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Fragen zu BAB

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  #1  
Alt 07.02.2011, 16:55
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Registriert seit: 07.02.2011
Beiträge: 1
Standard Fragen zu BAB

Hallo ich hab da mal ein paar Fragen zu BAB:

1.) Sind die Freibeträge vom Netto- oder Bruttogehalt abzuziehen?
2.) Meine Eltern sind getrennt. Werden die Freibeträge für Geschwister beiden Elternteilen
angerechnet oder nur dem Elternteil, bei dem die Kinder leben?
(Vater zahlt nämlich auch Unterhalt für die Geschwister)

Wie wird das denn genua berechnet??
Außerdem blicke ich bei dem BAB Rechner nicht durch.
Könnte mir da vllt. jemand helfen!

Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand helfen könnte!
Danke!
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  #2  
Alt 13.02.2011, 17:31
dms dms ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 13.02.2011
Beiträge: 316
Standard Fragen zu BAB

Zitat:
Zitat von leyaaa Beitrag anzeigen
Hallo ich hab da mal ein paar Fragen zu BAB:

1.) Sind die Freibeträge vom Netto- oder Bruttogehalt abzuziehen?
2.) Meine Eltern sind getrennt. Werden die Freibeträge für Geschwister beiden Elternteilen
angerechnet oder nur dem Elternteil, bei dem die Kinder leben?
(Vater zahlt nämlich auch Unterhalt für die Geschwister)
Hallo,
zu 1. normalerweise immer vom errechneten fiktiven Netto
zu 2. der Freibetrag wird jeweils hälftig berücksichtigt, allerdings kann man im konkreten Einzelfall
auch mal nachfragen, ob nicht dem Elternteil, wo die Geschwister leben und
diese zu berücksichtigen sind, der volle Freibetrag zu gewähren sei.
Da vater aber mit seinem Einkommen auch dafür gerade steht, und die Unterhaltszahlungen
nicht extra berücksichtigt werden, sehe ich vorerst keine Chance auf diese Sonderlösung.

BAB-Rechner -welches Problem gibt es da genau?

dms
__________________
allgemeine Info's zu BAB / Weisungen der BA / BABrechner
Förderung der Berufsausbildung im SGB III
(ab 01.04.2012) § 56 Berufsausbildungsbeihilfe bis § 71 Auszahlung
Förderung der Ausbildung (Reha) im SGB III
(ab 01.04.2012) § 112 bis § 128
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben SGB IX

Achtung, ab 2011 neu § 27 SGB II
mitunter können BAföG/BAB/Abg-Empfänger
Zuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft
beim JobCenter beantragen (jeder Tag zählt!)
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