Muss ich ALG 2 zurückzahlen?

  • Hallo liebe Leute,


    zuerst möchte ich mich outen und gleich gestehen, dass ich einer dieser verhassten Sachbearbeiter im Jobcenter bin. Bin seit dem 2. Januar in der Leistungsgewährung tätig. Komisch, vom Harzter in die Leistungsabteilung ist schon seltsam :D


    Jetzt aber zu meinem Thema: Ich habe meinen neuen Job ja am 2. Januar 2012 aufgenommen. Ende Dezember 2011 habe ich noch Leistungen für den Januar bekommen (Jobcenter zahlen ja immer im Voraus). Nun soll ich die Leistung, die ich für Januar bekommen habe, voll zurückzahlen und hierfür meine Gehaltsabrechnung vorlegen. Ich kann das Geld für Januar 2012 ja erst am 31. Januar "anfassen", weil die immer zum Monatsende rückwirkend zahlen. Im Service-Center sagte man mir, dass das seine Richtigkeit hat und auch meine Sachbearbeiterin (die mich gerade einarbeitet) sagt, dass das so richtig ist. Ich bin mir aber nicht so sicher, ob das richtig ist, denn ich hatte im Januar ja nicht doppelt Geld zur Verfügung. Das heißt, ich habe beides ja nicht zusammen aufs Konto bekommen, sondern nacheinander. :rolleyes:
    Jetzt weiß ich gar nicht, ob das wirklich seine Richtigkeit hat. Ich finde leider das passende Gesetz dazu nicht. Wenn jemand schon einmal diese Erfahrungen gemacht hat, würde ich mich über Rückantwort freuen.


    LG
    Leuchtturm

  • Hallo Leutturm,


    erstmal Gratulation zum neuen Job ;)


    Meines Erachtens hat das durchaus seine Richtigkeit. Das Gehalt fließt dir im Januar zu und ist somit Einkommen für Januar und als solches anzurechnen. Schau mal bei § 11 Abs. 2 Satz 1 SGB II.

  • Hey!


    Danke für die schnelle Antwort.


    Das klingt ja echt bitter, denn so einfach mal fast 700 Euro vom ersten Gehalt zurückzahlen, das ist nicht drin. Irgendwie ärgert mich das schon, dass sie das zurückhaben wollen. Jetzt, wo ich einer von denen bin *scherz*
    Dann werde ich das wohl in 2 Raten zurückzahlen müssen. Da kann man sich kaum noch aufs Gehalt freuen :(

  • Sagen wir mal so...du hast ja für Januar dein Gehalt + 700 Euro vom JC bekommen. Was du von den 700 Euro bezahlt hast, musst du von deinem Gehalt nicht mehr bezahlen ;)


    Kurzum: Genau genommen kannst du dein Gehalt in voller Höhe behalten.

  • Genau genommen leuchtet mir das ein, klar. Aber: im Januar musste bzw. muss ich ja auch leben. Das geht nicht, wenn man das Geld erst am 31. Januar bekommt :)
    Ich sehe aber schon, dass mir nichts anderes übrig bleibt als es zurück zu zahlen. Naja, irgendwie schaffe ich das. Musste schon mit viel weniger Geld auskommen. :p

  • Ja, das is natürlich blöd, mir ist das Problem aus eigener Erfahrung bekannt.


    Ähnlich geht es übrigens den Menschen, die aus dem Hartz IV-Bezug ausscheiden, weil sie 65 geworden sind und Altersrente bekommen. Diese wird nämlich auch erst zum Ende des Monats ausbezahlt. Da kann dann allerdings das Sozialamt mit einem Darlehen einspringen, soweit sich vermutlich laufende Leistungen nach dem SGB XII errechnen.

  • Zitat

    Bin seit dem 2. Januar in der Leistungsgewährung tätig.


    wie jetzt, du bist in der leistungsabteilung eines jobcenters tätig und kennst das zuflussprinzip nicht!!!!!!:eek:
    wurdest ihr vorher etwa nicht geschult und so weiter?:confused:
    kein wunder dass das nicht funktioniert und die sozialgerichte alle hände voll zutun haben. :mad:

  • Zitat

    Bin seit dem 2. Januar in der Leistungsgewährung tätig. Komisch, vom Harzter in die Leistungsabteilung ist schon seltsam


    Wenn du die EINFACHE Lösung deines Problems (ZUFLUSSPRINZIP) nicht kennst, solltest du eins machen:


    Gehe zur Geschäftsführung und lass dich wieder kündigen. Du bist nämlich offensichtlich völlig fehl am Platz und wirst zu den SBs gehören, die dazu beitragen, dass die Soozialgerichte weiterhin überlastet sind.


