was steht mir wirklich zu?

  • Hallo,
    vielleicht kann mir hier mal geholfen werden.
    Ich habe bei meinem Exehemann in der Firma bis zur Trennung gearbeitet, diese ging dann Pleite.
    Seit einem Jahr erhalte ich Erwerbsunfähigkeitsrente in Höhe von 225,-- €.
    Ich bin zu 70 % Behindert mit Buchstabe G.
    Bei mir wohnt mein 19 Jahre alter Sohn, welcher das vergangene Jahr über das Bildungswerk eine Schule gemacht hat und 220,-- € im Monat dafür erhalten hat.
    Desweiteren bekommt er noch Kindergeld in Höhe von 184,-- €.
    Meine Miete beträgt 511,-- € warm, wovon 463,60 übernommen werden.
    Noch zu sagen ist, dass ich Diabetiker bin.


    Ich erhalte vom Arbeitsamt genau 36,36 €, mir sagt jeder dass mir mehr zusteht, aber auf Anfrage vom Amt kommt keine Reaktion.
    Ich fahre ein Auto, was ich benötige, da ich gehbehindert bin. Öffendliche Verkehrsmittel fahren hier nur schlecht.


    Wie soll das denn jetzt werden?


    Mein Sohn macht jetzt eine geförderte Ausbildung, da erhält er 320,-- €, er benötigt jetzt auch ein Auto, da er so nur 20 Min zur Firma fährt, wie gesagt öffentliche Verkehrsmittel sind hier kaum nutzbar, er müßte dann ca 2 Stunden für die Fahrt einrechnen. Was aber schon aus dem Grund nicht geht, da er oft um 5 Uhr anfängt zu arbeiten, der 1. Bus aber erst um 7 fährt.
    Mein Auto darf er nicht fahren, da es wegen meiner Behinderung steuerermäßigt ist.


    Da ich 120 € Strom im Monat zahle, bleibt nach Zahlung von Telefon 40 € und Versicherung 30 € nicht viel mehr übrig.
    Ich kann ja meinem Sohn auch nicht alles wegnehmen.


    Vielleicht weiß einer was uns richtig zusteht,
    Vielen Dank im Vorraus

  • ich denke, dass die einnahmenseite korrekt ist. aber zwei autos, klar auch, der bube muss mit 19 auch gleich ein auto haben, und vor allem 120 euro strom für zwei personen, da müsste an der ausgabenseite wohl etwas gearbeitet werden.
    wir sind ein sozialstaat, der den bedürftigen ein mindesteinkommen und somit ein auskommen garantiert. aber ein sozialparadies sind wir glücklicherweise nicht, auch wenn das gerade hier viele annehmen!

  • Wir haben leider einen Durchlauferhitzer, daher der hohe Strom. Mein Sohn arbeitet in einer Metallverarbeitung und muß wegen dem Öl jeden abend duschen, ich dusche nur jeden 2. Tag, was ich aus gesundheitlichen Gründen muß. Auch duschen wir schnell und nicht stundenlang. Baden wäre für mich wohl gut, unterlasse ich aber aus kostengründen.
    Ansonsten läuft bei uns nur der Kühl- Gefrierschrank, 3x die Woche die Waschmaschine und eben abend der Fernseher.und zwischendurch mal der Rechner. Ich glaube das ist keine Verschwendung.
    Ich benötige mein Auto, weil ich wie gesagt sehr schlecht laufen kann und ständig zum Arzt muß und ob mein Sohn sich jetzt für 193 € eine Monatskarte holt und am Tag über 4 Stunden mit dem Bus fährt oder sich damit ein Auto nimmt, wo er nur 1 Stunde benötigt und wie schon gesagt um 4 färt kein Bus wenn er um 5 anfangen muß.
    Ich kann ihn auch so früh nicht fahren, da ich nach Einnahme meiner Medikamente noch ca 1 Stunde brauche bis ich einigermaßen laufen kann, ich habe schweres Rheuma und mein Auto darf er nicht fahren.
    Ich bin auch nicht der Meinung in einem Sozialparadies zu leben, ich suche schon sehr lange nach einer kleineren Wohnung, wenn möglich im Erdgeschoß, aber die kosten hier genauso viel wie meine Wohnung mit dem Unterschied, dass mein Sohn wenn er seine Lehre beendet hat ausziehen wird und ich dann ein weiteres Mal umziehen muß.
    Wie mir erklärt wurde stehe mir Mehrbedarf wegen meiner Behinderung und Ernährungsbeihilfe wegen Diabetis zu, Aber das ist in keinem Bescheid aufgeführt obwohl ich es angegeben habe.

  • Ich würde Dir vorschlagen, geh zu Deiner Arge und bespreche diese Dinge persönlich mit einem Sachbearbeiter.
    Im Bescheid kann es nur stehen, wenn Du Mehrbedarf beantragt hast.


    Wenn Du einen Antrag gestellt hast auf Mehrbedarf muß entweder eine Bewilligung kommen, oder eine Ablehnung mit Begründung!


    Vieles sind auch sogenannte Kann Leistungen, die aber am Besten vor Ort besprochen werden sollten
    Dein Sachbearbeiter KANN dann entscheiden ob ja oder nein!