistertitel, Metall und Elektrotechnik
REFA bis zur höchsten Ausbildung bis zum REFA EIE
DGQ Auditor in der höchsten Stufe bis ISO TS 16949
International zertifizierter Projektmanager nach ICB 3.0

Ich höre immer nur Sie brauchen keine Weiterbildung mehr!
Wir verstehen nicht, das sie nichts bekommen, immer das gleiche Gesülze!

Diesmal will ichs umdrehen nicht immer ich Nachweise, sondern nun sind die dran und können sich mal blamieren!!!!

Ich habe die aufgescheucht um sich Gedankenken zu machen!


Daher muss ich Deine Vermutungen, als völlig unzutreffend bezeichnen!

Oder um das noch genauer zu Formulieren!!!

20.000 EURO haben nach 3 Jahren und 350 Bewerbungen und 130 ZA Listungen nicht zum Erfolg geführt!

Ich habe jetzt nur ein VETO eingelegt kein weiter wie bisher, nicht die Einseitige EGV von letztens unterschreiben.

Somit will ich die an den Tisch zwingen um ein neues Konzeot auszuarbeiten und durchzudenken ich rüttele die deutschen schlafmichel hoch!

Denn was soll das??

Noch 3 Jahre weiter mit 400 Bewerbungen und die Bewährungshelferin in alter Manier?
macht Juni ,Juli, August , September, Oktober, November, Dezember ??

Ja iss de schoooooooo wieder Weihnachten????????????

Schnaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaarch!


Elch

Geändert von Elch (29.05.2011 um 19:52 Uhr) Grund: Es ist oft nicht so wie es scheint oder von Fremden einfach interpretiert wird.
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  #7  
Alt 29.05.2011, 20:00
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Zitat:
Zitat von Freydis Beitrag anzeigen
Es kann Dich keiner zum Unterschreiben einer EGV zwingen. Droht der SB Dir mit Sanktionen, wie etwa Sperre oder Kürzung Deines Anspruches, dann macht der SB sich damit eigentlich der Nötigung strafbar. Darum passiert so etwas meist nicht, wenn man in Begleitung einer zweiten Person zum Termin geht. Nimmt man gar einen sozialrechtlich versierten Beistand mit, dann passiert dies merkwürdigerweise eigentlich gar nicht!

In Mönchengladbach, wo ich derzeit wohne, und auch in vielen anderen Städten Deutschlands gibt es gemeinnützige Vereine, wie z.B. das Arbeitslosenzentrum. Dort wird Dir neben vielen anderen nützlichen Dingen auch eine kostenlose Rechtsberatung angeboten, ebenso auch ein sozialrechtlich versierter Beistand, der nach Absprache mit Dir gemeinsam Deinen Termin beim SB wahrnimmt. Du hast einen Anspruch auf eine Begleitperson, auch auf einen Beistand, ohne dem SB gegenüber einen Grund angeben zu müssen. Soll der Beistand in Deinem Namen agieren, muß der Beistand dann allerdings auf Anfrage eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Diese könnte auch unmittelbar vor Ort aufgesetzt werden. Dann würde Dein Beistand gegenüber dem Amt Deine Rechte wahrnehmen und Du müßtest bloß danebensitzen.

Die ARGE ist meist bemüht, Anspruchsberechtigte mündlich abzuschütteln, wenn sie etwas beantragen wollen oder mündlich zu nötigen, um sie per Unterschrift zur Aufgabe gesetzlich zugesicherter Rechte zu bringen. Von alledem darf man sich auf gar keinen Fall beeindrucken lassen!

Die Verweigerung der Unterschrift unter eine EGV in der Praxis:


1. SB legt Dir das Ding vor und droht Dir sofort oder später mit Sanktionen, falls Du nicht unterschreibst.

2. Du dankst für den Vorschlag, der Dir in der EGV unterbreitet wird, und sagst, dass Du diesen leider nicht direkt unterschreiben kannst, weil Du diesen erst rechtlich prüfen möchtest. Darum möchtest Du die vorgelegte EGV mit nach Hause nehmen. Du mußt nicht unterschreiben, dass Du eine EGV ausgehändigt bekommen hast! Wenn der SB einen Nachweis über die Zustellung möchte, muß er sie Dir per Einschreiben schicken.

