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#1
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guten tag,
ich erbitte dringend auskunft: ich (20, eigener haushalt) bin im moment noch arbeitslos, bezieht hartz4 und erhalte von meiner mutter das staatliche kindergeld weitergeleitet. ich werde ab 01.10. eine versicherungspflichtige tätigkeit aufnehmen und bin deshalb nicht mehr kindergeldberechtigt. der zahltag in der neuen firma ist allerdings erst der 8. werktag des folgemonats, so daß ich bis einschließlich 07.11. zur absicherung des lebensunterhaltes hartz4 beziehen werde. die frage ist: bekomme ich für oktober und november noch kindergeld? das ist wichtig für mich, da die arge bei der hartz4-berechnung immer von 154 euro kindergeld als einkommen ausgeht. danke. gruß von mooshedel |
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#2
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m. E. erhälst du kein Kindergeld mehr. Genaueres kann dir aber die Familienkasse mitteilen. Den Einstellungsbescheid der Familienkasse kannst du bei der ARGE einreichen als Beleg, dass du kein Kindergeld mehr erhälst.
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Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen. Gruss R. Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten.
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