Zurück   Sozialleistungen Forum > Hartz IV / ALG II > Einkommensanrechnung

- Anzeige -

Muss ich ALG 2 zurückzahlen?

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)

 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 18.01.2012, 14:42
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.01.2012
Beiträge: 18
Reden Muss ich ALG 2 zurückzahlen?

Hallo liebe Leute,

zuerst möchte ich mich outen und gleich gestehen, dass ich einer dieser verhassten Sachbearbeiter im Jobcenter bin. Bin seit dem 2. Januar in der Leistungsgewährung tätig. Komisch, vom Harzter in die Leistungsabteilung ist schon seltsam

Jetzt aber zu meinem Thema: Ich habe meinen neuen Job ja am 2. Januar 2012 aufgenommen. Ende Dezember 2011 habe ich noch Leistungen für den Januar bekommen (Jobcenter zahlen ja immer im Voraus). Nun soll ich die Leistung, die ich für Januar bekommen habe, voll zurückzahlen und hierfür meine Gehaltsabrechnung vorlegen. Ich kann das Geld für Januar 2012 ja erst am 31. Januar "anfassen", weil die immer zum Monatsende rückwirkend zahlen. Im Service-Center sagte man mir, dass das seine Richtigkeit hat und auch meine Sachbearbeiterin (die mich gerade einarbeitet) sagt, dass das so richtig ist. Ich bin mir aber nicht so sicher, ob das richtig ist, denn ich hatte im Januar ja nicht doppelt Geld zur Verfügung. Das heißt, ich habe beides ja nicht zusammen aufs Konto bekommen, sondern nacheinander.
Jetzt weiß ich gar nicht, ob das wirklich seine Richtigkeit hat. Ich finde leider das passende Gesetz dazu nicht. Wenn jemand schon einmal diese Erfahrungen gemacht hat, würde ich mich über Rückantwort freuen.

LG
Leuchtturm
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 18.01.2012, 14:47
Benutzer
 
Registriert seit: 15.09.2011
Beiträge: 57
Standard

Hallo Leutturm,

erstmal Gratulation zum neuen Job

Meines Erachtens hat das durchaus seine Richtigkeit. Das Gehalt fließt dir im Januar zu und ist somit Einkommen für Januar und als solches anzurechnen. Schau mal bei § 11 Abs. 2 Satz 1 SGB II.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 18.01.2012, 14:49
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.01.2012
Beiträge: 18
Standard

Hey!

Danke für die schnelle Antwort.

Das klingt ja echt bitter, denn so einfach mal fast 700 Euro vom ersten Gehalt zurückzahlen, das ist nicht drin. Irgendwie ärgert mich das schon, dass sie das zurückhaben wollen. Jetzt, wo ich einer von denen bin *scherz*
Dann werde ich das wohl in 2 Raten zurückzahlen müssen. Da kann man sich kaum noch aufs Gehalt freuen
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 18.01.2012, 14:57
Benutzer
 
Registriert seit: 15.09.2011
Beiträge: 57
Standard

Sagen wir mal so...du hast ja für Januar dein Gehalt + 700 Euro vom JC bekommen. Was du von den 700 Euro bezahlt hast, musst du von deinem Gehalt nicht mehr bezahlen

Kurzum: Genau genommen kannst du dein Gehalt in voller Höhe behalten.
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 18.01.2012, 15:01
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.01.2012
Beiträge: 18
Standard

Genau genommen leuchtet mir das ein, klar. Aber: im Januar musste bzw. muss ich ja auch leben. Das geht nicht, wenn man das Geld erst am 31. Januar bekommt
Ich sehe aber schon, dass mir nichts anderes übrig bleibt als es zurück zu zahlen. Naja, irgendwie schaffe ich das. Musste schon mit viel weniger Geld auskommen.
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 18.01.2012, 15:12
Benutzer
 
Registriert seit: 15.09.2011
Beiträge: 57
Standard

Ja, das is natürlich blöd, mir ist das Problem aus eigener Erfahrung bekannt.