    Turtle

  • Er hat doch geschrieben, dass er derzeit eingearbeitet wird. Als ich im Sozialamt tätig wurde, hab ich schnell gemerkt, dass mir auch die 2-jährige Schulausbildung dabei nicht viel hilft. Meine persönliche Erfahrung sagt mir, dass im sozialen Bereich eine 6-monatige Einarbeitungszeit unumgänglich ist.

  • Bei aller Liebe und allem Verständnis, aber die Fachlichen Hinweise der BA, auf die hat man im JC jederzeit Zugriff. Und auch, wenn man in der Einarbeitung ist, kann man das dort nachlesen! Das geht GANZ SCHNELL!


    Es gibt Literatur, Kommentare etc., die in den Jobcentern zur Verfügung rumstehen. Sich so zu blamieren, dafür fehlt mir jegliches Verständnis. Wenn der/die TE für die Registratur oder die Eingangszone eingestellt worden wäre: das könnt ich ja grad noch verstehen. Aber für die Leistungsabteilung? Bei den Vorstellungsgesprächen wär ich gern mal dabei gewesen. Ich kenne Vorstellungsgespräche nur so, dass auch fachliche Fragen gestellt werden. Und gerade die Zuflusstheorie ist ja nun so ziemlich das Einzige, was sich als bestätigter roter Faden von der Verwaltungsgerichtsbarkeit zur Sozialgerichtsbarkeit unbeschnitten durchzieht, also schon seit Jahren unzweifelhaft gilt!!!!


    Echt, auf solche Kollegen kann ich verzichten, die machen mir im Widerspruch nur Arbeit ohne Ende.


    Turtle

  • @ Dude 23: Danke für dein Verständnis!


    @ Turtle1972: Sag mal, wieso greifst du mich so an? Ich glaube kaum, dass du Vorstellungen davon hast, was ein Sachbearbeiter in der Leistungsabteilung für eine Verantwortung trägt. Nicht nur, dass man mit unverschämtem Publikum zu tun hat, man muss seine eigenen Entscheidungen auch noch gegenüber der Prüfung rechtfertigen. Man hat zig Vorgaben und wenn du falsch entscheidest, kriegst du einen auf den Deckel. Du hast mit vielen Gesetzen und Vorgaben zu tun, du musst dich durch unübersichtiliche Akten und Vorgänge kämpfen und hast gleich nen Widerspruch am Hals, wenn die Leute nicht verstehen, dass man nur nach dem Gesetz arbeitet. Ich weiß ja nicht, was du in der Vergangenheit erlebt hast, aber du hast eventuell die falschen Vorstellungen eines Sachbearbeiters im Jobcenter. Den ganzen Tag Kaffee trinken und mit Kollegen quatschen: Fehlanzeige!
    Außerdem werde ich, wie Dude 23 schon sagte, gerade eingearbeitet. Dass man in seiner dritten Woche nicht das ganze Sozialgesetzbuch auswendig kann und die ganzen unübersichtlichen Programme (z. B. A2LL, das gern mal Faxen macht) noch nicht aus dem EffEff beherrscht, darüber müssen wir doch nicht diskutieren. Bewirb dich im Jobcenter als Fachassistent in der Leistungsgewährung, dann kannst du mitreden und erlebst den Alltag mal hautnah mit!


    P. S. Hatte deinen Text wohl nicht richtig gelesen. Gehe ich recht in der Annahme, dass du auch im JC tätig bist? Klingt jedenfalls so.

  • wie jetzt, du bist in der leistungsabteilung eines jobcenters tätig und kennst das zuflussprinzip nicht!!!!!!:eek:
    wurdest ihr vorher etwa nicht geschult und so weiter?:confused:
    kein wunder dass das nicht funktioniert und die sozialgerichte alle hände voll zutun haben. :mad:



    Klar wird man geschult in ALG 2, SGB II usw. Aber das ist echt eine ganz große Masse an Informationen, die man bekommt. Das kann man nicht in 3 Wochen alles perfekt. Nach tagelangen Schulungen raucht einem echt der Kopf und man versteht zeitweise nichts mehr.


