Beiträge von Chimana

    Hallo an alle,


    ich habe ein großes Problem, vielleicht könnt ihr mir weiter helfen? Meine Schwester (16 Jahre), möchte nicht mehr bei unserer Mutter leben! Zu den Gründen und Hintergrund gleich mehr.


    Ich (33 Jahre) bin allein erziehend und habe einen kleinen Sohn (2 Jahre). Wir leben in einer 60 qm großen Wohnung. Zur Zeit mache ich eine Umschulung zur Industriekauffrau. Zu dem Umschulungsgehalt erhalte ich zusätzlich Hartz IV Leistungen. In zwei Jahren habe ich die Ausbildung abgeschlossen, so dass ich unabhängig vom Amt bin.


    Folgendes stellt sich dar. Meine Mutter und meine Schwester haben seit Jahren ein gestörtes Verhältnis. Die psychische Gewalt zuhause ist für sie sehr belastend! Sie wohnt seit den Ferien bei mir und will partout nicht zurück. Ich habe immer wieder versucht zu vermitteln, keine Chance. Am Montag haben wir beim Caritas einen Beratungstermin. Aber da geht es erst einmal darum, die IST Lage zu besprechen. Meine Schwester würde sogar in Kauf nehmen in eine Wohngruppe zu ziehen, aber das möchte ich nicht!


    Nichts desto trotz, brauche ich dringend Hilfe was das Finanzielle angeht. Unsere Wohnung ist für Drei auf Dauer zu klein. Sie braucht doch ein eigenes Zimmer. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass das Jugendamt darauf Wert legt. Meine Mutter hat mich mit 15 Jahren vor die Tür meiner Großeltern abgesetzt, und da wurde ganz genau geguckt wohin ich komme.


    Hinzu kommt, dass meine Mutter sagt (notorischer Lügner), sie habe keine Sorgerecht für die Zwillinge bzw. meine Schwester. Das hätte das Jugendamt.


    Welche Möglichkeiten habe ich, dass wir alle zusammen in eine größere Wohnung ziehen können, bzw. besser wäre sogar ein anderer Ort. Würde ich für sie Hartz IV Leistungen bekommen? Müsste das Kindergeld an mich gezahlt werden?


    Und dann der Punkt Umschulung. Ich werde nicht vom Arbeitsamt finanziert, sondern von der Kommune, da ich seit der Geburt meines Sohnes in Hartz IV gerutscht bin. Könnte ich trotzdem in einen anderen Kreis ziehen?


    Ich weiß, dass es hier immer sehr schwierig ist, alle Informationen vorab zu geben. Aber ich hoffe trotzdem das es ausreicht um mir weiter zu helfen!


    Ich bedanke mich vorab recht herzlich für Eure Hilfe. "Die Hütte brennt".


    Bitte, bitte helft mir weiter!


    Chimana

    Hallo,


    ich bin von Berlin nach NRW gezogen. In Berlin war die Umschulung bereits genehmigt.


    Tatsächlich musste ich hier beim hiesigen Arbeitsamt alles neu beantragen, wobei ärztliches und psychologisches Gutachten bis 5 Jahre anerkannt werden.


    Ich gebe dir den Tipp vor dem Umzug mich dem Arbeitsamt in Berlin in Verbindung zu setzen und alles abzuklären!. Sonst kann es richtig schwierig werden. Es ist nun mal so, dass jedes Bundesland seinen eigenen Topf an Geldern hat, und damit wird echt geknausert.


    Aber grundsätzlich hast du die freie Wahl wo du leben möchtest!


    Gruß,
    Chimana

    Hallo,


    solange du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen kannst wegen Kinderbetreuung, kannst du kein Arbeitslosengeld 1 beantragen.


    Du musst tatsächlich Hartz IV beantragen, inwieweit du Anspruch hast, hängt von dem Verdienst deines Mannes ab. Evt. kommt ja auch Wohngeld oder Kindergeldzuschuss in Frage um euren Bedarf zu decken!?


    Gruß,
    Chimana

    Hallo,


    also ich verdiene 550,00 brutto und der Rest wird mit Hartz IV aufgestockt. Hinzu kommt, dass es einen Grundfreibetrag von 100,00€ und und einen Freibetrag von 90,00€ wegen Erwerbstätigkeit gibt. Bei mir werden somit von 437,00€ netto, 247,00€ auf Hartz IV angerechnet.


