zu Unrecht Geld bezogen???

  • Hallo


    ich benötige mal Hilfe in einigen Angelegenheiten (JobCenter).
    weil mir das alles ein bischen zu Hoch ist und ich ehrlich gesagt nicht mehr weiter weiß.


    Erstmal kurz zu mir und meinen Verhältnissen:
    Wir, das heisst mein Sohn und ich bildeten eine Bedarfsgemeinschaft vom 1.1.2008 - 30.11.2008,
    So, nun ist mein Sohn seit zwei Jahren auf suche nach einem Ausbildungsplatz.
    Die Arge hat ihn dann ab dem 14.07.2008 in eine Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme gesteckt, die noch bis zum 25.04.2009 läuft.


    Seit Dezember 2008 bilden wir eine Bedarfsgemeinschaft, Sohn plus Lebensgefährte.


    Aber jetzt geht es los :-)
    Heute sind mir nämlich mehrere Schreiben ins Häusle geflattert.
    1. Soll ich im Zeitraum 01.07.2008-01.01.2009, 1.105,64€ zu Unrecht bezogen haben.
    Berücksichtigt wurde hier ein gewisses BAB ab dem 15.07.08
    (BAB?, nach meiner Google-Recherche wusste ich dann erstmal was damit gemeint ist,
    nämlich Berufsausbildungsbeihilfe. Ich also meinen Sohn gefragt und erfahren,
    das er tatsächlich sowas beantragt hat. Er bekommt wirklich Geld von der ARGE,
    allerdings, laut Vertrag erst ab dem 04.09.2008. Gutgeschrieben wurde ihm auf sein Konto:


    22.10.08 - 177,80€
    31.10.08 - 254,00€
    28.11.08 - 245.53€
    30.12.08 - 237,07€


    Dabei wollte er nur Fahrgeld beantragen, wovon ich auch eigentlich nur wusste.


    2. In den neuen Änderungsbescheiden vom JobCenter, kommt mein Sohn gar nicht mehr vor, nur noch Miete und Heizkosten werden ihm genehmigt


    Meine Frage jetzt, ist das alles Rechtens? und wie kommen die auf den Betrag von 1105,64€?
    muss da nicht Fahrgeld von abgezogen werden?


    Ich hoffe das mir da einer weiterhelfen kann!!


    Liebe Grüße Ingrid

  • Ich gehe davon aus, dass dein Sohn 192 € BAB + Fahrgeld erhalten hat?!


    Das Fahrgeld UND 20 % von den 192 € muss abgezogen werden UND der Restbetrag wird von deinem H4-Betrag abgezogen. Wenn sich das Fahrgeld monatlich ändert, muss auch jeden Monat der Betrag angepasst werden.

  • Die ARGE hat hier einfach das Geld was dein Sohn für dieses Berufsvorbereitungsjahr bekomme hat auf dein ALG2 angerechnet.Davon muß dir aber auch ein Freibetrag bleiben und das Fahrgeld.Mein Sohn hat auch voriges Jahr so eine Maßnahme mitgemacht und da wurde dann gleich zu Beginn das Geld beantragt.Dein Sohn müßte da eigentlich einen Bescheid bekommen haben und den mußt du dir mal anschauen was da die Grundsumme ist und wieviel Fahrgeld bezahlt worden ist.Er hat ja wohl schon MItte Juli damit angefangen und wenn er da nicht die ganzen Monate Leistungen bekommen hat solltest du das in der ARGE vorlegen.Also Widerspruch einlegen und die Bescheide samt Kontoauszüge vorlegen und eine Neuberechnung verlangen.Allerdigs wirst du das was du zuviel erhalten hast zurückzahlen müssen.Das geht aber in Raten.

  • Hallöchen


    nun habe ich doch noch ne Frage,
    wie schreibt man eigentlich einen Widerspruch, wenn es um mehrere Angelegenheiten geht?


    Ich habe folgendes geschrieben :


    Gegen die Bewilligungsbescheide vom 21.Januar 2009 und das Schreiben, woraus hervorgeht das ich zuviel Leistung bezogen habe, lege ich hiermit Widerspruch ein.


    Da der Zeitraum laut ihrem Schreiben nicht stimmt - 15.07.2008 – 01.01.2008
    Und die neue Berechnung, meiner Meinung nach, auch nicht Richtig ist.



    Mit freundlichen Grüßen


    Kann ich das so stehen lassen??


    Für Antworten wäre ich sehr Dankbar, :)


    LG Ingrid

  • Setz drunter das Du kein Amtsdeutsch verstehst weil Du es in der schule nie gehabt hast und da Du der Rechtslage nicht kundig bist und dies ausdrücklich nochmals erklären möchtest, würdest Du um eine Gespräch bitten in dem man Dich doch bitte Richtig (am besten fett Schreibe) und Vollständig über die Regelungen aufklärt und Deine diesbezüglichen Fragen ausführlich beantwortet.


    Sollte dies nicht möglich sein so siehst Du Deinen Widerspruch schon aufgrund fehlender Rechtskenntnisse als vollkommend gerechtfertigt an!


    Sollte ein erneuter Ablehnungsbescheid auf diesen Widerspruch hin erfolgen nimm Dir einen Rechtsanwalt das kostet maximal 10€ wenn Du mit dem Leistungsbescheid (der muss noch gültig sein) bei einem Rechtspfleger auf dem Amtsgericht vorsprichst, füllt dieser einen fragebogen aus und nennt Dir meist sogar noch 2-3 mögliche Anwälte und gibt Dir dann einen so genannten Beratungsschein !


    Gruss

  • Hallo Ingrid,


    dann klär aber am Besten vorher schon, ob du den Beratungsschein bewilligt bekommst. Ansonsten kann es dir passieren, dass du auf Anwaltskosten selber sitzen bleibst. Ich z. B. habe keinen Beratungsschein bewilligt bekommen (ging um Verbraucherschutzrecht), weil ich angeblich zur Verbraucherschutzzentrale damit gehen solle, die sei günstiger. Sie haben mir dann gleich eine Preisliste dabeigelegt, das fing bei glaub 44 EUR für eine Beratungsstunde an:eek:


    Bei meinem Anwalt zahl ich jetzt für die Vertretung ca. 60 EUR, die Verbraucherschutzzentrale hätte mich mindestens das Doppelte gekostet ....


    Liebe Grüße,
    Jana

  • ich habe einen anwalt konsultiert, bzw angerufen, der meinte ich brauche nur den bewilligungsbescheid mitbringen, das würde reichen, also keine anwaltskosten für mich.
    dort bin ich am kommenden dienstag, ging leider nicht eher


    nu habe ich den nächsten schock, heute war geld auf meinem konto eingegangen *grööööl* und das am 27zigsten
    hat das einer von euch schon mal erlebt??


    wie auch immer sage und schreibe 887 €, da geht noch 607 € miete ab und die heizkosten 100€
    der stromlieferant will aber auch noch sein geld, wovon soll man denn da leben?


    Zur erklärung der miete, ist ja viel, aber es ist die wohnung meiner eltern gewesen, ich habe dort 13 jahre meine mutter gepflegt, sie ist in 2007 verstorben und wir haben auch schon eine aufforderung bekommen eine billigere wohnung zu suchen.


    Also ich weiss nicht wie ich den monat überstehe und auch nicht wie die überhaupt auf diesen betrag kommen.


    LG Ingrid