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Kindesmutter verlangt zu wenig Unterhalt

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  #1  
Alt 06.12.2011, 21:49
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Beiträge: 2
Standard Kindesmutter verlangt zu wenig Unterhalt

Hallo,

ich habe einen 7 jährigen Sohn, der bei seiner Mutter lebt, mit der ich das gemeinsame Sorgerecht habe. Wir verstehen uns beide sehr gut und ich fahre jede Woche 400km, um mit meinem Kleinen die Wochenenden zu verbringen. Laut aktueller Düsseldorfer Tabelle müsste ich etwas mehr zahlen, als ich das im Moment tue. Das weiß auch meine ehemalige Partnerin, aber sie beharrt nicht darauf und ist mit der jetzigen Zahlung zufrieden. Als Grund nennt sie, dass der höhere Unterhalts-Satz dann wohl auf ihr Hartz IV-Enkommen bzw. auf ihre Sozialleistungseinnahmen angerechnet wird.

Nun meine Frage dazu:

Sollte ich bedenkenlos den niedrigeren Unterhaltssatz weiterzahlen, oder könnte ich dadurch Probleme mit ihrem Sozialamt oder rechtlicher Natur bekommen? Kann ich quasi sorglos warten bis sie den höheren Kindesunterhaltssatz "haben möchte"? Und könnte eine Nachzahlung auf mich zukommen, obwohl ich bisher von niemandem auf eine Mehrzahlung angesprochen wurde?

Über eine sichere Aussage würde ich mich sehr freuen.
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  #2  
Alt 09.12.2011, 17:07
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Beiträge: 310
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Hallo Dark,

Als erstes der Unterhalt steht dem Kind zu nicht der Mutter,daher wird es auch nicht auf ihr Alg amgerechnet sondern auf Leistungen des Kindes.

Ja das Jobcenter könnte dir Ärger machen und den höheren Satz verlangen, je nachdem kann sogar eine Nachforderung entstehen, aber das wäre im Einzelfall zu klären, durch einen Juristen.

Laß dir auf alle Fälle eine Bestätigung geben am besten mit der Mutter zusammen auf das zuständige Jugendamt, die stellen eine Unterhaltszahlungsverpflichtung aus, und nicht überreden lassen, einen Titel auszustellen, dann haste die A-Karte.

Argumentiert beim JU den geringern Betrag durch die hohen Kilometer und die regelmäßigen Besuche, dann dürfte es keinen Ärger mehr geben und du bist aus dem Schneider falls es mal mit der KM micht mehr zu gut läuft.
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  #3  
Alt 09.12.2011, 18:57
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Beiträge: 2
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Hallo sundown,

vielen Dank für deine Antwort.

Das dachte ich mir schon. Eine Unterhaltszahlungsvereinbarung haben wir gleich am Anfang beim Jugendamt aufstellen lassen. Dort wurde der von mir zu zahlende Betrag auf den damaligen Mindestsatz festgelegt. Ich dachte eigentlich, dass dann in regelmäßigen Abständen eine Anpassung bzw. Selbstauskunft erfolgt, dem war aber nicht so bisher. Also sollte ich deiner Meinung nach auch trotz dieser damaligen Zahlungsvereinbarung (glaub die war mit dynamischer Anpassung) am sichersten einfach den aktuellen Mindestbetrag an die KM überweisen, egal ob sie dies verlangt oder nicht?

LG,
Drak
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  #4  
Alt 10.12.2011, 12:29
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Registriert seit: 08.01.2010
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Hey Drak,

also wenn in der Zahlungsvereinbarung nur ein Betrag festgehalten ist OHNE Dynamische Anpassung, dann brauchst du nur diesen Betrag zu zahlen, rückwirkend kann nix verlangt werden, eine Überprüfung KANN alle 2 Jahre stattfinden muß aber nicht.Solange die KM nicht mehr verlangt würd Ich auch nicht mehr zahlen.

Sollte aber eine Dynamik darin enthalten sein sofort den Aktuellen Betrag zahlen, auch rückwirkend kann man die Differenz verlangen, denn dann liegt es an dir dich zu Informieren und pünktlich zu zahlen.
Du kannst aber mit der KM eine Verzichterklärung erstellen, in dem die KM erklärt das sie auf die Aufgelaufen Beträge verzichtet.

gruß Sundown
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