einmalige Zahlungen II

  • Hallo zusammen,


    ich habe hier noch ein schwieriges Problem.
    angenommen jemand erhalt eine einmal Zahlung von 2000 euro (durch verkauf von wertgegenständen.)
    ok, dies wird als einkommen über mehrere monat verteilt vom alg II abgezogen. was ist dann aber, wenn man in einem fall, von dem geld seine schulden abezahlt von sagen wir mal 1000 euro. muss man dem amt den restbetrag melden, oder die ganze summe?
    oder in einem zweiten fall: was ist, wenn man die 2000 euro ganz vom konto abhebt, und davon dann seine schulden bezahlt, und sich dadurch auch kein kleines polster schafft, um sich gegen sanktionen abzusichern. kommt man so an der einkommensanrechnung vorbei?
    und noch eine dritte frage, wenn man sich abmeldet, so muss man auch selbständig für die krankenkassebeiträge aufkommen, wenn man dann in der zwischenzeit in die künstlersozialkasse rübergewechselt ist, und dann das geld wieder kanpp geworden ist, würde dann bei einem erneuten alg II-antrag, die kosten für die künstlersozialkasse übernommen werden?
    und bis zu welchen Betrag brauchen einmalige Zahlungen nicht gemeldet werden?


    vielen dank schon im voraus. vielleicht helfen diese fallbeispiele dem einen oder anderen.:o

  • Alle Zahlungen müssen gemeldet werden.


    Es ist irrelevant, was du davon bezahlst, die gesamte Summe der Zahlung wird als Einkommen berechnet.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D