  • Klar wurde ich nach fachlichen Dingen gefragt, sonst wäre ich kaum eingestellt worden. Ich habe Verwaltungsfachangestellter (Kommunalverwaltung) gelernt und wenn man seit 2009 aus dem Beruf raus ist (so wie ich), dann ist einem nicht mehr alles so geläuftig. Wurde nach der Ausbildung nämlich nur ein halbes Jahr übernommen, dann konnte ich gehen.
    Habe schließlich nicht bei der Arbeitsagentur gelernt, die haben nämlich den Vorteil, dass sie drei Jahre lang genau für diesen Posten ausgebildet werden.

  • Zitat

    Ich glaube kaum, dass du Vorstellungen davon hast, was ein Sachbearbeiter in der Leistungsabteilung für eine Verantwortung trägt.


    Nach 10 Jahren SB im Sozialamt in der offenen Hilfe, davon 2 Jahre Teamleiterin, 4 Jahren als Vermittlerin in der ARGE und 3 Jahren SB Widerspruch? Na, ich denke doch, dass ich da etwas mehr Ahnung habe als du nach deinem halben Monat, was los ist. Ich habe nämlich offensichtlich alles hinter mir: Leistung, Vermittlung und Widerspruch. Nur auf Registratur und Eingangszone musste ich verzichten, werde ich ob meiner Vergütungsgruppe aber auch höchstens als Teamleiterin hinkommen.


    Zitat

    Außerdem werde ich, wie Dude 23 schon sagte, gerade eingearbeitet. Dass man in seiner dritten Woche nicht das ganze Sozialgesetzbuch auswendig kann und die ganzen unübersichtlichen Programme (z. B. A2LL, das gern mal Faxen macht) noch nicht aus dem EffEff beherrscht, darüber müssen wir doch nicht diskutieren.


    A2LL erzählt dir nichts von der Zuflusstheorie. Die fachlichen Hinweise der BA schon. Und Kommentare gibt es sehr preisgünstig (z. B. von der AG TuWAS) zu kaufen. Ich habe selbst genug neue Kollegen, die nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes von der Agentur entfristet werden mussten und zum Jobcenter versetzt wurden, obwohl sie damit vorher nichts zu tun hatten. Die haben weiß Gott nicht solche Probleme. Und sie glauben auch den alten Kollegen, wenn sie ihnen von der Zuflusstheorie erzählen. Du hast ja auch deine Kollegen gefragt und wohl von allen die gleiche Antwort erhalten, oder nicht?


    Zitat

    Bewirb dich im Jobcenter als Fachassistent in der Leistungsgewährung, dann kannst du mitreden und erlebst den Alltag mal hautnah mit!


    Bestimmt nicht, das ist unter meiner Qualifikation und wäre ein Abstieg für mich, Fachassi zu werden.


    Zitat

    Klar wurde ich nach fachlichen Dingen gefragt, sonst wäre ich kaum eingestellt worden.


    Und was willst du da fachlich gefragt worden sein? Bzw. geantwortet haben?! Das Zuflussprinizp ist die absolute Grundlage des SGB II, das müsste eine der ersten fachlichen Fragen gewesen sein. Im Übrigen: auch ich komme aus der Kommunalverwaltung, dort im Sozialamt gilt und galt auch schon das Zuflussprinzip, das wurde nämlich aus dem BSHG übernommen. Wenn du also bei der Kommune gelernt hast, solltest du eigentlich das SozA durchlaufen haben.


    Bei der Agentur für Arbeit werden Fachangestellt für Arbeitsförderung ausgebildet. Der Schwerpunkt liegt auf dem SGB III, nicht dem SGB II. Das will man jetzt erst ändern. Mönsch, hör doch auf Leuten, die schon seit Jahren in der Materie stehen, ein X für ein U vormachen zu wollen!


    Turtle


  • Ich will hier niemandem ein X für ein U vormachen. Und dass du so ein hohes Tier bei der BA bist wusste ich nicht. Aber aus irgendeinem Grund scheinst du mich angreifen zu wollen. Bitte sag mir nicht, dass du in einer ersten Zeit schon alles konntest und gewusst hast.
    Klar war ich im Sozialamt, aber nur für 6 Monate. Und wie gesagt habe ich nur die Ausbildung, nicht aber die praktische Erfahrung als Verwaltungsfachangestellter. Nach der Ausbildung wurde ich für ein halbes Jahr im Einwohnermeldeamt eingesetzt und dann hieß es "Tschüss". Trotz bestandener Ausbildung mit 2 habe ich keinerlei Chancen gefunden, wieder in den Job einzusteigen. Mittlerweile bereue ich es, die Ausbildung gemacht zu haben, da man sich damit fast nur noch den Allerwertesten abwischen kann.


