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Muss ich als Tochter für alles aufkommen?

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  #1  
Alt 11.10.2010, 08:17
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Guten Morgen liebe Forumsmitglieder,

ich hätte da eine Frage an euch und hoffe, dass ihr mir helfen könnt.
kurz zu meiner Situation:Ich werde im Dezember 21 und lebe mit meiner Mutter in einer Bedarfsgemeinschaft.
Wir beide bekommen Hartz 4 so knapp 1000 euro und jetzt fange ich aber zum 1.11. eine Vollzeitstelle an wo ich Netto so 1130 bekommen würde.
Jetzt meine Frage:
Bekommt meine Mutter nun gar kein Hartz 4 mehr oder nur noch einen gewissen Satz?
Also klar, dass das Einkommen angerechnet wird, aber kann ja nicht sein, dass das Kind dann für die Mutter aufkommen muss, ist für mich natürlich selbstverständlich....aber trotzdem.
Wir versuchen natürlich jetzt so schnell wie möglich für sie was zu wissen wenigstens auf 400 euro basis oder Halbzeit.
Kann ich denn noch irgendwas beantragen an Geld, dass es uns erstmal ein bisschen leichter fällt oder wird denn wenigstens noch die Miete übernommen?

Vielen Dank schon mal im Vorraus.

Liebe Grüße
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  #2  
Alt 11.10.2010, 08:49
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Wenn Du einen VZ Job annimmst fällst Du aus der BG raus und Ihr bildet eine HG. Demnach bekommt deine Mum nur noch 50% der Miete als Anteil. Die anderen 50% mußt Du zur Miete beisteuern. Dein Lohn wird bei ihr nicht angerechnet. Gebt die Änderung mit Änderungsbescheid rechtzeitig bekannt. Gib DU auch an, wann Du deinen ersten Lohn erhälst. Wenn erst im Dezember, steht Euch für November noch der volle Betrag zu. Denke auch daran, evtl. Einstiegsgeld für DIch zu beantragen VOR Arbeitsaufnahme. Dann hast Du noch ein paar Euros. Dieses beantragst Du ganz formlos, dann bekomst Du einen Termin oder die Formulare zugeschickt. Dieses ausfüllen, mit Arbeitsvertrag abgeben, fertig.
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  #3  
Alt 11.10.2010, 08:59
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danke bine für deine schnelle Antwort.....
wow mit diesen positiven Sachen hätte ich gar nicht gerechnet...
nur die Hälfte der Miete ist natürlich besser als die ganze Miete alleine zu bezahlen
und sie bekommt dann doch noch so "viel" hartz4..interessant, ich hab damit gerechnet, dass alles gestrichen wird
haben uns nämlich schon die ganze zeit Gedanken gemacht, weil es ja sonst wie ein Teufelskreis wär,so oder so bekommen wir das gleiche geld, also muss noch nen job her.....

die Sache ist, dass ich den Arbeitsvertrag wahrscheinlich erst am 1.11 bekomme
ich muss Donnerstag zu der Firma, bekomme einen Vertrag für die kommenden zwei Wochen, weil die uns irgendwie fit machen wollen (da sind es auch 8 euro pro stunde) und dann bekomme ich einen Vertrag bei einer anderen Firma über 10 euro die stunde und fange ne Schulung an usw., der andere Vertrag ruht dann so haben die uns das erklärt
ja und ich wollte jetzt dem Amt erst den Vertrag zum 1.11 geben

ich hab eigentlich eine sehr nette Sachbearbeiterin, kann ich sie anrufen und sagen ich möchte gerne einen Änderungsbescheid bzw. wie beantrage ich am besten das Einstiegsgeld..
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  #4  
Alt 11.10.2010, 09:21
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Dann beantrage doch jetz schon Einstiegsgeld, wenn du mindestens 15 Std. die Woche arbeitest. Die Veränderungsmitteilung kannst Du Dir HIER downloaden.
Einstiegsgeld:
..Hiermit beantrage ich formlos, vorsorglich Einstiegsgeld ab 01.11.2010. Arbeitsaufnahme bei FA. XXX, mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden und einem Stunendelohn von XXX Brutto/Netto. ..
Arbeitsvertrag in Kopie beilegen, fertig. Es kann allerdings auch sein, das es abgelehnt wird, da Du ja da einen befristeten AV bekommst. Im Normalfall sollte die Befristung bei 6 Monaten liegen. Aber Beantrage lieber mal, kostet ja nüschd.
Du kannst ja einen Rechner versuchen, dann weist Du in etwa, ob Ihr schon eine HG sein werdet oder noch BG bleibt.
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  #5  
Alt 11.10.2010, 09:31
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ah super danke bine.....
nein der arbeitsvertrag ist unbefristet, also der ab 1.11
gut gut dann werde ich mich gleich mal ransetzen
vielen vielen Dank und dir noch einen schönen Tag bine
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  #6  
Alt 11.10.2010, 09:32
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Kein Problem. Achja, das EInstiegsgeld wird beim Arbeitsberater beantragt. *g
Dir auch noch einen schönen Tag.
LG BineNRW
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  #7  
Alt 18.10.2010, 13:38
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Also kann mir mal bitte hier jeman klipp und klar sagen was nun stimmt und welche antwort nicht?
ich hab mich jetzt auf bine´s wort verlassen, aber es klang anscheinend zu schön um war zu sein
ich habe grade die hotline von der leistungsabteilung angerufen und den fall genauso nochmal geschildert
°lebe mit meiner mutti in einer bedarfsgemeinschaft
°bekommen ungefähr 980 euro
°jetzt fang ich einen job an wo ich ungefähr 1000 euro bekommen würde
was wird angerechnet usw.
und die dame sagt mir was mit 280 euro sind wohl anrechnungsfrei und die anderen 720 werden als einkommen ganz normal angerechnet...
ich meinte dann ob meine mum eben dann nur noch 260 euro bekommt und anstatt einfach ja zu sagen oder das nochmal zu erklären, sagt sie ja also wie gesagt das wird angerechnet und sie müssen dann ein änderungsbescheid abgeben

na prima was denn nun?
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  #8  
Alt 18.10.2010, 13:49
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Hier nochmal was für dich zum nachlesen : Bedarfs- oder Haushaltsgemeinschaft

Anlage HG zur Feststellung des Umfangs der Hilfebedürftigkeit bei Vorliegen einer Haushaltsgemeinschaft

Was ich Dir zum Einstiegsgeld schrieb, behält trotzallem seine Richtigkeit. Es ist sowieso ein anderer SB.
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  #9  
Alt 18.10.2010, 14:23
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ich verstehe nichts...ich bin anscheinend total dumm
ich möchte nur wissen,welche aussage jetzt richtig war und was meine mutter als betrag vom arbeitsamt noch kriegen würde wenn ich arbeite
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  #10  
Alt 18.10.2010, 14:30
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Hallo Finni,

was Bine geschrieben hat ist korrekt. Du lebst mit Deiner Mutter in einer Haushaltsgemeinschaft, d.h. sie bekommt weiterhin ihren vollen Regelsatz, aber nur noch die Hälfte der Kosten für Unterkunft und Heizung. Die anderen 50% musst Du beisteuern.
Deine Mutter sollte für die ARGE formlos bestätigen, dass sie von Dir außer dem Mietanteil keinerlei Unterstützung aus Deinem Einkommen oder Vermögen erhält.

vG Berthold
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