3. Der SB droht weiter mit Sanktionen etc. – einfach nicht beeindrucken lassen und das Ding "zur Prüfung" mit nach Hause nehmen. Vermutlich wird der SB das aber nicht wollen und damit ist die Sache gegessen. Wenn doch, ist der Termin damit beendet. Falls Du keine Zeit findest, um die EGV selber zu prüfen oder von jemand anderem prüfen zu lassen, ist das eigentlich egal. Es passiert erstmal nichts. Selbstverständlich kannst Du auch dem SB des JCs einen Gegenvorschlag zur EGV unterbreiten – schließlich geht es ja hier um eine "Vereinbarung" und mit dieser müßten beide Vertragspartner auch wirklich einverstanden sein! Jedenfalls dürfen keinerlei Sanktionen aufgrund einer verweigerten Unterschrift unter die EGV oder wegen dem Ausbleiben eines Gegenvorschlags zur EGV passieren!

4. Hast Du es mit einem ganz besonders hyperaktiven SB zu tun, wird er in der Folge bemüht sein, Dir die EGV als Verwaltungsakt zuzustellen. Dies passiert dann schriftlich und erst ab diesem Zeitpunkt gilt der EGV-Vorschlag des JCs tatsächlich als Verwaltungsakt! Passiert dies, hast Du die Möglichkeit, diesem zu widersprechen. Die schriftliche Form wäre mit Sicherheit von Vorteil. Widersprüche müssen geprüft werden und so ist der SB gezwungen, den gesamten Inhalt der EGV genau und vor allem ganz individuell und nur auf Deine Person und Deinen bisherigen schulischen sowie beruflichen Werdegang bezogen zu begründen. Er kann also nicht einfach schreiben, dass die Maßnahme "X" der Integration in den Arbeitsmarkt dient. Er muß schon formulieren, weshalb ebendiese Maßnahme "X" in welcher Form etc. ihm geeignet scheint, um Dich persönlich in den ersten Arbeitsmarkt integrieren zu können.

5. Nun kannst Du erneut widersprechen, und zwar mit dem Inhalt, dass Du bereits einen Minijob hast und dass Du bemüht bist, einen weiteren Minijob zu bekommen, um sozialversicherungspflichtig zu arbeiten. Oder Du hoffst darauf, dass Du eventuell in Zukunft, z.B. Ende des Jahres oder bei besserer Auftragslage für das Unternehmen im Frühjahr des nächsten Jahren, oder ähnlich bei der Firma als sozialversicherungspflichtige Vollzeitkraft eingestellt werden würdest.
Wie Du argumentierst, hängt von Deiner Situation ab. Auf jeden Fall sollte in Deinen Widerspruch dann mit rein, wenn Du im Fall der Aufnahme der betreffenden Maßnahme Deinen derzeitigen Arbeitsplatz kündigen müßtest und somit dann zur Gänze auf ALG 2 angewiesen wärest! Dies wäre ebenfalls ein ausgeprochen wichtiger Widerspruchsgrund – ein finanzieller Grund für das JC und Dich betreffend, würde bei gegenteiligem Bescheid gegebenenfalls die Zumutbarkeit verletzt werden!
Es hängt also ganz von Deiner persönlichen Situation und dem Inhalt der vom JC unterbreiteten EGV ab, was Du in den Widerspruch reinschreibst. Möchtest Du eine Umschulung oder eine Weiterbildungsmaßnahme lieber besuchen, kannst Du auch dies angeben und entsprechend begründen. Zwar hast Du auf Bildung keinen Rechtsanspruch, aber auch das JC muß Deine Einlassung würdigen, so wie Du die ihre.

6. Irgendwann erhältst Du dann einen Bescheid als Antwort auf Deinen Widerspruch – vermutlich wird Deinem Widerspruch stattgegeben. Wenn nicht und der Bescheid paßt Dir aus einem bestimmten Grund nicht, kannst Du erneut Widerspruch einlegen und zusätzlich vor dem Sozialgericht klagen.

