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Elternzuschuss für Bewerbung

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  #1  
Alt 05.05.2010, 18:46
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Beiträge: 2
Standard Elternzuschuss für Bewerbung

Mein Sohn hat nach dem Studium leider noch keinen Job gefunden. Er bekommt jetzt Hartz4.
Da die Bewerbungskosten (Mappen, Kopien, Fahrtkosten) und die Kosten für angemessene Kleidung (Anzug, Krawatte, usw) für die Vorstellungsgespräche sein Budget übersteigen, möchte ich ihm mtl. 100,-€ dazu geben. Unterhaltspflichtig bin ich nicht mehr, da er 31 Jahre alt ist und seit Jahren eine eigene Wohnung bewohnt. Ich habe ja schon sein komplettes Studium finanziert, obwohl ich alleinerziehend war und auch nur eine kleine Angestellte bin.
Es ist schon traurig genug, dass er trotz Studium arbeitslos ist.
Weiß jemand, wieviel ich ihm monatlich dazu geben kann? Ich möchte ja nicht, dass er auch noch Schwierigkeiten mit dem Amt bekommt.

Gruß Übermutti
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  #2  
Alt 05.05.2010, 21:19
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Registriert seit: 03.04.2008
Beiträge: 41
Standard

Hallo,

normalerweise werden vom Amt die kosten für Bewerbungen und Fotos erstattet. Das heißt du, bzw dein Sohn bekomm für jede Bewerbung 5 Euro zurück.
Was die Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen anblelangt, so kann dein Sohn bei der entsprechenden Firma nach Erstattung der Fahrtkosten fragen. Normalerweise zahlen die Firmen das auch. Die haben nen Pauschalbetrag pro Kilometer. Vom Amt bekommste da nix. Auch Angemessene Kleidung wird meines Wissens nicht vom Amt getragen.

Aber für die Bewerbungskosten muss sich dein Sohn ein Formular holen und das entsprechend ausfüllen und jeweils ein Anschreiben der Bewerbung als Kopie beilegen wenn der Bogen voll ist. Dann bekommt er wie gesagt 5 Euro pro Bewerbung zurückerstattet. Ist nicht viel, aber immerhin mehr als gar nichts!

Liebe Grüße,

Jarani
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  #3  
Alt 05.05.2010, 22:38
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Registriert seit: 05.05.2010
Beiträge: 2
Standard

Hallo Jarani,
vielen Dank für deine schnelle Antwort. Allerdings habe ich die Frage wohl falsch gestellt.

Ich möchte meinen Sohn ja etwas unterstützen, aber wieviel kann ich ihm geben ohne dass er Abzüge beim Amt hat. Also dazuverdienen darf man ja auch, darf man auch einen geringen Betrag sozusagen als Geschenk annehmen? Und wenn ja, wieviel? 50,-€ oder 100,-€ im Monat? Oder einen einmaligen Betrag? Wo ist da die Grenze, damit ihm nicht gekürzt wird?

Gruß von der Übermutti
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  #4  
Alt 06.05.2010, 00:01
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Registriert seit: 05.07.2009
Ort: Erfurt
Beiträge: 834
Standard

schenkungsfreibetrag ist 50 euro im jahr, nicht im monat. warum gibst du ihn nicht einfach das geld in bar und alles ist gut.
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