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keine ahnung wer der vater ist!

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  #1  
Alt 18.01.2009, 20:57
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Unglücklich keine ahnung wer der vater ist!

das ist mir sehr unangenehm, aber ich weiß leider garnicht wer der Vater meines kindes ist. war meine sturm & drang zeit & das bereue ich das ich so nachlässig war!
meine Frage ist nun: Bekomme ich unterhalt vom staat auch wenn ich nicht weiß wer der Vater ist???
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  #2  
Alt 18.01.2009, 21:05
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Ja aber mal so einfach nur sagen ich weis nicht wer der Vater ist kannste abschminken, das wird richtig schön mit Belehrung festgehalten und kommt dann raus das Du denen ein Märchen erzählt hast, haste mit nichten nicht nur ein Problem!

Also überlege bevor Du diese Aussage tätigst sehr gut wer auch als möglicher Kandidat in Frage käme!

Gruss
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  #3  
Alt 18.01.2009, 21:10
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Beiträge: 3
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danke, hast du erfahrung damit???? & wie funktioniert das mit der vaterschaftsfeststellung???

gruss
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  #4  
Alt 18.01.2009, 21:15
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Beiträge: 685
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Hallo,

das Jugendamt wird versuchen mit den möglich Kandidaten einen Vaterschaftstest durchzuführen.

Gruß klaus
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  #5  
Alt 18.01.2009, 21:17
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Registriert seit: 28.11.2007
Beiträge: 2.963
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Nee ich habe zwar auch 2 Kinder in die Welt gesetzt aber als ich die gezeugt habe war ich mit meiner Frau alleine zugange und ich denke mal das sie in der Zeit noch nicht jeden Abend anderweitig unterwegs war um zu lernen, so wie das dann 7 Jahre später der Fall war!


Aber die heutige Zeit ist da etwas schnelllebiger und grosszügiger, hoffe das es keine Gang-Bang Veranstaltung war - das ist nämlich noch so ziemlich das einzige was die auf dem Amt dann zum schmunzeln brächte, ansonsten kennen die sicherlich auch alle möglichen anderen Varianten aus der Praxis!

Soweit mir bekannt ist musste die Vaterschaft die Du ja nicht anzugeben in der Lage bist beim Jugendamt erklären und diese Erklärung wird dann auf der ARGE wieder von Nöten sein um Dein ALG II bewilligt zu bekommen!

Gruss
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  #6  
Alt 19.01.2009, 11:48
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Beiträge: 3
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diese erklärung hab ich schon gemacht, mein kind ist schon 2 jahre alt. ich dachte ich schaffe das alleine, aber erstens kommt es anders & zweitens als man denkt....
nein war kein gangbang!
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  #7  
Alt 19.01.2009, 12:04
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Hallo Conny 4906!

Wenn das schon geklärt ist musst Du im Grunde doch nur den Antrag bei der ARGE stellen und sofern Du nicht über eigenes Vermögen verfügst was ich ja mal nicht annehme, dürfte es doch keine Probleme geben
oder hast Du andere Erfahrungen gemacht?

Hingehen musste natürlich schon von alleine kommen die nicht!

Gruss
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  #8  
Alt 19.01.2009, 22:42
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Beiträge: 24
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Hallo,

davon mal abgesehen, dass man sein Intimleben preisgeben muss, um leben zu können....musst du einfach beharrlich sein, ob Wahrheit oder nicht. Und alle die jetzt sofort entrüstet reagieren, damit meine ich, egal wie es war...du weißt es am besten!

Aber auf Unterhalt hast du nur 72 Monate (6Lebensjahre) Anspruch. Das heißt 72X125,00€....Obwohl es ab Februar 2009 nur noch 118,00€ sein werden......während der Vater max.(momentan-bei minimaler Einkommensgrenze) 202,00 zahlt, aber das, bis das Kind selbstständig verdient!

Und Probleme gibt es immer, man darf nur nicht aufgeben!!!!! Eigene Erfahrung...Allein erziehende Mama, die ein Jahr gekämpft hat, um einen von Vieren (Zwangsumzug) heute gewonnen hat!

Liebste Grüße,
Chimana
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