    Natürlich nutze ich auch das interne "Baintern", aber da ich während der ganzen Arbeitszeit praktische Dinge tue und "nebenbei" geschult werde, habe ich noch nicht so viel Zeit gefunden, mich da reinzufuchsen. Klar muss ich mir vieles selbst beibringen, aber ich war vorher noch nie bei der BA eingestellt und kenne vieles einfach noch nicht.

  • Zitat

    Bitte sag mir nicht, dass du in einer ersten Zeit schon alles konntest und gewusst hast.

    Klare und einfache Antwort: DOCH. Weißt du, warum? Weil ich mich belesen habe, weil ich mir Kommentare gekauft habe, weil ich mich engagiert und nach Lösungen gesucht habe. Und das vor 20 Jahren, wo vom Internet noch zu träumen war in finanziell belasteten Kommunen!


    Dir steht das Intranet der BA samt Technik und Co., Zugang zu Juris und beck-online zur Verfügung und du hast es bisher nicht geschafft, dich über die Grundzüge des SGB II zu informieren? Traurig, einfach nur traurig. Und sowas gefällt mir nicht, weil es eben dazu führt, dass u. U. Leute nicht das bekommen, was ihnen zusteht. Und ich mich mit Widersprüchen rumplagen muss, bei denen ich mich frage, ob sowas wirklich hätte sein müssen. Schau doch nur mal deine Antwort auf den Erstausstattungsthread. Du würdest also einem Haftentlassenen die Erstausstattung verwehren. Und ich müsste mich mit dem Widerspruch, ggf. sogar mit einer einstweiligen Anordnung rumschlagen! Darauf kann ich verzichten. Du musst noch viel lernen. Nutze das Internet nicht für deine persönlichen Belange, sondern, um für die Arbeit zu LERNEN. Engagiere dich, belies dich. Und mach den Mund erst auf, wenn du etwas wirklich 100%ig weißt. Oder aber deine Theorie diskussionswürdig ist. Dann werden wir auch Freunde.


    Und wenn du auf Arbeit keine Zeit für die fachlichen Hinweise hast: dann druck sie aus und lese sie zuhause. Oder lese sie nach der Arbeit online z. B. über die HP von Harald Thome, dort sind sie nämlich auch veröffentlicht...


    Turtle

  • Weißt du was? Ich habe nichts anderes getan als das, was du mir soeben vorgeschlagen hast. Ich habe mich BELESEN! Ich habe etwas für MICH und die Leistungsgewährung getan, sodass ich es zukünftig weiß. Ich weiß nicht, wieso du mich nicht magst (musst du auch nicht), aber unterstelle mir bitte nicht, dass ich für meinen Job nichts tun würde. Nicht jeder kann zu 100 % perfekt sein wie du es vorgibst zu sein. Schreiben kann man viel in einem Forum. Damit will ich dir nicht unterstellen die Unwahrheit zu sagen, aber bitte stell mich nicht als kompletten Vollidioten hin. Wenn ich einer wäre, hätte ich mich sicher nicht gegen alle anderen Bewerber durchgesetzt.

  • Du hast nicht für deinen Job gelernt, sonder es ging dir um DICH, um die Rückforderung an DICH. Das werfe ich dir vor. Deine Motivation ist nicht "Ich will lernen, weil ich meinen Job gut machen will.", sondern deine Motivation ist "Ich will die Kohle nicht zurückzahlen.". Wenn es dir nicht um letzteres ginge, dann hättest du den Aussagen deiner Kollegen geglaubt, die dich einarbeiten.


    Turtle

  • Klar ging es in meiner Frage um mich. Aber ich habe für die Zukunft gelernt. Ich verstehe das Zuflussprinzip und habe es vorher auch verstanden, nur hatte ich gedacht, dass es im JC andere Vorgaben bzw. Richtlinien gibt. Also habe ich doch eigentlich alles, was ich wollte. Was ist falsch daran, etwas für sich selbst zu ermitteln? Eigentlich nichts.

  • Zitat

    Ich verstehe das Zuflussprinzip und habe es vorher auch verstanden, nur hatte ich gedacht, dass es im JC andere Vorgaben bzw. Richtlinien gibt.


    Hä?! § 11 SGB II ist ja wohl ziemlich eindeutig und gilt bundesweit, ob nun bei einem zKT oder einem von der Agentur "regierten" JC.


    Zitat

    Was ist falsch daran, etwas für sich selbst zu ermitteln? Eigentlich nichts.

    Nichts daran ist falsch. Aber du solltest dich vorrangig anders motivieren, wenn du gut in deinem Job sein willst.


    Turtle