    Hoffe ich konnte weiter helfen.


    Gruß,
    Chimana

    Hallo alle zusammen. Wer kann mir helfen? Ich weiß lange Geschichte, aber bitte weiter lesen, DANKE!


    Es geht um folgenden Fall:


    Mein Freund war in einer Firma tätig (3-Mann Betrieb) und folgendes ist passiert. Der Chef hat zwar das Unternehmen geleitet, jedoch mussten alle Konstruktionen (Carport, Wintergarten etc.) von meinem Freund abgezeichnet werden, damit offiziell jemand dafür verantwortlich ist. Zu Beginn ist alles gut gelaufen, aber irgendwann hat der Chef Konstruktionszeichnungen vorgelegt, die mein Freund nicht abzeichnen wollte/durfte. Der Chef hat an allem gespart und aber rein physikalisch wär den Leuten das Carport bei schwerem Schneefall irgendwann auf den Kopf gekracht.


    Zum Schluss hat sich die Situation immer mehr zugespitzt. Die Arbeitsaufträge wurden aufgrund Winterverhältnisse immer weniger und mein Freund sollte den Kompletten Urlaub für 2009 nehmen. Genau bei Arbeitsantritt wurde er krank (2 Wochen Krankschreibung) und rief seinen Chef an. Der meinte, kein Problem, sei eh nicht viel zu tun. Er solle die AU zu Arbeitsbeginn mitbringen, und alles sei gut.


    Dem war nicht so. Der Chef hat ihm direkt gekündigt, mit der Begründung er hätte die AU spätestens am 3. Werktag der Krankheit einreichen müssen. Das wäre nicht rechtens. Diese Information hat der Chef auch dem Arbeitsamt zugetragen, die ihn nun für 3 Monate gesperrt haben. Zudem hat er jetzt eine Klage am A. wegen angeblichen 80.000€ Schadensausfall, da er gewisse Konstruktionszeichnungen nicht abgesegnet habe. Rückwirkend hat sich der Chef jedoch alle Konstruktionen von seinem Schwager (Architekt) absegnen lassen, vordatiert und nach gesetzlichen Bestimmungen korrigieren lassen. Wie soll man das beweisen? Zudem hat er Angst gegen ihn auszusagen....kleines Dorf, Gründe wie Gewalt kann sich jeder denken!


    Er konnte seit zwei Monaten keine Miete und Strom etc zahlen, lebt von Luft und hat auch angeblich keinen Anspruch auf ALG 2 !????? Nun steht die Wohnungskündigung ins Haus und die ARGE sagt, sie würden lediglich die Miete für den nächsten Monat Mai zahlen, dabei stehen die letzten zwei Monate auch noch offen. Der Lebensunterhalt sei auch fragwürdig ob sie den zahlen. Ist das so richtig?


    Hinzu kommt, dass ihm gesagt wurde, dass er keinen Anspruch (Beihilfe) hätte einen Rechtsanwalt einzuschalten. Er ist total resigniert und lässt alles laufen.


    Aber so kann es nicht weiter gehen!


    BITTE BITTE, brauche dringend Hilfe!


    LG, Chimana

    Hallo alle zusammen. Wer kann mir helfen? Ich weiß lange Geschichte, aber bitte weiter lesen, DANKE!


    Es geht um folgenden Fall:


    Mein Freund war in einer Firma tätig (3-Mann Betrieb) und folgendes ist passiert. Der Chef hat zwar das Unternehmen geleitet, jedoch mussten alle Konstruktionen (Carport, Wintergarten etc.) von meinem Freund abgezeichnet werden, damit offiziell jemand dafür verantwortlich ist. Zu Beginn ist alles gut gelaufen, aber irgendwann hat der Chef Konstruktionszeichnungen vorgelegt, die mein Freund nicht abzeichnen wollte/durfte. Der Chef hat an allem gespart und aber rein physikalisch wär den Leuten das Carport bei schwerem Schneefall irgendwann auf den Kopf gekracht.


