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#1
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Hallo,
ich habe ein großes Problem: Ich bin Vollwaise und bekomme daher Waisenrente. Leider sind jedoch nur 120€ der Waisenrente anrechnungefrei, der Rest wird komplett angerechnet und von meinem BAföG abgezogen. Nun stellte mein Sachbearbeiter fest, dass im kompletten letzten Jahr aufgrund eines Berechnungsfehlers zu wenig Waisenrente angerechnet worden wäre und es war die Rede von einer Rückzahlung von über tausend Euro! Mich traf fast der Schlag. Nun soll die Summe so verrechnet werden, dass ich die nächsten 3 Monate gar kein BAföG bekomme oder es in Raten zurückzahlen soll. Aber ist das denn überhaupt rechtens? Hätte das Amt das nicht schon viel früher bemerken müssen, sodass ich mich darauf einstellen kann und nun nicht darum bangen muss, wie ich mich über Wasser halte? Genrell finde ich es ohnehin nicht gerade fair, dass man nur 120€ Waisenrente anrechnungsfrei erhalten darf und jetzt auch noch das ![]() PS: Falls sich die Rückzahlung wirklich nicht umgehen lässt, könnte ich dann vielleicht während der dreimonatigen "Auszeit" von einer anderen Stelle finanzielle Unterstützung erhalten? Gruß Rico19 Geändert von rico19 (08.08.2011 um 18:49 Uhr) Grund: Hinzufügen einer dringlichen Frage |
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#2
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tja, am 15.06. haste folgendes geschrieben:
Zitat:
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#3
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Hallo Lacki,
vorab danke für deine Antwort. Ganz recht, ich habe nicht bemerkt, dass der Bescheid einen Fehler aufwies. Ansonsten hätte ich es gemeldet um genau solchen Problemen vorzubeugen und meine gesetzliche Pflichten zu erfüllen. Das Geld "beiseite schaffen", wie du es nennst, wäre sicherlich ein Verstoß gegen die gesetzliche vorgeschriebenen Sparbeträge, sowas macht man nicht! Das nächste Mal also bitte eine etwas produktivere Antwort anstatt Vorfürfe, die unnötig Platz wegnehmen. Danke! |
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#4
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Mit "Beiseite legen" war sicherlich gemeint, es auf die Seite zu legen, falls eine Rückforderung folgt, dass man das Geld zurückzahlen kann. Beiseite schaffen ist ja nun was vollkommen anderes. Ne von einer anderen Seite bekommst du nichts. Die Rückforderung sind ja Schulden deinerseits. Du kannst nicht die Rückforderung begleichen und gleichzeitig dafür von einer anderen Seite Geld bekommen. Du kannst aber sicherlich um eine angemessene Ratenzahlung bitten.
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#5
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Hallo Birgit,
danke für deine Antwort. Hmmm.. naja, aber so gesehen hat das Amt ja auch einen Berechnungsfehler gemacht, für den ich im Endeffekt nichts kann. Natürlich kann ich es verstehen, dass das Amt dieses Geld nun zurück will - aber andererseits war es deren Fehler; und für Fehler wird eigentlich auch der zur Verantworung gezogen, der ihn macht. In diesem Falle wäre aber nicht ich der Leidtragende und erhalte kein Geld während mir Anfangs glaubend gemacht wurde, mir stünde das zu, was ich bekam. Sollte ich nach der Schule arbeitslos sein, wäre auch eine Ratenzahlung schwer, da ich keine 100€ pro Monat von ALG abzahlen könnte - und wenn ich 50€ pro Monat zahle, zahle ich zwei Jahre daran. Das ist nicht wirklich gerecht. Gerecht wäre es, wenn das Amt auf einen Teil verzichten müsste, weil SIE den Fehler gemacht haben. Jeder Arbeitnehmer der eine Kasse betreut und einen Fehlbetrag hat, zahlt persönlich. Das sollte auch für solche Haftfälle gelten, da müsste der Staat teilweise für seine Fehler geradestehen. Wenn ich als Bürger etwas nicht zahle oder falsch zahle, bekomme ich ja auch eine Strafe... Gruß Rico19 |
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