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#1
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Hallo,
habe gerade das Problem, das ich ab September angefangen habe zu arbeiten und für zwei Kinder damit unterhaltspflichtig bin. Verdiene zwar nur netto 1080 E und habe ein weiteres gemeinsames Kind mit meiner Lebensgefährtin. Habe im Septeber schon alles bei der Unterhltsvorschusskasse eingereicht und ausgefüllt.Habe aber bisher noch keinen Bescheid wie hoch die Verpflichtungen sind. Kann natürlich auch ohne diesen Bescheid kein Wohngeld beantragen etc.Die UV-Kasse bitte nach dem 20 Anruf immer noch um Geduld. Muss ich jetzt den Unterhalt von September bis zur Zahlungsaufforderung nachzahlen??? Es ist ja schließlich nicht mein verschulden, und Wohngeld habe ich in dieser Zeit ja deswegen auch nicht erhalten? |
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#2
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Hallo!
Nunja, deine Unterhaltspflicht ist dir ja bekannt. Der Selbstbehalt kann im Internet schnell nachgesehen werden, also kannst du dir ungefähr ausrechnen, wieviel Unterhalt du in der Lage bist, zu zahlen. Ein Teil davon, die Hälfte bei zwei Kindern in der gleichen Einkommensgruppe, musst du an die UV Kasse erstatten und solltest du zurücklegen. Ich gehe hier davon aus, dass du mit deiner neuen LG in einem Haushalt wohnst. Falls nicht, musst du natürlich alles über dem Selbstbehalt zurücklegen und es entsprechended des Alters auf die beiden Kinder aufteilen. Selbstverständlich kannst du Wohngeld beantragen, die Unterhaltsverpflichtung offen lassen und angeben, dass du noch auf die Berechnung der UV Kasse wartest. Das Wohngeld wird dann später rückwirkend bewilligt. Viele Grüße |
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