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#1
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Ich habe mal eine Frage zur Einkommensanrechnung der Eltern beim Studium.
Ich hoffe, ich drücke mich verständlich aus und kann hier eine kompetente Antwort bekommen - in der einschlägigen Literatur habe ich nichts konkretes dazu gefunden. Also: mein Sohn wird demnächst 25 und hat eine abgeschlossene Lehrausbildung. In der Folge hat er sich mit Jobs über Wasser gehalten und nebenbei das Abitur in der Abendschule gemacht. Jetzt möchte er noch 5 Jahre studieren. Ist es wirklich so, dass ich ihn während des Studiums unterhalten muss??? Ich habe irgendwo gelesen, dass ich ihm nur eine Ausbildung finanzieren muss. Und selbst bei Harzt4 muss ich ja nur für ihn aufkommen bis er 25 ist! Falls sich das irgenwie hartherzig anhört: Ich habe 2 Kinder alleine großgezogen, vom Vater nie einen Pfennig Unterhalt bekommen (Cents auch nicht), für jede Art von Unterstützung habe ich immer ein wenig zu viel verdient. Irgendwann muss doch mal Schluß sein ??? |
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#2
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Dein Sohn hat eine abgeschlossene Ausbildung und mehr kann man von dir nicht verlangen.Wenn er jetzt noch studieren will dann könnte er doch Bafög beziehen und nebenher arbeiten.
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#3
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Wäre schön, wenn das wirklich so wäre - aber Bafög ist ja elternabhängig :-(
Und deshalb bin ich jetzt ganz schön verunsichert. Und ich finde keine entsprechenden Paragraphen ... |
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#4
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Es gibt auch elternunabhängiges Bafög.Dein Sohn ist ja bereits 25 und hat eine abgeschlossene Ausbildung.
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#5
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Das hat damit nichts zu tun. Dazu müsste er erstmal (m. E. n. mind. 5 Jahre) gearbeitet haben, damit es elternunabhängig wird.
Wenn das Studium nicht thematisch auf die Ausbildung aufbaut (z. B. nach dem Krankenpfleger jetzt halt Medizinstudium), dann dürften die Chancen groß sein, keinen Unterhalt zahlen zu müssen. Turtle |
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