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ALG1 oder Elterngeld

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  #1  
Alt 28.02.2011, 11:05
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Registriert seit: 28.02.2011
Beiträge: 2
Frage ALG1 oder Elterngeld

  • Hallo
  • ich habe mal eine Frage und hoffe doch das mir hier jemand weiter helfen kann und meine Fragen beantworten kann-
  • ich beziehe seit Januar 2011 ALG 1 ,davor war ich berufstätig. jetzt erwarten wir ein Kind im Oktober.
  • Nun meine Frage-
  • wie wird das Elterngeld berechnet mit dem Einkommen vor ALG1? Bekommt man dann weiterhin ALG1 und Elterngeld.
  • Liebe Grüsse speedymaus
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  #2  
Alt 28.02.2011, 11:50
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Registriert seit: 11.06.2010
Beiträge: 2.291
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Die Höhe des Elterngeldes wird aus dem Erwerbseinkommen in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt errechnet. Arbeitslosengeld zählt bei der Berechnung des Elterngelds nicht mit, weil es eine Lohnersatzleistung ist. Wenn der Antragsteller zum Beispiel sieben Monate arbeitslos war, wird das Elterngeld nach dem Gesamtnettoeinkommen der restlichen 5 Monate berechnet.

Besteht sowohl ein Anspruch auf Arbeitslosengeld als auch auf Elterngeld können folgende Varianten gewählt werden:

es können Arbeitslosengeld plus 300€ Elterngeld Mindestsatz bezogen werden. (Arbeitslosengeld I wird auf das Elterngeld angerechnet mit Ausnahme des Mindestsatzes in Höhe von 300€) Allerdings ist zu beachten, dass Sie Arbeitslosengeld nur erhalten wenn Sie dem Arbeitsmarkt mindestens 15, höchstens 30 Stunden wöchentlich zur Verfügung stehen.


Es kann Elterngeld in Höhe von 67 Prozent des ausfallenden Einkommens bezogen werden. Anschließend können Sie Ihren Restanspruch auf ALG I geltend machen, durch die Elternzeit verkürzt sich die Anspruchdauer auf ALG I nicht. Allerdings sollten Sie bei dieser Lösung darauf achten, wie Sie sich versichern müssen bzw. versichert sind und ob Sie dann dabei nicht draufzahlen müssen.



Setzen Sie sich mit Ihrer Arbeitsagentur in Verbindung und erkundigen Sie sich nach den Rahmenfristen.
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  #3  
Alt 28.02.2011, 12:28
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Registriert seit: 25.09.2010
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Beiträge: 26
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Hy,

nur dran Denken, das ab Januar 2012 Hartz4 beantragt werden muss, dort wird Elterngeld in voller Höhe abgezogen.

Dabei währe zu Überlegen ob überhaupt Elterngeld beantragt werden sollte. Für 2-3 Monate , dazu noch die Bearbeitungszeit der Behörden, das wegen 300,-€ für diese KURZE zeit ?

Dann schon eher bei Caritas Anfragen, wegen dem Bevorstehenden Hartz4 Bezug.

Gruß
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  #4  
Alt 28.02.2011, 12:49
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Registriert seit: 28.02.2011
Beiträge: 2
Standard

Danke für die schnelle Antwort.....
das irritiert mich jetzt ein wenig ...und zwar
Wenn der Antragsteller zum Beispiel sieben Monate arbeitslos war, wird das Elterngeld nach dem Gesamtnettoeinkommen der restlichen 5 Monate berechnet.
.
Mutterschutz würde ab Anfang September 2011 greifen das heißt .... 4 Monate in Arbeit und 8 Monate ALG1
in den 4 Monaten hatte ich ein Gesamt Nettoeinkommen von ca.4390euro was erhält man denn dann an Elterngeld? 300,00euro ?

bei der Krankenkasse bin ich pflichtversichert.Da ist man doch meines Wissens Beitragsfrei in der Elternzeit versichert oder bin ich da falsch informiert?

gruss
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