wird bafög bei den kosten für unterkunft und heizung angerechnet?

  • Hallo,
    meine Eltern beziehen Harzt IV. Ich wohne noch be meinen Eltern. Ich bekomme Schülerbafög von 216 euro. Nun wird bei meinen eltern diese 216 euro voll berechnet. So hilft mir das bafög einkommen nicht. Ist das denn richtig, dass man das Bafög Einkommen sowohl vom unterhalt als auch von den kosten für unterkunft und heizung abzieht?
    Wenn ja , dann versteh ich nicht warum ich bafög beziehe , wo bei meinen eltern das geld abgezogen wird...

  • Es wird nicht bei deinen Eltern abgezogen, sondern bei dir. Nicht nur deine Eltern bekommen ALG 2, du musst ja auch noch von was leben und das kannst du bestimmt nicht allein von 216 Euro Bafög und 184 Euro Kindergeld.


    Dein Regelsatz ist 287 bzw. 291 Euro (je nachdem , wie alt du bist) und 1/3 der Miete. Lass das mal 150 Euro sein, dann wäre dein Bedarf ca. 440 Euro. Einkommen hast du 400 Euro. Du merkst: Nichts wird deinen Eltern angerechnet...


    Und da vom Bafög noch ca. 93 Euro frei sind (schaust du mal in den Bescheid), bekommst du zu deinem Bafög und zu deinem Kindergeld (bzw. die Eltern bekommen es) sogar noch ALG 2 dazu.


    Turtle