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#31
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Wieso? Die Aussage ist korrekt. Einmalige Sachen sind inzwischen -bis auf die wenigen Ausnahmen zu Erstausstattungen- tatsächlich im Regelsatz enthalten. Die SB hat also erstmal korrekt geantwortet. Und deine Klientin anscheinend nicht dargelegt, wieso es sich gerade bei ihr um einen unabweisbaren Bedarf handelt. Denn nicht in jedem Fall besteht bei kaputter Waschmaschine (oder anderem Großgerät) automatisch ein Anspruch auf ein Darlehen.
Turtle |
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#32
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Naja, bei einer Waschmaschine oder einem Kühlschrank ist der unabweisbare Bedarf ja wohl gegeben. Der SB wäre gehalten gewesen, den Antrag auf ein Darlehen einfach nur anzunehmen, zu entscheiden hat er ohnehin nichts.
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Der Philosoph und der Beamte beziehen ihre Stärke aus der Sachfremdheit (Friedrich der Große) Formulare - Kosten der Unterkunft - Wohngeldrechner - BAföG-Rechner - |
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#33
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Interessant. Wer entscheidet denn dann über solche Anträge? Und das kein unabweisbarer Bedarf besteht, dafür gibt es durchaus viele Möglichkeiten. Verwendbares Schonvermögen z. B., bedenke bitte 750 Euro sind immer zusätzlich geschützt, gerade eben für sowas. Oder hilfsbereite Verwandte, Waschsalon gleich um die Ecke etc... Nochmal: deine Mandantin muss die Unabweisbarkeit nachweisen, wenn sie ein Darlehen möchte und die Aussage: "Ist im Regelsatz enthalten und muss angespart werden." ist nunmal korrekt.
BTW: Wo fängt bei dir "ältere Dame" an? Das wäre für mich eine Frau im Rentenalter, die gehört aber nicht ins JC, sondern zum Sozialamt... Am Mittwoch wurde eine Kollegin von mir 60, wenn ich die als "ältere Dame" bezeichnen würde, würde ich wahrscheinlich verprügelt werden, wenn sie nicht so eine ganz Nette wäre. Turtle Geändert von Turtle1972 (19.01.2012 um 23:29 Uhr) |
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#34
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@Turtle
Ich verstehe Deine Aggressivität nicht. Wenn ich von einer älteren Dame schreibe, welche ALG II bezieht, dann ist sie wohl kaum eine Rentnerin. Für einen 20-jährigen bist auch Du eine ältere Dame das ist eine Sache der Betrachtungsweise und nicht relevant für dieses Thema. Wenn ich also diese "ältere Dame" bitte, bei ihrem SB doch einen Antrag auf ein Darlehen zur Anschaffung einer gebr. Waschmaschine zu stellen, dann wäre es schon nett, wenn der SB diesen Antrag annimmt, schließlich wollte die Dame ja nicht die Kostenübernahme beantragen. Sie einfach abzuwimmeln, weil er der Meinung ist, der Antrag wäre ohnehin sinnlos, zeugt von der niedrigen Qualität der SB in vielen JC. Wäre diese besser, hättest auch Du weniger zu tun .Eine Waschmaschine ist nunmal unabweisbarer Bedarf, dass wissen wir doch beide und sie muss diesen gewiss nicht nachweisen, indem sie die defekte Maschine auf dem Rücken ins Jobcenter trägt. In meiner Region läuft dies in der Regel so, dass der/die Hilfebedürftige zwei bis drei Kostenvoranschläge beibringt, worüber die Teamleitung befindet, für welche sie ein Darlehen gewährt, ruft den Händler an, bestätigt diesem die Kostenübernahme und informiert den Hilfebedürftigen. Mag ja sein, dass ihr in den neuen Ländern anders organisiert seid, aber bei uns entscheidet der SB keine Anträge, er ist lediglich die 2. Stelle (nach der Infotheke) welche versucht, die Leute falsch zu beraten und abzuwimmeln. Wäre dem anders, hätten Du und ich anderes zu tun .Einen Hilfebedürftigen zur Nachbarin zu schicken (Waschsalons gibt es bei uns keine) ist Unsinn und vom Gesetzgeber ganz gewiss nicht so gedacht. Das ist die sprechweise von SB's, welche ich stets mit den Worten quittiere: "Geben Sie mir bitte einen Termin bei der Teamleitung, denn Sie scheinen nichts davon zu verstehen!" Gawain
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#35
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Ach Gawain. "Abwimmeln" bedeutet in einem solchen Fall eine mündliche Ablehnung des Antrages. Das ist durchaus zulässig, denn gem. § 33 Abs. 3 SGB X kann ein Verwaltungsakt schriftlich, elektronisch, mündlich oder in anderer Weise erlassen werden.
Die Dame halt also nichts weiter als eine mündliche Ablehnung erhalten, welches auch zulässig war/ist. Nun hat sie die Möglichkeit - wie bei jedem anderen Verwaltungsakt auch - dagegen in Widerspruch zu gehen. Und hier ist es eben nicht unbedingt klar, dass ihr wirklich ein Darlehen zusgestanden hätte. Von daher bin ich nicht agressiv, sondern versuche dir einfach nur zu erklären, dass du ggf. nicht richtig liegst in deiner Einschätzung über die Qualität der Auskunft der betreffenden SB. Sie hat nämlich nichts falsch gemacht. Die Frage nach "älter" habe ich in der Hinsicht gemeint, dass z. B. einer kranken, alten Frau es sicherlich schlechter zumutbar ist, einen Waschsalon zu nutzen als jemanden, der von mir aus mittleren Alters und gesund ist. Dass eine Waschmaschine immer unabweisbarer Bedarf ist und immer per Darlehen gewährt werden muss, ist schlichtweg falsch, dabei rede ich nicht von deinem Fall, sondern allgemein. Deshalb ja auch "immer"!!!! Und die Teamleitung befindet garantiert nicht über solche Darlehen. Die haben wirklich Besseres zu tun. Möglich ist, dass du es nicht anders kennst, weil die Teamleitung in bereits eskalierte Situationen eingeschaltet wird. Genau wie du. Wenn etwas glatt läuft, wird ja sicherlich kein Klient zu dir kommen. Turtle Geändert von Turtle1972 (20.01.2012 um 21:59 Uhr) |
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#36
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Ich habe bisher jeden Kühlschrank, jede Waschmaschine und jeden E-Herd als unabweisbaren Bedarf durchbekommen und dies ohne Probleme und dies allein zählt für mich. Es ist mir klar, dass Du Deine Gilde verteidigen musst, aber nicht jeder kennt nur schwarz und weiß und würde sich hüten, eine(n) Hilfebedürftigen in einen Waschsalon oder zur Nachbarin zu schicken.
Man darf schon erwarten, dass ein SB einen schriftlichen Antrag annimmt, weil man ja jenen Unsinn, den er mündlich von sich gibt, gerne auch schwarz auf weiß hätte und bis dato hat sich letztendlich auch mir gegenüber niemand geweigert, einen solchen Antrag anzunehmen. Mag ja sein, dass ihr im Land der Ingenieure da anders aufgestellt seid, aber man muss auch mal über den eigenen Tellerrand hinaussehen, da gibt es nämlich durchaus auch einsichtige Betonköpfe im JC
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