Kindergeld, Studium, Ausziehen

  • Hallo,


    ich bin 22 Jahre alt und studiere. Noch wohne ich bei meinem Vater (meine Eltern sind geschieden), möchte aber demnächst mit meinem Freund zusammenziehen. Wir würden nicht weit weg von meinem Elternhaus wohnen (eine Wohnung ist schon gefunden).
    Hier meine Frage: Habe ich trotzdem Anspruch auf Kindergeld, wenn der Auszug nicht "nötig" ist? Mein Vater behauptet, ich hätte keinen.
    Die PDF-Datei, auf die auf beinahe jeder Webside hingewiesen wird, gibt auf diese Frage keine Antwort.
    Zudem arbeitet mein Freund und hat ein festes Einkommen, aber auch ein Kind, an das er Unterhalt zahlen muss.


    Vielen Dank

  • Anspruch auf Kindergeld haben deine Eltern, nicht du. Du hast höchstens einen Anspruch auf Unterhalt von deinen Eltern.


    Bekommst du BAföG?
    Wieviel Unterhalt zahlt deine Mutter?
    Wieviel verdienen deine Eltern?

  • Jepp, aber es wird mit dem Unterhalt verrechnet. Zahlt z. B. ein Elternteil 100 Euro Unterhalt, könnte man sich nur noch 84 Euro abzweigen lassen. Zahlt der Elternteil 200 Euro Unterhalt, dann wird gar nichts abgezweigt...


    Abzweigung geht nämlich nur, wenn die Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen. Deshalb muss erstmal gefragt werden, wieviel Unterhalt die Eltern leisten...


    Turtle