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#1
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Guten Abend,
hab mal folgende Frage. Ich zahle für mein Kind Unterhalt ans Jugendamt. Das Jugendamt hat damals auch die Höhe des Unterhalts berechnet. Ein Posten der vom Einkommen abgezogen werden konnte um mein Einkommen zu mindern, war meine private Altersvorsorge in Höhe von 25 €/monatlich. Ich werde jetzt jährlich von JA überprüft ob sich an meiner Einkommenssituation was geändert hat. Was wäre wenn ich meine Zahlung von 25 € auf 100 € für die monatliche private Altersvorsorge aufstockte? Muss ich dann in Zukunft weniger zahlen oder wird eine Erhöhung im nachhinein nicht mehr anerkannt ? Danke im voraus für eure Antworten.... |
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#2
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Hallo ich 198,
für die sekundäre Altersvorsorge kannst Du bis zu 4% vom Jahres-Brutto-EK bei der Einkommensbereinigung ansetzten. Das kann man auch im Nachhinein erhöhen. Es darf aber nicht dazu führen, dass der Mindestunterhalt nicht mehr gedeckt werden kann. Nachzulesen unter Punkt 10.1 der unterhaltsrelevanten Leitlinien der OLG´s Zitat:
Gib mal an, was Du Brutto und Netto hast, und in welcher Höhe Du KU leistest. LG chico |
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#3
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Danke für die schnelle Antwort "chico" !!
Ja, bei mir liegt eine Mangelfallberechnung vor. Ich Arbeite nur auf Teilzeit da ich selbst Alleinerziehend bin. Zahle somit monatlich nur 50 €. Netto verdiene ich 1350 € |
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#4
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Hallo,
damit würde wohl eine Erhöhung der sekundären Altersvorsorge nicht bereinigend berücksichtigt werden. Du zahlst aktuell nur 50€. Der Mindestunterhalt liegt, je nach Alter des Kindes, bei 225€ / 272€ / 334€. Du kannst Dich schon freuen, dass die 25€ berücksichtigt werden. Das wäre eigentlich nicht drin. Deine Teilzeittätigkeit müsste eigentlich auf Vollzeit hochgerechnet werden. Ich würde die Füße stillhalten. LG chico |
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