Muss ich als Tochter für alles aufkommen?

  • Guten Morgen liebe Forumsmitglieder,


    ich hätte da eine Frage an euch und hoffe, dass ihr mir helfen könnt.
    kurz zu meiner Situation:Ich werde im Dezember 21 und lebe mit meiner Mutter in einer Bedarfsgemeinschaft.
    Wir beide bekommen Hartz 4 so knapp 1000 euro und jetzt fange ich aber zum 1.11. eine Vollzeitstelle an wo ich Netto so 1130 bekommen würde.
    Jetzt meine Frage:
    Bekommt meine Mutter nun gar kein Hartz 4 mehr oder nur noch einen gewissen Satz?
    Also klar, dass das Einkommen angerechnet wird, aber kann ja nicht sein, dass das Kind dann für die Mutter aufkommen muss, ist für mich natürlich selbstverständlich....aber trotzdem.
    Wir versuchen natürlich jetzt so schnell wie möglich für sie was zu wissen wenigstens auf 400 euro basis oder Halbzeit.
    Kann ich denn noch irgendwas beantragen an Geld, dass es uns erstmal ein bisschen leichter fällt oder wird denn wenigstens noch die Miete übernommen?


    Vielen Dank schon mal im Vorraus.


    Liebe Grüße

  • Wenn Du einen VZ Job annimmst fällst Du aus der BG raus und Ihr bildet eine HG. Demnach bekommt deine Mum nur noch 50% der Miete als Anteil. Die anderen 50% mußt Du zur Miete beisteuern. Dein Lohn wird bei ihr nicht angerechnet. Gebt die Änderung mit Änderungsbescheid rechtzeitig bekannt. Gib DU auch an, wann Du deinen ersten Lohn erhälst. Wenn erst im Dezember, steht Euch für November noch der volle Betrag zu. Denke auch daran, evtl. Einstiegsgeld für DIch zu beantragen VOR Arbeitsaufnahme. Dann hast Du noch ein paar Euros. Dieses beantragst Du ganz formlos, dann bekomst Du einen Termin oder die Formulare zugeschickt. Dieses ausfüllen, mit Arbeitsvertrag abgeben, fertig.

  • danke bine für deine schnelle Antwort.....
    wow mit diesen positiven Sachen hätte ich gar nicht gerechnet...
    nur die Hälfte der Miete ist natürlich besser als die ganze Miete alleine zu bezahlen
    und sie bekommt dann doch noch so "viel" hartz4..interessant, ich hab damit gerechnet, dass alles gestrichen wird
    haben uns nämlich schon die ganze zeit Gedanken gemacht, weil es ja sonst wie ein Teufelskreis wär,so oder so bekommen wir das gleiche geld, also muss noch nen job her.....


    die Sache ist, dass ich den Arbeitsvertrag wahrscheinlich erst am 1.11 bekomme
    ich muss Donnerstag zu der Firma, bekomme einen Vertrag für die kommenden zwei Wochen, weil die uns irgendwie fit machen wollen (da sind es auch 8 euro pro stunde) und dann bekomme ich einen Vertrag bei einer anderen Firma über 10 euro die stunde und fange ne Schulung an usw., der andere Vertrag ruht dann so haben die uns das erklärt
    ja und ich wollte jetzt dem Amt erst den Vertrag zum 1.11 geben


    ich hab eigentlich eine sehr nette Sachbearbeiterin, kann ich sie anrufen und sagen ich möchte gerne einen Änderungsbescheid bzw. wie beantrage ich am besten das Einstiegsgeld..

  • Dann beantrage doch jetz schon Einstiegsgeld, wenn du mindestens 15 Std. die Woche arbeitest. Die Veränderungsmitteilung kannst Du Dir HIER downloaden.
    Einstiegsgeld:
    ..Hiermit beantrage ich formlos, vorsorglich Einstiegsgeld ab 01.11.2010. Arbeitsaufnahme bei FA. XXX, mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden und einem Stunendelohn von XXX Brutto/Netto. ..
    Arbeitsvertrag in Kopie beilegen, fertig. Es kann allerdings auch sein, das es abgelehnt wird, da Du ja da einen befristeten AV bekommst. Im Normalfall sollte die Befristung bei 6 Monaten liegen. Aber Beantrage lieber mal, kostet ja nüschd.
    Du kannst ja einen Rechner versuchen, dann weist Du in etwa, ob Ihr schon eine HG sein werdet oder noch BG bleibt.

  • Also kann mir mal bitte hier jeman klipp und klar sagen was nun stimmt und welche antwort nicht?
    ich hab mich jetzt auf bine´s wort verlassen, aber es klang anscheinend zu schön um war zu sein
    ich habe grade die hotline von der leistungsabteilung angerufen und den fall genauso nochmal geschildert
    °lebe mit meiner mutti in einer bedarfsgemeinschaft
    °bekommen ungefähr 980 euro
    °jetzt fang ich einen job an wo ich ungefähr 1000 euro bekommen würde
    was wird angerechnet usw.
    und die dame sagt mir was mit 280 euro sind wohl anrechnungsfrei und die anderen 720 werden als einkommen ganz normal angerechnet...
    ich meinte dann ob meine mum eben dann nur noch 260 euro bekommt und anstatt einfach ja zu sagen oder das nochmal zu erklären, sagt sie ja also wie gesagt das wird angerechnet und sie müssen dann ein änderungsbescheid abgeben


    na prima was denn nun?

