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#11
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weil ihr ds durchaus zuzutrauen ist. Sie wird sicher den Vertrag anfechten oder ähnliches mit der Begründung, dass sich die Situation verändert hat und sie nicht mehr Unterhaltspflichtig sei.
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#12
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Ich glaube nicht das sie damit Erfolg hätte.In dem Vetrag ist ja nichts aufgeführt was sie von der Zahlung befreien würde und deine zukünftige Frau wird ja auch nicht soviel verdienen um dich dann komplett zu unterstützen.
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#13
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Ähm, ich bin die zukünftige Frau ;-)
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#14
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oh entschuldigung dann dein zukünftiger Mann
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#15
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Kein Problem.
Vielen Dank ersteinmal für die lieben Antworten. |
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#16
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So. Nun herrscht richtige Verwirrung.
Gestern hat eine Bekannte von meinem Freund, sie ist Anwältin, gesagt, dass der Vergleich ab der Heirat nichtig wird. |
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#17
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Nun äußert sich auf einmal niemand mehr?
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#18
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Dass man sich, wie du schreibst "auf einmal" nicht mehr äussert hat - jedenfalls in meinem Fall - ausschließlich den Grund, dass ich in den letzten Tagen kaum Zeit hatte. Um dir konkreter antworten zu können, müßte man wirklich den Vertrag kennen; nur auszugsweise Informationen helfen nicht weiter, zumal sogar Anwälte und Richter sich teilweise um irgendwelche Formulierungen und/oder deren Auslegung streiten. Wenn du konkreter werden könntest, könnte man/ich vielleicht etwas dazu schreiben.
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#19
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Hallo!
Die Anwältin hat wohl recht. Bei Heirat ändern sich die Unterhaltspflichten und deine Eltern werden mit der Änderung des Vetrages durchkommen, da sich die Verhältnisse grundlegend geändert haben. Einfach später heiraten ;-) VG |
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