Bei all den Punkten 1 bis 6 wirst Du von dem Mitarbeiter z.B. des Arbeitslosenzentrums unterstützt. Der setzt Dir auch Schriftsätze auf oder hilft Dir dabei, wenn Du damit Probleme hast, begleitet Dich zum JC, zum Gericht, etc., wenn Du das möchtest und mit ihm vereinbarst.

Es ist ausgesprochen interessant, dass die JC-Mitarbeiter meist inaktiv werden was Nötigungen, Bedrohungen, Beleidigungen, oder ähnliches angeht, sobald sie merken, dass Du um Deine Rechte weißt und Dir auch Hilfe besorgt hast. Verharren sie in ihrem willkürlichen und oftmals zudem rechtswidrigen Tun, stehen Dir Rechtsmittel zur Verfügung, die Du nutzen könntest und solltest.
In einem Verwaltungsakt muß ein Amt innerhalb von längstens sechs Monaten reagieren - zumindest meine ich, dass es sechs Monate sind. Meist erhält man aber schon nach etwa zwei bis vier Wochen einen Bescheid.

Außerdem solltest Du wissen, dass Dein SB beim JC, der sich ja immer noch "Berufsberater" nennt, DIR behilflich sein muß, in den ersten Arbeitsmarkt integriert zu werden und zukünftig auf einen geringeren Hilfebetrag angewiesen zu sein. Nach Recht und Gesetz ist es nicht allein seine Aufgabe, Dich zu verwalten oder womöglich gar zu drangsalieren und zu nötigen. Das vergessen die SB der JC leider allzu oft.


Vergiß auch bitte dies NIEMALS:
Du MUSST gar nichts direkt und ungeprüft unterschreiben!!! Oder würdest Du im rechtlichen Alltagsleben einen Vertrag unterschrieben, ohne das Kleingedruckte gelesen und auch verstanden zu haben? Würdest Du einen Handyvertrag ungeprüft unterschreiben oder einen Stromvertrag oder einen Versicherungsvertrag? Würdest Du eine Waschmaschine kaufen, ohne Dir die Eckdaten durchgelesen und überprüft zu haben und ohne mit allen Vertragsbestandteilen zu 100% einverstanden zu sein?
Sicher nicht! Und bei einer Maßnahme mußt Du schon gar nichts unterschreiben – nicht einmal die Hausordnung. Sie werden sagen, dass Du bei Verweigerung Deiner Unterschrift nicht in ausreichendem Maß Deiner Mitwirkungspflicht bei der Maßnahme nachkommst. Aber das ist eine Lüge! Deine Anwesenheit bei einer Maßnahme reicht – Du mußt niemals etwas unterschreiben, um damit Deine Mitwirkungspflicht zu erfüllen!
Wären all die Dinge rechtens, die man unterschreiben muß, dann würden sie bereits im Sozialgesetzbuch in Gesetzen verankert sein und müßten nicht erst zusätzlich von Dir unterschrieben werden!


Ich hoffe, dass Dir meine Ausführungen weitergeholfen haben. Mit den besten Wünschen und Grüßen,

Freydis
Ich finde das nicht gut das meine antwort an fredy gelöscht wurde damit auch das ich mich bei ihm bedankte und das er es auf den Punkt brachte!

Es war auch eine EGV von ******** dabei!

Finde ich nicht nett und Bevormundung vom Erwerbslosen Centrum hier verbunden mit einer Falsch Einschätzung!

Elch

Geändert von Elch (29.05.2011 um 20:02 Uhr) Grund: Nicht alles ist falsch auch wenn man es löscht!
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  #8  
Alt 29.05.2011, 20:24
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Nun ich dachte aufgrund deiner Angabe in Beitrag Nr. 1

Zitat:
Kann man da nicht reinschreiben, das man eine Umschulung oder Weiterbildung näher dem Arbeitsmarkt braucht??
dass du gern eine Fortbildung machen willst. Wenn dem nicht so sein sollte und man dir irgendwelche Maßnahmen aufzwingen will, die deine Selbständigkeit oder deinen Nebenjob (von denen ich nichts las) gefährden, dann hättest du das so schreiben sollen.

