Unterhaltsvorschuß geht zu Ende was nun?

  • Hallo ich bin neu hier und möchte mich zum Thema Unterhalt erkundigen. Und nun schildere ich erst mal mein Problem.
    Ich bin alleinerziehend und habe eine 6 Jahrige Tochter. Ich bekomme ca seit 2003 Alg II und auch Unterhaltsvorschuß. Zu dem Erzeuger habe ich keinerlei Kontakt und soweit ich das vom Jugendamt mitbekommen habe, zahlt er auch keinen Unterhalt. Er hat Lebensgefährtin die schwanger ist und noch ein Kind das ca. 4 Jahre alt sein müßte. Jetzt mein Problem bzw. meine Frage:
    Der Unterhaltsvorschuß wird ja maximal 6 Jahre gezahlt. Was kommt danach? Muß ich den Unterhalt dann einklagen? Habe ich überhaupt eine Chance da er ja noch 1 bzw. fast 2 weitere Kinder hat? Bitte helft mir. Ich weis überhaupt nicht was ich machen soll und meine Tochter hat schließlich ein Recht auf ihren Unterhalt wenn er sich schon einen Dreck um sie kümmert.
    Lg Sternbaerchi

  • Ja, du musst dann den Unterhalt einklagen. Klar hast du gute Chancen, wenn bei dem Erzeuger was zu holen ist. Sprich mit der Unterhaltsvorschussstelle, die helfen dir weiter.
    Zur Klage wird dich die ARGE sowieso zwingen, da Unterhalt vor ALG II geht.


    Gruß Klaus

  • Hallo Sternbaerchi,


    du mußt beim Jugendamt eine Beistandschaft beantragen, die kümmern sich dann darum, das dass Geld bei kommt. Zwangsweise mit Lohnpfändung. Er hat ja auch ne Menge Schulden jetzt beim Jugendamt und die wollen das Geld ja auch zurück haben. Im Moment wird dir der Unterhaltsvorschuss ja als Einkommen bei Hartz IV angerechnet. Wenn das Jugendamt die Zahlung eingestellt hat, ist somit ja auch kein zusätzliches Einkommen vorhanden was sie abziehen können.

  • Und schon wieder der gleiche Tip.


    Rechtsanwalt/Rechtsanwältin für Familienrecht einschalten! Prozesskostenbeihilfe macht der Rechtsbeistand. D.h. er kümmert sich um deine Belange....aber erst einmal rumtelefonieren, Situation schildern, und du wirst jemanden finden. Aber aus Erfahrung weiß ich, nach einiger Zeit nachhaken, denn du liegst irgendwo auf dem Stapel.....vielleicht ganz unten....hartnäckig bleiben....


    Warum weißt du nicht, ob er Unterhalt zahlt oder nicht? Seit sechs Jahren UVG...das hat das Amt so hingenommen? Sein eigenes Kind hat immer Vorrang, solange die Vaterschaft anerkannt ist!?


    Lg,
    Chimana

  • Hallo,


    ich kenne das Problem. Ich bin mir nicht sicher, ob das Wort Prozesskostenbeihilfe stimmt. Ich bin auf jeden Fall zu einer Anwältin für Familienrecht. Jetzt mittlerweile das zweite Mal. Sollte den ALG II Bescheid mitnehmen. Was sie dann beantragt hat, um mich vetreten zu können weiß ich nicht, da ich hier des öfteren korrigiert wurde. Aber das ist auch egal, ob es Prozesskostenbeihilfe heißt oder Beratungshilfeschein. Auf jeden Fall hat sie diesen Antrag für mich gestellt. Nächste Woche habe ich einen Termin bei ihr, werd sie fragen, wie das genau heißt.


    Gegen den Vater liegen bereits zwei Unterhaltstitel vor. Einmal vom Jugendamt/UVG-Abteilung und auch von der ARGE. Er verdient genug, zahlt aber trotzdem nicht. Und jetzt wird es so sein, dass der dritte auf ihn zukommt. Das heißt, es geht vor Gericht.


