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Elterngeld oder Erziehungsgeld ?

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  #1  
Alt 03.02.2009, 10:53
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Registriert seit: 07.01.2009
Beiträge: 6
Standard Elterngeld oder Erziehungsgeld ?

Hallo.
Habe da mal ne kurze Frage. Meine Freundin bekommt im Mai unser Kind. Wir wohnen auch zusammen und haben jetzt ALG2 beantragt weil mein Gehalt (ca. 1000€ Netto) nicht für uns beide ausreicht. Habe noch Abtrag für mein Haus und so zu zahlen. Na gut , meine Eigentliche Frage ist , was uns nach der Geburt zusteht ?
Kindergeld ist klar (164€). Ich war immer der Meinung das uns auch Elterngeld oder Erziehungsgeld zusteht , habe da nen Betrag vom 300 € im Kopf. Habe mich im Netz auch versucht schlau zu lesen aber das hat leider kein erfolg gebracht.

Vielleicht kann mir ja jemand von Euch weiterhelfen.

Dank im voraus.

Gruss

Marc
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  #2  
Alt 03.02.2009, 11:12
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Registriert seit: 07.10.2008
Beiträge: 141
Standard

Hallo Marc,

euch stehen Kindergeld und Elterngeld zu. Dieses wird nach Einkommen errechnet. Minimum stehen euch aber auf jeden Fall 300,-€ monatlich zu. Deine Freundin hat im Moment auch evtl. Anspruch auf einen Mehrbedarf wegen der Schwangerschaft. Außerdem könnt ihr einen Antrag stellen für die Babyerstaustattung. Wenn das Baby dann da ist, bekommt dieses den normalen Regelsatz. Natürlich wird immer erst dein Einkommen angerechnet.
Alles Gute für euch..................

Hier nochmal ein ausführlicher Link zum Elterngeld:
http://http://de.wikipedia.org/wiki/Elterngeld
__________________
L.G. melffi
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  #3  
Alt 03.02.2009, 11:16
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Registriert seit: 07.01.2009
Beiträge: 6
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Danke für die schnelle Antwort. Für welchen zeitraum steht uns das denn zu ?
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  #4  
Alt 03.02.2009, 11:19
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Beiträge: 141
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Lese dir den Link durch. Da steht alles drin..........
__________________
L.G. melffi
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  #5  
Alt 03.02.2009, 13:45
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.02.2009
Beiträge: 3
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ich brauche dringend Eure Antworten denn die Firma in der ich arbeite ist wegen der Wirtschaftkrise am wackeln und ich möchte nicht, dass man mich auf dem Arm nimmt.

Meine Tocher ist am 19.5.2008 geboren. Ich habe das Elterngeld beantragt und gehe von Vollzeit auf 24Std. die Woche arbeiten da während der Elternzeit man max. 30Std. arbeiten gehen darf.

Und jetzt zu meinen Fragen:
1. Ist es richtig, dass die Firma mich wieder in Vollzeit einstellt wenn das Elterngeld beendet ist?
2. Steht mir die Elternzeit von 3 Jahren noch zu obwohl ich wieder gearbeitet habe?
3. Ich habe 12 Monate Elterngeld beantragt nun ist mein Mann arbeitslos geworden und studiert (staatl. geprüfter Betriebswirt)Darf ich 2 Monate Elterngeld zusätzlich beantragen?

Da ich momentan nicht mein volles Gehalt bekomme und mein Mann arbeitslos geworden ist muss ich schauen was möglich ist. Bitte helfen Sie mir denn ich brauche dringend hilfe.
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  #6  
Alt 03.02.2009, 14:56
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Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 4.501
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Ich glaube beim Elterngeld ist es so das du diese 12 Monate bekommst und nochmal zwei Monate zusätzlich wenn sich das Einkommen verringert hat.Sollte also bei dir zutreffen.Dein Arbeitgeber wird dich sicher erstmal wieder Vollzeit beschäftigen müssen denn du arbeitest ja nur in der Elternzeit verkürzt.Hast du das mit deinem Chef ordentlich vereinbart?
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  #7  
Alt 03.02.2009, 17:41
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 07.10.2008
Beiträge: 141
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Hallo Sugsugar,

Während der Elternzeit darf der Arbeitgeber grundsätzlich keine Kündigung aussprechen. Der Kündigungsschutz beginnt mit der Anmeldung der Elternzeit durch den/die Arbeitnehmer/in, frühestens jedoch 8 Wochen vor deren Beginn.
Arbeitnehmer haben Anspruch auf Erziehungsurlaub bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes. Der Erziehungsurlaub kann vorzeitig beendet werden oder wenn der Arbeitgeber zustimmt, verlängert werden.
Überdies besteht ein Rückkehranspruch zur vorherigen Arbeitszeit nach Ende der Elternzeit, nicht nach Ende des Elterngeldes. Sobald du wieder Vollzeit arbeitest, ist die Elternzeit für dich beendet, denn du darfst während des Erziehungsurlaubs nur max. 30 Std/Woche arbeiten.
Ein Wechsel des Urlaubs zwischen den Urlaubsberechtigten ist bis zu dreimal zulässig. Dass heißt du kannst Vollzeit arbeiten gehen und dein Mann kann Erziehungszeit in Anspruch nehmen. Dann habt ihr ein volles Gehalt.
__________________
L.G. melffi
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