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Unterhalt bei Kurzarbeit

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  #1  
Alt 25.08.2009, 12:21
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Registriert seit: 21.01.2009
Beiträge: 6
Standard Unterhalt bei Kurzarbeit

Habe vor längerer Zeit schon einmal einen Thread verfasst, auf den mir leider keiner geantwortet hat. Vielleicht kann uns jetzt mal jemand weiterhelfen.
Die Firma meines Mannes hat seit knapp einem halben Jahr Kurzabeit angemeldet (40 % mittlerweile), ein Ende ist nicht in Sicht. Wie verhält sich das mit dem Unterhalt für seine Kinder aus erster Ehe für die er mtl. 500 Euro bezahlt? Können wir den Unterhalt für die Dauer der Kurzarbeit kürzen? Denn wir haben -wie viele andere Familien- durch die Kurzarbeit sehr zu kämpfen... Wenn ja, müssen wir das beim Jugendamt anmelden oder muss das ein Anwalt erledigen? ich selbst bin mit unserer 6 Monate alten Tochter in Elternzeit.
Ich danke euch für Informationen!
Viele Grüße
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  #2  
Alt 25.08.2009, 12:40
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Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 4.501
Standard

Der Unterhalt den dein Mann bezahlt richtet sich ja auch nach seinem Einkommen.Wenn er jetzt durch die Kurzarbeit weniger verdient dann kann er auch den Unterhalt kürzen denn sonst verbleibt ihm ja kein Geld mehr für sich.Wendet euch ans Jugendamt mit den neuen Einkommensnachweisen und gut.
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  #3  
Alt 25.08.2009, 16:51
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Registriert seit: 21.08.2009
Beiträge: 3
Standard

hallo,

mein exmann hat auch seit februar 09 kurzarbeit ich bin dann mit seiner verdienstbescheinigung zum jugendamt und habe ausrechnen lassen was er dann an unterhalt bezahlen muss. Laut seiner Aussage wollte ihm das Jugendamt keine Auskunft geben, deswegen bin ich dann hin.
Die darüber hinausgehenden Beträge werden vorerst gestundet. Erst wenn eine länger anhaltende Kurzarbeit – in der Regel mehr als sechs Monate – nachgewiesen wird, kann eine Herabsetzung der Unterhaltsverpflichtung erfolgen.
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