Unterhalt + Hartz IV

  • Hallo Ihr lieben...
    folgende Frage: Ich bin allein Erziehend & lebe bei meinen Eltern. Bekomme Eltern + Kindergeld.
    Ich überlege Leistungen nach Hartz IV zu beantragen frage mich allerdings ob ein zu zahlender
    Unterhalt des Kindvaters auf diese Leistung angerechnet wird ( ich meine ob dann gekürzt wird) ?

  • Hallo,


    natürlich wird die Unterhaltszahlung des Kindsvaters auf die ALG2 Leistungen angerechnet.
    Der Kindsvater ist auch verpflichtet Unterhaltszahlungen an dich zu leisten bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes.
    Wenn der Kindsvater zur Zeit nicht in der Lage ist Unterhalt zu zahlen, bist du bei gleichzeitigen Bezug von ALG2 verpflichtet UVG zu beantragen.

  • [B]Hallo Salle, Danke für die Antwort. Aber... was ist UVG? Verzeihe meine Unwissenheit.
    Der Kindsvater muss an mich Unterhalt zahlen? Nach Deutschen Recht?:confused:

    Was ist dann mit den ALG2? wird dieser Unterhalt auch bei der Berechnung der Leistungen
    einbezogen?[/B]

  • Hallo,


    UVG ist Unterhaltsvorschuss, dieser wird allerdings nur gezahlt wenn der Kindsvater nicht in der Lage ist Unterhalt für das Kind zu leisten.


    Alle Einnahmen die du hast (Kindergeld, Unterhaltszahlungen, Elterngeld/ 300€ bleiben anrechnungsfrei) werden in die Berechnung einbezogen.


    Diese ist wie folgt


    angemessene Kosten für die Unterkunft (da du mit deinen Eltern in einem Haushalt lebst bleibt dies zu klären)
    345€ Regelsatz für dich
    208€ für das Kind


    Einkünfte
    154€ Kindergeld
    Unterhaltszahlungen des Kindsvaters


    Die Differnz die sie daraus ergibt wäre dein Anspruch.
    Bedenke das im Falle einer Beantragung von Sozialleistungen für dich, ebenfalls der Kindsvater zu Unterhaltszahlungen für dich heran gezogen werden kann.
    Dies wird die Arge prüfen.

  • Hallo Infinity!


    Was ist wenn der Kindesvater nicht zahlen will? Hallo?! Was für eine Frage!


    Der Staat wird schon entsprechend agieren wenn dies der Fall sein sollte, oder glaubst Du das es in Deutschland einfach ist sich seiner Verantwortung zu entziehen indem man erklärt das man nicht zahlen will?


    Der Pfändungsfreibetrag ist die Messlatte dessen an der sich der Kindesvater zu orientieren hat. Er wird sich dann damit abpfinden müssen, sobald er in der Lage ist Unterhalt zu leisten, dieser verpflichtung auch nachkommen zu müssen!


    Gruß

  • Hallo infinity!


    Ich weis nicht aus welcher Region Du kommst, bei uns gilt die Düsseldorfer Tabelle und ich denke das diese sich an Bundesweite Vergleichszahlen orientiert. Vielleicht fragts Du da mal bei einem Anwalt für Familienrecht nach!


    Gruß