Und, so als Anmerkung: deine Beiträge lassen sich furchtbar schwer lesen. Sei es ob dem Ausdruck oder der Rechtschreibung... Von daher werden dir deine 6 Ausbildungen mit allen möglichen Zertifikaten nichts nutzen, wenn deine Bewerbungen genauso aussehen wie deine Beiträge hier.

Turtle
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  #9  
Alt 29.05.2011, 20:59
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Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
Nun ich dachte aufgrund deiner Angabe in Beitrag Nr. 1



dass du gern eine Fortbildung machen willst. Wenn dem nicht so sein sollte und man dir irgendwelche Maßnahmen aufzwingen will, die deine Selbständigkeit oder deinen Nebenjob (von denen ich nichts las) gefährden, dann hättest du das so schreiben sollen.

Und, so als Anmerkung: deine Beiträge lassen sich furchtbar schwer lesen. Sei es ob dem Ausdruck oder der Rechtschreibung... Von daher werden dir deine 6 Ausbildungen mit allen möglichen Zertifikaten nichts nutzen, wenn deine Bewerbungen genauso aussehen wie deine Beiträge hier.

Turtle
::

Meine Bewerbungen werden oder wurden alle von teilweise sogar Dr. der Philosophie geschrieben!"

Daran kann oder solte es also letztendlich nicht liegen!

Mit der Rechtsschreibung und ausdrucksweise ist bekannt daher habe ich keine mehr selbst geschrieben, wäre auch nicht das Problem, auserdem war ich die letzten 10 Jahre über ING, Dienstleister unterwegs
und die übernehmen eh alles in Eigen Regie!

Die letzten Bewerbungen wurden sogar direkt von einer Personalerin geschrieben!

Ist mir auch egal sollen die mir einen deutsch kurs oder Philosophie Kurs
spendieren, aber ich will ja kein Schriftsteller werden!!

Grööööööööööööööl

Elch
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  #10  
Alt 29.05.2011, 21:34
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Zitat:
Zitat von Elch Beitrag anzeigen
::

Meine Bewerbungen werden oder wurden alle von teilweise sogar Dr. der Philosophie geschrieben!"

Daran kann oder solte es also letztendlich nicht liegen!

Mit der Rechtsschreibung und ausdrucksweise ist bekannt daher habe ich keine mehr selbst geschrieben, wäre auch nicht das Problem, auserdem war ich die letzten 10 Jahre über ING, Dienstleister unterwegs
und die übernehmen eh alles in Eigen Regie!

Die letzten Bewerbungen wurden sogar direkt von einer Personalerin geschrieben!

Ist mir auch egal sollen die mir einen deutsch kurs oder Philosophie Kurs
spendieren, aber ich will ja kein Schriftsteller werden!!

Grööööööööööööööl

Elch
Ja man muss schon genauer formulieren das stimmt!

Zum Thema Fortbildung da muss man halt lesen!

Wie gesagt in 3 Jahren haben die ja 20.000 EURO für mich ausgegeben!

Und solte einer auch nur eine noch funktionierende Hirnzelle besitzen und er zählt 1 und 1 zusammen
also 20.000 EURO und 3 Jahre Bewerbungen (von Profis, hoffe ich zmindest das es die sind?

Ich wurde auch geholt für 7 Wochen!

Wie sagte eine Personalerin zu mir?
Sie werden nur geholt wenn gerade Urlaub ist und keiner zeit hat!!!

Grööööööööööööööööööööööl

Somit muss doch einmal ein anderes Konzept her und kein weiter wie bisher!

Ich wil keine weiteren sinnlosen weiterbildungen vielleicht ein umschulen zum arbeitsnahen Gebrauch, die müssen doch in der Ganzen BA einen fähigen haben der meine Kenntnisse miit dem Arbeitsmarkt matchen kann!

Ich will ja garkeine Wunder!

Aber ein 1 Jahresvertrag wäre ja bereits wie 6 richtige im Lotto!

Elch
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