Ähnlich geht es übrigens den Menschen, die aus dem Hartz IV-Bezug ausscheiden, weil sie 65 geworden sind und Altersrente bekommen. Diese wird nämlich auch erst zum Ende des Monats ausbezahlt. Da kann dann allerdings das Sozialamt mit einem Darlehen einspringen, soweit sich vermutlich laufende Leistungen nach dem SGB XII errechnen.
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 18.01.2012, 16:29
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 11.06.2010
Beiträge: 2.291
Standard

Zitat:
Bin seit dem 2. Januar in der Leistungsgewährung tätig.
wie jetzt, du bist in der leistungsabteilung eines jobcenters tätig und kennst das zuflussprinzip nicht!!!!!!
wurdest ihr vorher etwa nicht geschult und so weiter?
kein wunder dass das nicht funktioniert und die sozialgerichte alle hände voll zutun haben.
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 18.01.2012, 16:42
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 29.04.2011
Beiträge: 1.285
Standard

Zitat:
Bin seit dem 2. Januar in der Leistungsgewährung tätig. Komisch, vom Harzter in die Leistungsabteilung ist schon seltsam
Wenn du die EINFACHE Lösung deines Problems (ZUFLUSSPRINZIP) nicht kennst, solltest du eins machen:

Gehe zur Geschäftsführung und lass dich wieder kündigen. Du bist nämlich offensichtlich völlig fehl am Platz und wirst zu den SBs gehören, die dazu beitragen, dass die Soozialgerichte weiterhin überlastet sind.

Turtle
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 18.01.2012, 16:47
Benutzer
 
Registriert seit: 15.09.2011
Beiträge: 57
Standard

Er hat doch geschrieben, dass er derzeit eingearbeitet wird. Als ich im Sozialamt tätig wurde, hab ich schnell gemerkt, dass mir auch die 2-jährige Schulausbildung dabei nicht viel hilft. Meine persönliche Erfahrung sagt mir, dass im sozialen Bereich eine 6-monatige Einarbeitungszeit unumgänglich ist.
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 18.01.2012, 17:00
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 29.04.2011
Beiträge: 1.285
Standard

Bei aller Liebe und allem Verständnis, aber die Fachlichen Hinweise der BA, auf die hat man im JC jederzeit Zugriff. Und auch, wenn man in der Einarbeitung ist, kann man das dort nachlesen! Das geht GANZ SCHNELL!

Es gibt Literatur, Kommentare etc., die in den Jobcentern zur Verfügung rumstehen. Sich so zu blamieren, dafür fehlt mir jegliches Verständnis. Wenn der/die TE für die Registratur oder die Eingangszone eingestellt worden wäre: das könnt ich ja grad noch verstehen. Aber für die Leistungsabteilung? Bei den Vorstellungsgesprächen wär ich gern mal dabei gewesen. Ich kenne Vorstellungsgespräche nur so, dass auch fachliche Fragen gestellt werden. Und gerade die Zuflusstheorie ist ja nun so ziemlich das Einzige, was sich als bestätigter roter Faden von der Verwaltungsgerichtsbarkeit zur Sozialgerichtsbarkeit unbeschnitten durchzieht, also schon seit Jahren unzweifelhaft gilt!!!!

Echt, auf solche Kollegen kann ich verzichten, die machen mir im Widerspruch nur Arbeit ohne Ende.

Turtle
Mit Zitat antworten

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)


Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
15h - Job und nun ALG 1 zurückzahlen? Pinhead Anspruch und Leistungen 4 03.03.2011 15:22
muss ich Hartz4 für meinen Mann zurückzahlen? Grenzerfahrung Anspruch und Leistungen 9 12.07.2010 01:11
Wieviel muss ich vom ALG I zurückzahlen? arc-en-ciel Anspruch und Leistungen 0 18.01.2010 15:49
[Wohngemeinschaft] Bedarfsgemeinschaft - Wer muss Nebenkostenbeihilfe zurückzahlen? FuerElise Anspruch und Leistungen 1 11.09.2009 10:14
Hartz IV zurückzahlen ? pecunia Anspruch und Leistungen 2 04.04.2008 11:18