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Unterhalt + Hartz IV

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  #1  
Alt 26.04.2008, 22:27
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Standard Unterhalt + Hartz IV

Hallo Ihr lieben...
folgende Frage: Ich bin allein Erziehend & lebe bei meinen Eltern. Bekomme Eltern + Kindergeld.
Ich überlege Leistungen nach Hartz IV zu beantragen frage mich allerdings ob ein zu zahlender
Unterhalt des Kindvaters auf diese Leistung angerechnet wird ( ich meine ob dann gekürzt wird) ?
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  #2  
Alt 27.04.2008, 10:42
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Standard

Hallo,

natürlich wird die Unterhaltszahlung des Kindsvaters auf die ALG2 Leistungen angerechnet.
Der Kindsvater ist auch verpflichtet Unterhaltszahlungen an dich zu leisten bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes.
Wenn der Kindsvater zur Zeit nicht in der Lage ist Unterhalt zu zahlen, bist du bei gleichzeitigen Bezug von ALG2 verpflichtet UVG zu beantragen.
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  #3  
Alt 27.04.2008, 14:25
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Hallo Salle, Danke für die Antwort. Aber... was ist UVG? Verzeihe meine Unwissenheit.
Der Kindsvater muss an mich Unterhalt zahlen? Nach Deutschen Recht?

Was ist dann mit den ALG2? wird dieser Unterhalt auch bei der Berechnung der Leistungen
einbezogen?
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  #4  
Alt 27.04.2008, 14:41
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Hallo,

UVG ist Unterhaltsvorschuss, dieser wird allerdings nur gezahlt wenn der Kindsvater nicht in der Lage ist Unterhalt für das Kind zu leisten.

Alle Einnahmen die du hast (Kindergeld, Unterhaltszahlungen, Elterngeld/ 300€ bleiben anrechnungsfrei) werden in die Berechnung einbezogen.

Diese ist wie folgt

angemessene Kosten für die Unterkunft (da du mit deinen Eltern in einem Haushalt lebst bleibt dies zu klären)
345€ Regelsatz für dich
208€ für das Kind

Einkünfte
154€ Kindergeld
Unterhaltszahlungen des Kindsvaters

Die Differnz die sie daraus ergibt wäre dein Anspruch.
Bedenke das im Falle einer Beantragung von Sozialleistungen für dich, ebenfalls der Kindsvater zu Unterhaltszahlungen für dich heran gezogen werden kann.
Dies wird die Arge prüfen.
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  #5  
Alt 27.04.2008, 22:32
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Daumen hoch

Hallo Salle.

Danke
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  #6  
Alt 28.04.2008, 12:50
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Eine weitere Frage: Der Vater meines Kindes hat 1200,- € netto. Zahlt für Wohnung + Auto 600,- €
Ist´es da noch möglich Unterhalt zu zahlen? Gibt es da irgend eine Grenze?
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  #7  
Alt 28.04.2008, 12:51
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und was ist wenn der Kindsvater nicht zahlen will ????
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  #8  
Alt 28.04.2008, 13:56
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Hallo Infinity!

Was ist wenn der Kindesvater nicht zahlen will? Hallo?! Was für eine Frage!

Der Staat wird schon entsprechend agieren wenn dies der Fall sein sollte, oder glaubst Du das es in Deutschland einfach ist sich seiner Verantwortung zu entziehen indem man erklärt das man nicht zahlen will?

Der Pfändungsfreibetrag ist die Messlatte dessen an der sich der Kindesvater zu orientieren hat. Er wird sich dann damit abpfinden müssen, sobald er in der Lage ist Unterhalt zu leisten, dieser verpflichtung auch nachkommen zu müssen!

Gruß
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  #9  
Alt 29.04.2008, 08:28
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ja aber...

es gibt doch bestimmt einen Regelsatz.......
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  #10  
Alt 29.04.2008, 11:49
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Beiträge: 2.963
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Hallo infinity!

Ich weis nicht aus welcher Region Du kommst, bei uns gilt die Düsseldorfer Tabelle und ich denke das diese sich an Bundesweite Vergleichszahlen orientiert. Vielleicht fragts Du da mal bei einem Anwalt für Familienrecht nach!

Gruß
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