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Kindergeld, Studium, Ausziehen

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  #1  
Alt 29.08.2011, 16:58
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.08.2011
Beiträge: 1
Standard Kindergeld, Studium, Ausziehen

Hallo,

ich bin 22 Jahre alt und studiere. Noch wohne ich bei meinem Vater (meine Eltern sind geschieden), möchte aber demnächst mit meinem Freund zusammenziehen. Wir würden nicht weit weg von meinem Elternhaus wohnen (eine Wohnung ist schon gefunden).
Hier meine Frage: Habe ich trotzdem Anspruch auf Kindergeld, wenn der Auszug nicht "nötig" ist? Mein Vater behauptet, ich hätte keinen.
Die PDF-Datei, auf die auf beinahe jeder Webside hingewiesen wird, gibt auf diese Frage keine Antwort.
Zudem arbeitet mein Freund und hat ein festes Einkommen, aber auch ein Kind, an das er Unterhalt zahlen muss.

Vielen Dank
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  #2  
Alt 29.08.2011, 17:51
Marmota
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Anspruch auf Kindergeld haben deine Eltern, nicht du. Du hast höchstens einen Anspruch auf Unterhalt von deinen Eltern.

Bekommst du BAföG?
Wieviel Unterhalt zahlt deine Mutter?
Wieviel verdienen deine Eltern?
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  #3  
Alt 30.08.2011, 08:57
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 4.501
Standard

Na ganz so ist es nicht.Sie kann sehr wohl ihr KIndergeld verlangen wenn sie ausziehen würde dazu bräuchte sie nur der Familienkasse mitteilen das sie nicht mehr zu Hause wohnt. Das Kindegeld wird für die Kinder gezahlt und nicht für die Eltern.
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  #4  
Alt 30.08.2011, 12:34
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 29.04.2011
Beiträge: 1.285
Standard

Jepp, aber es wird mit dem Unterhalt verrechnet. Zahlt z. B. ein Elternteil 100 Euro Unterhalt, könnte man sich nur noch 84 Euro abzweigen lassen. Zahlt der Elternteil 200 Euro Unterhalt, dann wird gar nichts abgezweigt...

Abzweigung geht nämlich nur, wenn die Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen. Deshalb muss erstmal gefragt werden, wieviel Unterhalt die Eltern leisten...

Turtle
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