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  #1  
Alt 21.08.2008, 19:38
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Beiträge: 1
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Hallo,
ich habe mal eine Frage .Und zwar beziehe ich auch Hartz4 und jetzt ist der Monat noch nicht um ,aber das Geld alle.Meine Frage ist mein Freund hat mir 100 Euro auf mein Konto überwiesen das ich mir Lebensmittelkaufen kann.Müß ich mich demnächst dafür vor der AHA rechtfertigen??Oder reicht es wenn ich mir von Ihm Bescheinigen lasse das er mir das Geld geliehen hat?
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  #2  
Alt 21.08.2008, 19:45
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Beiträge: 175
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Das mit der Bescheinigung ist eine gute Idee!!!
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  #3  
Alt 21.08.2008, 20:21
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Beiträge: 1.023
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warum nicht, wenn es nur darlehensweise ist, alles ok
keine problem

Mittel aus Darlehen sind kein Einkommen, da (und soweit) sie mit Rücksicht auf Rückzahlungsverpflichtung die Vermögenssituation des Hilfebedürftigen nicht(s) verändern
LSG NRW L 7 B 240/07 AS vom 03.03.2008; SG Stuttgart v. 20.05.2008, S 22 AS 6397/07; SG Oldenburg - S 46 AS 1124/05, 26.04.0; SG Dortmund S 37 AS 316/06 ER 14.08.2006
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