  • Hier nochmal was für dich zum nachlesen : Bedarfs- oder Haushaltsgemeinschaft


    Anlage HG zur Feststellung des Umfangs der Hilfebedürftigkeit bei Vorliegen einer Haushaltsgemeinschaft


    Was ich Dir zum Einstiegsgeld schrieb, behält trotzallem seine Richtigkeit. Es ist sowieso ein anderer SB.

  • Hallo Finni,


    was Bine geschrieben hat ist korrekt. Du lebst mit Deiner Mutter in einer Haushaltsgemeinschaft, d.h. sie bekommt weiterhin ihren vollen Regelsatz, aber nur noch die Hälfte der Kosten für Unterkunft und Heizung. Die anderen 50% musst Du beisteuern.
    Deine Mutter sollte für die ARGE formlos bestätigen, dass sie von Dir außer dem Mietanteil keinerlei Unterstützung aus Deinem Einkommen oder Vermögen erhält.


    vG Berthold

  • dann verstehe ich nicht wieso die frau am telefon mir sagt als ich meinte ja das und das habe ich gelesen, es wäre eine falsche auskunft
    und von bundesland zu bundesland variiert das auch nicht ja?
    ich möchte eben bloß nicht dass wir am ende dastehn und ich alles bezahle und mir nichts mehr übrig bleibt..dass ich meiner mum helfe ist selbstverständlich, wir sind eben davon ausgegangen: ok wir bekommen 980 zusammen, jetzt würde ich 1000 euro bekommen, uuuhh das sind ja sogar 20 euro mehr ja und nun bezahl mal...die miete, strom, telefonrechnung, essen, kleidung usw. usw. und meine mutti würde deswegen ganz wegfallen
    aber wenn sie ihren bedarf von 359 oder so noch kriegen würde und dann eben die hälfte der miete vom amt dann wär es ok

  • Dann mach doch die Änderungsmeldung und leg gleich das Formular mit bei wegen HG. Die bei der Hotline sind eh nie so darauf bedacht, alles richtig zu sagen.

  • Was Dir die Dame da am Telefon gesagt hat, ist schlicht weg falsch. Schon bei der Frage: "Wo steht das geschrieben, was sie da sagen", hätte sie passen müssen.


    Gemäß § 9 SGB II bist Du aufgrund Deines Einkommens nicht hilfebedürftig und zählst daher auch nicht zur Bedarfsgemeinschaft. Das ist bundesweit geltendes Recht!


    Deine Mutter erhält weiterhin ihre € 359 Regelleistung plus 50% der Kosten für Unterkunft und Heizung.


    vG Berthold

  • also wir werden die woche jetzt selber zum amt gehen und alle veräderungen melden
    habe jetzt gewartet, dass mir meine beraterin nen veränderungsbescheid zuschickt,aber als ich ihr sagte, dass wir ja keine bg mehr wären sondern eine hg und ich dafür nen änderungsbescheid bräuchte, hatte sie mal wieder von nichts ne ahnung und verwies mich an die leistungsabteilung......
    aber wenigstens war sie mir mit dem einstiegsgeld hilfreich, sie hat es bewilligt, nur muss ich wohl so ein richten antrag ausfüllen noch wo auch meine kontodaten mit draufstehen, weil ein formloser wohl doch nicht ausreicht

  • Den formlosen Antrag stellt man deshalb vorher, damit die Frist gewahrt wird. Selbstverständlich gibts da nen spezielles Formular. :-D Na wenigstens hat das ja schon einmal geklappt, feine Sache.
    Was meinst du mit Veränderungsbescheid? Meinst du das Formular für Veränderungsmitteilung oder den geänderten Bescheid der laufenden Leistungen für deine Mum?

  • naja eben dass ich jetzt arbeite usw.
    wie gesagt hatte eigentlich auf das formular meiner vermittlerin gewartet, aber die hatte es dann sicherlich damit abgetan, als ich meinte wir sind doch dann eine hg und sie dann sagte ich solle mich da nochmal bei der leistungsabteilung informieren
    haben heute sooo viel post bekommen
    unteranderem jetzt auch, dass meine mum für mich kein kindergeld mehr bekommt
    ich werd ja jetzt 21 und hab noch keine ausbildung gemacht, aber bin natürlich auf der suche (wahrscheinlich im märz polizeidienst) und ich hab ja jetzt ne vollzeitstelle, deswegen hab ich kein anspruch mehr darauf
    aber eigentlich müssten die mir noch wenigstens für dieses jahr das kindergeld noch zahlen weil ich ja diese einkommensgrenze von 8004 euro im jahr nicht mehr übersteige, im nächsten jahr aufjedenfall
    aber hauptsache erstmal einstellen, ich hab jetzt widerspruch eingelegt und mir grad nen formular runtergeladen

  • kann mir hier irgendjemand sagen was wir ungefähr zu erwarten haben
    wir haben vorher knapp 1000 euro bekommen und jetzt verdiene ich das auch mit meiner arbeit
    bekommt meine mum nun gar nichts mehr?mietübernahme..wenigstens ein teil?ihren regelsatz noch?
    man man man

  • Benutz doch mal den Rechner in meiner Signatur.
    Ich verstehe das nicht. Normal müßtest Du mit Deinem Verdienst deine eigene Bedarfsgemeinschaft bilden. In dem Fall dann deinen Anteil an Miete selber zahlen. Deine Mum würde dann ihren Mietanteil und ihre Regell. erhalten.