    Zum Schluss hat sich die Situation immer mehr zugespitzt. Die Arbeitsaufträge wurden aufgrund Winterverhältnisse immer weniger und mein Freund sollte den Kompletten Urlaub für 2009 nehmen. Genau bei Arbeitsantritt wurde er krank (2 Wochen Krankschreibung) und rief seinen Chef an. Der meinte, kein Problem, sei eh nicht viel zu tun. Er solle die AU zu Arbeitsbeginn mitbringen, und alles sei gut.


    Dem war nicht so. Der Chef hat ihm direkt gekündigt, mit der Begründung er hätte die AU spätestens am 3. Werktag der Krankheit einreichen müssen. Das wäre nicht rechtens. Diese Information hat der Chef auch dem Arbeitsamt zugetragen, die ihn nun für 3 Monate gesperrt haben. Zudem hat er jetzt eine Klage am A. wegen angeblichen 80.000€ Schadensausfall, da er gewisse Konstruktionszeichnungen nicht abgesegnet habe. Rückwirkend hat sich der Chef jedoch alle Konstruktionen von seinem Schwager (Architekt) absegnen lassen, vordatiert und nach gesetzlichen Bestimmungen korrigieren lassen. Wie soll man das beweisen? Zudem hat er Angst gegen ihn auszusagen....kleines Dorf, Gründe wie Gewalt kann sich jeder denken!


    Er konnte seit zwei Monaten keine Miete und Strom etc zahlen, lebt von Luft und hat auch angeblich keinen Anspruch auf ALG 2 !????? Nun steht die Wohnungskündigung ins Haus und die ARGE sagt, sie würden lediglich die Miete für den nächsten Monat Mai zahlen, dabei stehen die letzten zwei Monate auch noch offen. Der Lebensunterhalt sei auch fragwürdig ob sie den zahlen. Ist das so richtig?


    Hinzu kommt, dass ihm gesagt wurde, dass er keinen Anspruch (Beihilfe) hätte einen Rechtsanwalt einzuschalten. Er ist total resigniert und lässt alles laufen.


    Aber so kann es nicht weiter gehen!


    BITTE BITTE, brauche dringend Hilfe!


    LG, Chimana

    Hallo,


    genau die gleiche Situation hatte ich auch. Die Problematik liegt darin, dass du dem Arbeitsmarkt tatsächlich nicht zur Verfügung stehst wenn dein Kind geboren ist. Du hast einen Säugling der dich rund um die Uhr fordert. Du hast die schlechten Betreuungsmöglichkeiten angesprochen, da liegt es also auf der Hand, dass du dein Kind selbst versorgen musst. Wie hast du es denn bisher gemacht, mit einem Kind von zwei Jahren????


    In welchem Monat bist du? Solange man noch nichts sieht, kannst du dich auf jede Stelle bewerben (die Frage nach einer Schwangerschaft ist eh unzulässig, bzw. kannst du verneinen!) und bis sechs Wochen vor der Geburt arbeiten.. Aber auf jeden Fall hast du dann Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II.


    Gruß

    Hallo,


    ich kann nur fragen, warum du bisher verzichtet hast? Wie auch immer muss es euch trotzdem gut ergangen sein?


    Solch Vordrucke gibt es nicht!


    Tip: Kein Jugendamt einschalten!!!!! Geh zum Anwalt oder Anwältin: Termin ausmachen, Situation schildern, Beratungshife beantragen bzw wird für dich gemacht , aber (wie Vorredner: erst selbst anschreiben - sagen wie viel Unterhalt du forderst - vorher beim Jugendamt schlau machen wie viel Unterhalt es wäre) Wenn das nicht fruchtet. Gleicher Brief mit Frist. Und dann Anwalt! Mehr kannst du nicht machen.


    Sie haben bisher nicht gezahlt, warum auch immer, warum sollten sie dir schreiben was sie verdienen. Wichtig ist deine schriftlichen Forderung! Wenn dann Post kommt, "Ich kann nicht zahlen", hast du was in der Hand um zum Anwalt zu gehen! Den Rest erledigt er er/sie....aber nicht easy (eigene Erfahrung-nachhaken!)


