Unterhalt/Ausbildung

  • bin dieses jahr im märz 18 geworden und habe zu diesem zeitpunkt an einer maßnahme vom arbeitsamt teilgenommen (bis ende juli). letztes jahr im dezember hat mein vater wohl schon den unterhalt eingeklagt und meine mutter musste ihm im märz sogar noch was zurück zahlen. in dem zeitraum vom märz bis ende juli wurde kein unterhalt gezahlt, da diese maßnahme wohl nicht als ausbildung galt. da ich aber nun seit august eine ausbildung habe müsste mein vater doch nun wieder zahlen, oder? sollte dem so sein, an wen hab ich mich dann zu wenden und muss ich das ganze sogar noch einklagen? denn wenn ich von diesen ganzen gerichts- und anwaltskosten höre die ich evtl übernehmen müsste dann würde ich mir das mehrmals überlegen...