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Hartz 4 zurückzahlen??

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  #1  
Alt 25.01.2012, 18:06
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Registriert seit: 03.01.2008
Beiträge: 16
Standard Hartz 4 zurückzahlen??

Hallo,
meine Frau und ich staunten nicht schlecht als wir heute Nachmittag einen Brief vom Amt bekommen hatten. Sollen 710 € zurückzahlen vom Sep-Okt. 11 die wir "zu unrecht" bezogen haben.

Meine Frau arbeitet (ist eigentlich weg vom Amt) nur ich beziehe etwas Leistung was irgendwie jeden Monat anderst ist. Mache eine Weiterbildung (ganz Tags).

Da die Leistungen bewillig worden sind,mehrfach genaue Prüfung sogar noch im Oktober,November zb.
frage ich mich wie kommen die auf diese Summe.
Müssen wir die Leistungen zurück zahlen nur weil wir uns auf das Amt verlassen haben das die das schon richtig berechnen?? Unterlagen zu den berechnungen der Leistungen haben wir ja noch. Fahren zwar morgen hin und versuchen das zu klären aber meine Frau hat gerade eine Tachykardie und ich bräuchte etwas um sie zu beruhigen.

Geändert von Bersi24 (25.01.2012 um 18:24 Uhr)
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  #2  
Alt 25.01.2012, 18:56
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Beiträge: 56
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Da tut's ein Tee auch für's erste.

Ohne genaue Informationen lässt sich da keine ordentliche Antwort drauf geben. Dazu braucht man die Details und die habt nur ihr und das Jobcenter.

Ist denn keine Berechnung dabei, wieso und wieviel/Monat ihr zuviel bekommen habt?
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  #3  
Alt 25.01.2012, 19:01
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Beiträge: 2
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Hallo miteinander, habe auch ein ähnliches problem
habe vom Arbeitsamt einen rückzahlungsbescheid bekommen in höhe von ca. 1600€.
Ich bin noch Azubi und habe ein Kind, für mein Sohn 7 monate alt wurden anscheinend 250€, für meine Frau 680€ und für mich 900€ zu viel gezahlt. Das alles soll von Sep. bis Dez. sein. Das bezieht sich warscheinlich auf das, das ich Urlaubs u. Weihnachtsgeld im 2. Lehrjahr bekommen habe und weil ich das 1. Lehrjahr geschaft habe ca.800 € bekommen habe. Ich wurde darüber auch nicht belehrt das es evt. zurückzahlen muss und auserdem ist es nur klein an einer stelle vermerkt das mein antrag vorläufig ist. Das Arbeitsamt hat mir nur ein vorschlag gemacht das ich es mit raten zahlen kann. Mit dem Geld was ich vom betrieb bekommen habe musste ich für mein Sohn sachen ,ausstattung kaufen. Und private schulden bezahlen da ich warten musste bis unser antrag bewilligt wird.
Ich werde einen Widerspruch einlegen habe ich überhaupt eine Chance.


Mit feundlichen Grüßen

M.Kilic

sorry habs nicht gefunden wo neue beiträge hinkommen
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  #4  
Alt 25.01.2012, 19:02
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Zitat:
Müssen wir die Leistungen zurück zahlen nur weil wir uns auf das Amt verlassen haben das die das schon richtig berechnen??
zwischen den Zeilen gelesen bedeutet dieser satz: wir haben es ja bemerkt, aber wenn die so doof sind, dann lassen wir es mal drauf ankommen. und die frage ist mit ja zu beantworten, ihr müsst zurückzahlen, auch wenn sich das jobcenter vertan hat.
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  #5  
Alt 25.01.2012, 19:09
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Zitat:
Ich wurde darüber auch nicht belehrt
genau so ein unsinn, hier einen auf doof zumachen. du bist verpflichtet änderungen beim einkommen sofort dem amt zumelden. das steht in jedem bewilligungsbescheid, der euch zugesandt wird. einfach mal lesen!
ich hätte dich gerne mal flitzen sehen wollen, wenn du aus welchen grund auch immer, mal weniger von Lohn vom arbeitgeber erhalten hättest!!!
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  #6  
Alt 25.01.2012, 19:38
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ohne die gesch. richtig zu kennen schnell ne kritik äusern ist auch sehr einfach
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  #7  
Alt 25.01.2012, 19:53
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Zitat:
ohne die gesch. richtig zu kennen
die geschichte ist schnell erzählt. ihr habe eine überbezahlung bekommen von september bis dezember und nun will die arge das geld zurück. alles korekt und im rahmen der üblichen fristen.
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  #8  
Alt 25.01.2012, 22:32
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Wie kommen denn plötzlich alle auf die Idee, das Amt müsse vorher belehren, dass ggf. was zurückgefordert wird?! Das habe ich heute schonmal gelesen. Woher soll das Amt das vorher wissen? Kaffeesatzlesen und Glaskugelschauen?

Und gerade bei euch wurde sogar darüber vorher "belehrt". Weil nämlich die Leistungen nur VORLÄUFIG bewilligt sind. Was heißt denn bei dir vorläufig?! Vorläufig ist nicht endgültig, es kann sich was ändern. Das heißt vorläufig!

Turtle
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