übergang des unterhaltsanspruchs auf das jobcenter

  • hallo, auch ich brauche eure hilfe, im oktober habe ich beim ausfüllen des weiterbewilligungsantrags einen fehler gemacht. ich habe beim unterhalt versehentlich anstatt der 200€ unterhalt, die ich für meinen sohn bekomme, 300€ geschrieben.


    die arge teilte mir mit das bis zur aufklärung des sachverhaltes, die 300€ bei der berechnung einbezogen werden, anstatt der 200€. ich sollte nachweise erbringen (kontoauszüge), was ich auch tat.


    eine woche später schaltete sich die unterhaltsabteilung der arge ein, und das ganze spiel ging von vorne los. auch hier schickte ich sämtliche unterlagen die gefordert wurden hin. Da aber die großeltern seit geburt meines sohnes den unterhalt zahlen, vermerkte ich dies auch in einem brief an die arge.


    heute bekam ich einen brief mit


    "Benachrichtigung über den Übergang von Unterhaltsansprüchen gemäß § 33"


    Sehr geehrte frau...


    Herr .... ... ist nach den familienrechtlichen bestimmungen des bürgerlichen gesetzbuches zur leistung verpflichtet. für den zeitrum des leistungsbezuges gehen unterhaltsansprüche von unterhaltsberechtigten hilfeempfängern gemäß § 33 sgb ll bis zur höhe der erbrachten leistungen auf den leistungsträger (in ihrem fall also auf das jobcenter) über.


    ausgenommen hiervon sind unterhaltszahlungen, die der verpflichtete bereits monatlich leistet und und die hier als einkommen bei der bemessung ihrer monatlichen hilfeleistungen berücksichtigt werden.


    in ihrem fall zahlt der Unterhaltspflichtige bereits kindesunterhalt in höhe von 200€, der betrag wird als einkommen berücksichtigt. für übergegangene ansprüche (über 200€) steht es den unterhaltsberechtigten personen in der folge nicht mehr frei, diese ansprüche direkt oder über einen rechtlichen beistand geltend zu machen und einzufordern, oder abschließende absprachen mit dem unterhaltsverpflichteten zur unterhaltszahlung zu treffen.


    ebenso steht es den unterhaltsberechtigten nicht frei, auf unterhaltsansprüche zu verzichten. der o.g. unterhaltsverpflichtete wurde über seine unterhaltsverpflichtung sowie über den übergang des unterhaltsanspruchs auf das jobcenter schriftlich informiert. mit frdl. grüßen


    was bedeutet das jetzt?
    was bedeutet "übergang des unterhaltsanspruchs auf das jobcenter"


    warum mischt sich das jobcenter jetzt da ein, der unterhalt wird doch regelmäßig bezahlt.


    ich hoffe das mir einige von euch da weiterhelfen können..


    vielen dank im vorraus für eure hilfe!!!

  • Hallo,


    das sind bürokratische Formulierungen! Nicht abschrecken lassen! Mit dem Schreiben zum Amt und im "Normaldeutsch" erklären lassen!!!!


    Ich verstehe das so, du hast aus Versehen eine falsche Angabe gemacht. Das kannst du sicherlich mit Kontoauszügen beweisen. Die Eltern des Vaters deines Kindes zahlen den Unterhalt???? Wenn das so ist, Hut ab!


    Das war im Oktober? Wenn ja, wird es jetzt schwierig, aber nicht unlösbar!


    Mensch,warum schreibst du erst jetzt?


    Suche dir einen Anwalt für Sozialrecht. Keine Sorge, es gibt Prozesskostenbeihilfe. Das hat erst einmal nichts mit Gericht oder so zu tun!


    Ich finde den Brief auch sehr merkwürdig und schwer zu verstehen. Wie gesagt, mit Brief zum Amt, nicht mehr grübeln, erklären lassen und dann handeln...wenn nötig Anwalt!


    LG,
    Chimana

  • vielen lieben dank für eure schnelle antwort.


    ich hab ja gar nicht so lange gewartet... im oktober habe ich das erste schreiben bekommen, nach absprache mit der sachbearbeiterin habe ich dann bis november zeit gehabt die kontoauszüge zu schicken. was ich auch tat.
    nur hat sich dann die abteilung unterhalt eingeschaltet, die wollten dann ehescheidungspapiere, unterhaltsfestsetzung und all sowas. da hatte ich abgabetermin im dezember.
    da der unterhaltstitel von 1993 war, bekam ich erneut einen brief, wo man mich aufforderte einen neueren titel zu schicken, den ich allerdings nicht habe...warum auch...daher zog sich das ganze bis dezember hin.


    den brief habe ich jetzt erst vor 4 tagen bekommen...


    werde mir jetzt also auf jedenfall einen termin geben lassen und dort hingehen.
    wie gesagt für mich ist das verhalten nicht erklärbar, da die eltern des vaters ja regelmäßig zahlen.


    lg

  • Hallo kat-bln,


    scheint ja wohl eine richtig grosse ARGE zu sein bei Dir, Unterhaltsabteilung - sowas kennnen die hier überhaupt nicht!


    Das schreiben verstehe ich so, das man Dir misstraut insbesonder das die ARGE sich herausnimmt die Leistungen an Ihre Stelle abführen zu lassen, um so eine Kontrolle zu haben wie hoch die tatsächlichen Leistungen sind, finde ich nicht akzeptabel! Man kann sich ja mal verschreiben, wobei man das bei ALG II Bezug eben tunlichst vermeiden sollte! Die ARGE leitet daraus aber ab, da eben unterschiedliche Angaben Deinerseits bestehen das Du weniger angibts wie Du tatsächlich erhältst und nimmt sich heraus aufzufordern das zukünftige Zahlungen erst einmal an sie zu leisten sind. Du wirst in Ihren Augen als "Unglaubwürdig" trotz Kontoauszugen eingestuft. So verstehe ich das Amtsdeutsch!


    Mach das was Klaus und andere Dir geraten haben, geh zum Gericht und schau das Du einen Anwalt nehmen darfst. Nimm den Bewilligungsbescheid mit und falls noch vorhanden eine Rechtschutzversicherung dis wird dann auf dem Amtsgericht geprüft, dauert nur ein paar Minuten und dann kannste in der Regel einen Anwalt aufsuchen!


    Gruss

  • gericht ist nur!!! gefragt, wenn es um eine zuwenigzahlung geht
    es wird keine beratungshilfe geben


    der brief ist überhaupt nicht beunruhigend an sich, sondern macht nur sorge, weil der inhalt etwas kompliziert ist, aber lediglich rechtliche hinweise enthält


    es geht um überleitungsansprüche.

  • also ich habe gerade mit dem arbeitsamt telefoniert, und mir wurde erklärt, das das arbeitsamt berechtigt ist, da sie leistung für meinen sohn bezahlen, verfügen sie auch über das recht, eine kontrolle der finanzen des vaters in auftrag zu geben, um zu prüfen, ob der vater mehr unterhalt zahlen muss.


    ich weiß nicht ob das so richtig ist?
    auf jedenfall möchte ich nicht das so viel unannehmlichkeiten auf den vater zu kommen.
    habt ihr da noch einen tip?

  • alles richtig, auf unannehmlichkeiten beim vater kommt es nicht an
    die gemeinschaft zahlt nicht, wenn vater genug hat, das muss eben geprüft werden


    den stein ins rollen hast natürlich mit deiner falschangabe gemacht, so was wirkt verdächtig