    LG, Chimana

    1. Warum kündigst du diese Stelle, jeder weiß wie schwierig es ist, solch eine Maßnahme finanziert zu bekommen! hast du dort eine Neue?
    2. Worin liegt die Begründung der Kündigung, bzw. des Umzugs in ein anderes Bundesland?


    LG, Chimana

    @ melffi


    ich kämpfe schon seit einem Jahr um so viele Dinge, die mir eigentlich zugestanden hätten und immer noch tun. Würde mich nicht wundern,wenn beim Elterngeld auch was schief gelaufen ist. Habe das ganze an meinen Anwalt weiter gegeben, der kümmert sich. Ich habe keine Kraft mehr mich zu wehren. Habe es lange alleine alleine versucht, aber keine Chance.


    Nach einem Jahr, hat mir die Arge jetzt tatsächlich das Geld für den Zwangsumzug überwiesen. Und darunter fallen nicht nur Umzugswagen, Kartons, Kaution etc. sondern tatsächlich auch der Stundenlohn + Verpflegung der Helfer, die Telekom Ummeldegebühr und der Postnachsendeantrag. Unglaublich. Aber wie gesagt, ohne Anwalt, wäre ich aufgeschmissen gewesen!


    Ich habe gestern eine Umschulung angefangen, da ich als Krankenschwester nicht mehr arbeiten kann. Und ich finde es eine Unverschämtheit, dass man 12 Jahre gearbeitet hat und dann, weil der Vater sich aus dem Staub macht und nichts von seinem Sohn wissen will, direkt bei Hartz IV landet, STOP: Das es solch eine Hilfe gibt ist gut, ob diese Reform menschenwürdig ist, ist fragwürdig! Und vor allem wie mit uns als Menschen umgegangen wird! Das meine ich mit bei Hartz IV landen.


    Was machen die Menschen, die nicht das Wissen oder den Mut haben gegen diese korrupte Politik vorzugehen? Obwohl ich jetzt wieder arbeite (ich wäre lieber noch ein Jahr zuhaus geblieben, der Kleine ist erst zwei), habe ich immer noch das Gefühl minderwertig zu sein. Nicht weil ich Hartz Iv Empfänger bin, nein, weil diese Menschen auf den Ämtern einen das letzte Selbstwertgefühl rauben. Und ganz einfach:Man kann von dem Geld nicht würdig leben!


    Sorry für den emotionalen Ausbruch, aber heute musste es einfach mal raus!


    Lg, Chimana

    Ich bin auch allein erziehend. Die Berechnung für dein Kind stimmen. Bekommst du tatsächlich Elterngeld (ab 2007) oder Erziehungsgeld? Beim Erziehungsgeld dürfen die 300€ nicht als Einkommen berechnet werde. Beim Elterngeld, alles über 150,00€ wird angerechnet, aber bei der Mutter (so in meinem Bescheid).


    LG, Chimana

    @ melffi:


    Angerechnet werden Kindergeld, Elterngeld und Unterhalt.


    Wenn du das Elterngeld - Kindergeld rechnest, kommt bei mir 146,00 Euro heraus. Dir würden aber 150,00€ zustehen. Tatsächlich also 4,00Euro zu wenig!


    Und dann zu den ganzen verletzten Herzen: Es geht tatsächlich in erster Linie um die Kinder. Mein Ex-Freund will den Kleinen nicht sehen, und zahlen tut er auch nicht. Und ob das mit Lebensweise HalliGalli dann etwas zu tun hat????-Wenn es doch tatsächlich um das Wohl der Kinder geht? Man kann jedes Schicksal nur einzeln betrachten! Ihr kennt weder meins, noch ich das eure.


    Chimana

    Hallo,


    wie versprochen, habe ich mich heute noch einmal bei meiner Rechtsanwältin genau informiert. Wenn du in dieser Sache nicht zum Jugendamt gehen möchtest, oder dir dort nicht wirklich weiter geholfen wird, kannst du einen Beratungshilfeschein beantragen. Das entweder bei deinem Anwalt/Anwältin oder du gehst direkt zum Amtsgericht und schilderst dort deine Situation. Du hast auf jeden Fall Anspruch auf Hilfe, zumal du schilderst, dass du nur wage Informationen über den Kindsvater beim Jugendamt bekommst.