    So habe ich mir das auch nicht vorgestellt. Wenn schon getrennt, dann wenigstens fair. Vor allem dem Kind gegenüber.


    Es müsste aber trotzdem so sein, dass du dann anstelle des UVG, Sozialgeld für dein Kind bekommst. Aber da bin ich mir nicht sicher. Trotzdem musst du nachweisen, dass du dich um die Unterhaltsverfolgung kümmerst. Und wenn du bereits eine Beistandschaft beim Jugendamt hast, kümmern sie sich normalerweise (so ist es hier) mit dir zusammen darum. Mach dort einfach einen Termin. Sie fragen dann normalerweise die derzeitigen Einkünfte des Vaters deines Kind ab. Daran wird dann festgestellt, ob und wenn ja, wie viel er zahlen muss.


    Und wie gesagt, ein Informationsgespräch beim Anwalt könnte hilfreich sein. Für mich ist es auf jeden Fall die bessere Lösung gewesen, als zum Jugendamt zu gehen.


    Das musst du für dich entscheiden.


    Ich wünsch dir viel Glück und box dich durch!


    Liebe Grüße, Chimana

  • Hallo,


    wie versprochen, habe ich mich heute noch einmal bei meiner Rechtsanwältin genau informiert. Wenn du in dieser Sache nicht zum Jugendamt gehen möchtest, oder dir dort nicht wirklich weiter geholfen wird, kannst du einen Beratungshilfeschein beantragen. Das entweder bei deinem Anwalt/Anwältin oder du gehst direkt zum Amtsgericht und schilderst dort deine Situation. Du hast auf jeden Fall Anspruch auf Hilfe, zumal du schilderst, dass du nur wage Informationen über den Kindsvater beim Jugendamt bekommst.


    Desto früher du dich darum kümmerst, desto mehr Chancen hast du, den Unterhalt rückwirkend einzuklagen.


    Hoffe es hilft dir ein wenig weiter?


    LG, Chimana

  • Hallo Sternbaerchi,
    laß dir ja nicht vom Jugendamt alleine helfen! Da wirst du nie ausreichend beraten. Ich habe 6 Jahre lang dem Jugendamt vertraut. Das war ein riesiger Fehler. Bis auf die Schritte, die dort wegen der Beistandschaft gemacht werden MUßTEN ist nie viel passiert. Wenn ich nicht selbst immer wieder hinterher gewesen wäre und dort Info´s über den Vater meiner jetzt 18jährigen Tochter gegeben hätte ..... ich hätte nie einen Cent gesehen. Für jede Nachfrage beim Arbeitsamt, beim Vater direkt oder beim Arbeitgeber mußte ich mich dort melden und sagen: he, meinenSie nicht, daß wir mal dies oder jenes anfordern können? ..... Da hatte mein Ex dann schon seit 2 oder 3 Monaten einen Job...... und das Geld für mindestens nochmal 2 Monate war auch weg, weil ja erst wieder die Mühlen der Ämter mahlen mußten......Wenn ich dort über meien finanzielle Situation sprach ( ich habe einen Job mit knapp über 1100 Euro netto) wurde immer nur abgewiegelt: anderen geht es noch schlechter, ich hätte ja noch meinen Job. u.ä........ Sprüche wie: nun, so hoch sind die Schulkosten in der Oberstufe eines Gymnasiums ja auch nicht, ich habe 2 Kinder in der Oberstufe........ so wörtlich die Sachbearbeiterin, die meine Interessen vertreten soll!!!! Ich rate dir dringenst, dir einen Anwalt für Famielienrecht zu nehmen. Der stellt dann einen Antrag auf Prozesskostenhilfe. Es entstehen für dich keine Kosten!!!! Das Jugendamt steht dem Vater nur so lange auf den Füßen, wie die Vorschuß zahlen. Denn da haben sie ja auch echtes Interesse, das eigene Geld zurück zu bekommen. Ich wünsche dir alles Gute