    Desto früher du dich darum kümmerst, desto mehr Chancen hast du, den Unterhalt rückwirkend einzuklagen.


    Hoffe es hilft dir ein wenig weiter?


    LG, Chimana

    Hallo,


    bei der Arge prüfen lassen ob Anspruch besteht. Mit 707 € ist euer Bedarf nicht gedeckt. Normalerweise wird das Einkommen (Hartz IV) deines Freundes erst nach einem Jahr angerechnet, dann eheähnliche Gemeinschaft. Oft wird von der Arge versucht, von Beginn des Einzugs zu berechnen. Das ist nicht rechtens!


    Zitat: "Nach einer Entscheidung des Landessozialgericht Hamburg findet eine Anrechung von Einkommen und Vermögen des Partners beim Arbeitslosengeld II findet regelmäßig nicht statt, wenn ein Paar noch nicht mindestens ein Jahr zusammenlebt. (L 5 B 21/07 ER AS)


    Das Bestehen eines gemeinsamen Haushaltes zweier unverheiratet und auch nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft zusammen lebender Menschen führe nur dann zu einer wechselweisen Anrechnung von Einkommen und Vermögen bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II, wenn zwischen den beiden auch eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft besteht. Hiervon sei regelmäßig, d.h. wenn besondere Umstände nicht vorliegen, erst auszugehen, wenn das Zusammenleben länger als ein Jahr dauert. Auch nach der zum 1. August 2006 in Kraft getretenen Änderung des SGB II (Fortentwicklungsgesetz zu Hartz IV) wird in diesen Fällen der wechselseitige Wille, füreinander einzustehen und Verantwortung füreinander zu tragen, unter anderem nur dann vermutet, wenn Partner länger als ein Jahr zusammenleben (§ 7 Abs. 3a SGB II).
    Mit dieser Regelung hat der Gesetzgeber an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts angeknüpft. Danach gilt für die Annahme einer eheähnlichen Gemeinschaft, dass die Bindungen der Partner so eng sein müssen, dass von ihnen ein gegenseitiges Einstehen in den Not- und Wechselfällen des Lebens erwartet werden könne. Dies setze voraus, dass sie sich füreinander verantwortlich fühlen, zunächst den gemeinsamen Lebensunterhalt sicherzustellen, bevor sie ihr persönliches Einkommen zur Befriedigung eigener Bedürfnisse einsetzen." Zitat Ende


    Es wird geprüft, ob du einen Antrag auf Hartz IV stellen kannst. Wenn eine Person über 18 Jahre Leistungen von der Arge bekommt und in eurem Haushalt wohnt, hat man normalerweise keinen Anspruch auf Wohngeld. Wie das in eurem Fall (da das erste Jahr noch nicht eheähnlich) ist, weiß ich nicht genau.


    Also prüfen lassen, welchen Anspruch (Hartz IV, Wohngeld, Kinderzuschlag) ihr habt.


    LG, Chimana

    Hallo,


    ich kenne das Problem. Ich bin mir nicht sicher, ob das Wort Prozesskostenbeihilfe stimmt. Ich bin auf jeden Fall zu einer Anwältin für Familienrecht. Jetzt mittlerweile das zweite Mal. Sollte den ALG II Bescheid mitnehmen. Was sie dann beantragt hat, um mich vetreten zu können weiß ich nicht, da ich hier des öfteren korrigiert wurde. Aber das ist auch egal, ob es Prozesskostenbeihilfe heißt oder Beratungshilfeschein. Auf jeden Fall hat sie diesen Antrag für mich gestellt. Nächste Woche habe ich einen Termin bei ihr, werd sie fragen, wie das genau heißt.


    Gegen den Vater liegen bereits zwei Unterhaltstitel vor. Einmal vom Jugendamt/UVG-Abteilung und auch von der ARGE. Er verdient genug, zahlt aber trotzdem nicht. Und jetzt wird es so sein, dass der dritte auf ihn zukommt. Das heißt, es geht vor Gericht.


    So habe ich mir das auch nicht vorgestellt. Wenn schon getrennt, dann wenigstens fair. Vor allem dem Kind gegenüber.


    Es müsste aber trotzdem so sein, dass du dann anstelle des UVG, Sozialgeld für dein Kind bekommst. Aber da bin ich mir nicht sicher. Trotzdem musst du nachweisen, dass du dich um die Unterhaltsverfolgung kümmerst. Und wenn du bereits eine Beistandschaft beim Jugendamt hast, kümmern sie sich normalerweise (so ist es hier) mit dir zusammen darum. Mach dort einfach einen Termin. Sie fragen dann normalerweise die derzeitigen Einkünfte des Vaters deines Kind ab. Daran wird dann festgestellt, ob und wenn ja, wie viel er zahlen muss.


    Und wie gesagt, ein Informationsgespräch beim Anwalt könnte hilfreich sein. Für mich ist es auf jeden Fall die bessere Lösung gewesen, als zum Jugendamt zu gehen.


    Das musst du für dich entscheiden.


    Ich wünsch dir viel Glück und box dich durch!


    Liebe Grüße, Chimana

    Und schon wieder der gleiche Tip.


    Rechtsanwalt/Rechtsanwältin für Familienrecht einschalten! Prozesskostenbeihilfe macht der Rechtsbeistand. D.h. er kümmert sich um deine Belange....aber erst einmal rumtelefonieren, Situation schildern, und du wirst jemanden finden. Aber aus Erfahrung weiß ich, nach einiger Zeit nachhaken, denn du liegst irgendwo auf dem Stapel.....vielleicht ganz unten....hartnäckig bleiben....


    Warum weißt du nicht, ob er Unterhalt zahlt oder nicht? Seit sechs Jahren UVG...das hat das Amt so hingenommen? Sein eigenes Kind hat immer Vorrang, solange die Vaterschaft anerkannt ist!?


    Lg,
    Chimana

    Hallo,


    davon mal abgesehen, dass man sein Intimleben preisgeben muss, um leben zu können....musst du einfach beharrlich sein, ob Wahrheit oder nicht. Und alle die jetzt sofort entrüstet reagieren, damit meine ich, egal wie es war...du weißt es am besten!


    Aber auf Unterhalt hast du nur 72 Monate (6Lebensjahre) Anspruch. Das heißt 72X125,00€....Obwohl es ab Februar 2009 nur noch 118,00€ sein werden......während der Vater max.(momentan-bei minimaler Einkommensgrenze) 202,00 zahlt, aber das, bis das Kind selbstständig verdient!


    Und Probleme gibt es immer, man darf nur nicht aufgeben!!!!! Eigene Erfahrung...Allein erziehende Mama, die ein Jahr gekämpft hat, um einen von Vieren (Zwangsumzug) heute gewonnen hat!


    Liebste Grüße,
    Chimana

    Hallo,


    das sind bürokratische Formulierungen! Nicht abschrecken lassen! Mit dem Schreiben zum Amt und im "Normaldeutsch" erklären lassen!!!!


    Ich verstehe das so, du hast aus Versehen eine falsche Angabe gemacht. Das kannst du sicherlich mit Kontoauszügen beweisen. Die Eltern des Vaters deines Kindes zahlen den Unterhalt???? Wenn das so ist, Hut ab!


    Das war im Oktober? Wenn ja, wird es jetzt schwierig, aber nicht unlösbar!


    Mensch,warum schreibst du erst jetzt?


    Suche dir einen Anwalt für Sozialrecht. Keine Sorge, es gibt Prozesskostenbeihilfe. Das hat erst einmal nichts mit Gericht oder so zu tun!


    Ich finde den Brief auch sehr merkwürdig und schwer zu verstehen. Wie gesagt, mit Brief zum Amt, nicht mehr grübeln, erklären lassen und dann handeln...wenn nötig Anwalt!


    LG,
    Chimana

    Merkt ihr Vorschreiber eigentlich noch was???? Hier geht es um Fragen....existentiell!!!! und nicht persönlich verletzter Stolz!


    Liebe Simone,


    Abgezogen vom Kindergeld, darf höchstens die Hälfte...also 77,00€ der andere Teil, weiß warum, wird dem Ex-Partner oder was auch immer angerechnet. Mit der Halb Waisenrente weiß ich nichts genaueres! Aber ich denke es gilt als Einkommen.


    Ich bin allein erziehend, du auch...oder sind das allgemeine Fragen?


    LG, Chimana