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Unterhalt trotz Gütertrennung

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  #1  
Alt 08.02.2010, 23:07
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Ausrufezeichen Unterhalt trotz Gütertrennung

Hallo Zusammen, hab da eine komplizierte Frage. Der Vater meines Sohnes (wir waren nicht verheiratet) zahlt sehr unregelmäßig Unterhalt für meinen jetzt 18 jährigen Sohn, der noch zur Schule geht und bei mir wohnt. Der Vater ist aber verheiratet und hat mit seiner Frau Gütertrennung vereinbart. Der Vater hat angeblich kein Einkommen, er ist selbstständig und zahlt daher immer nur einen Bruchteil des Unterhaltes, da er angeblich nichts hat. Seine Frau jedoch hat ein sehr gutes und hohes Einkommen und war vor der Heirat informiert das es da noch ein uneheliches Kind (mein Sohn) gibt. Ich frage mich nun ob die Frau nicht mit einbezogen werden kann bei der Unterhaltszahlung an meinen Sohn. Hat jemand eine Meinung dazu oder einen ähnlichen Fall? Was kann ich machen und ist da überhaupt etwas zu machen? Über Antworten und Ratschläge würde ich mich sehr freuen. Lieben Gruß kaima
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  #2  
Alt 09.02.2010, 09:51
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Beiträge: 352
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Hallo Kaima,

für den Unterhalt ist ausschließlich das Einkommen des Vaters maßgeblich.

Grüße,
Joachim
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  #3  
Alt 09.02.2010, 13:56
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Registriert seit: 09.02.2010
Beiträge: 1
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Hallo Joachim!

Ich bin neu hier und habe alles noch vor mir.
Klage für Unterhaltshöhe läuft. Mein Mann will nicht das zahlen was mein Anwalt ausgerechnet hat. Ich habe ihm das Haus überlassen, dieses ist komplett Schuldenfrei!!

Alles ist so kompliziert, ich weiß oft nicht wieso, schließlich habe ich über drei Jahre versucht die Ehe zu retten, aber alle Versuche sind fehl geschlagen.

Er wollte nicht zum Paargespräch, und so......aber trotzdem weigert sich an zu erkennen, das ja eigentlich er hätte ausziehen müssen.

Also ich Frage mich wirklich wo da die Menschlichkeit bleibt??? Schließlich sind wir alle Erwachsen, und die Kinder darf er auch sehen wenn er WILL, aber er will ja garnicht..

So, ich beobachte mal hier die Beiträge im Forum, mal sehen wem es ähnlich geht wie mir.

Liebe Grüße
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  #4  
Alt 10.02.2010, 11:44
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Beiträge: 352
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Millemits,

das Ende einer Beziehung ist immer schwer. Oft schaffen es die "Erwachsenen" nicht, alle offenen Themen zu klären, wie es sich für "Erwachsene" gehört. Wichtig ist es deshalb, immer die eigenen Rechte zu kennen und rigoros durchzudrücken. Sonst steht man irgendwann ohne etwas da und der Ex-Partner freut sich...

Niemand "muss" ausziehen. Es gibt kein Schuldprinzip für eine Scheidung. Alles wird hälftig geteilt (mit diversen Einschränkungen und Feinheiten) und jeder geht so mit dem gleichen Teil aus der Beziehung. Ungerechtigkeiten durch unterschiedlichen Verdienst werden durch Unterhalt aufgefangen. Und natürlich hat niemand etwas zu verschenken, weshalb es oft zu großen Diskussionen kommt. Ich hoffe, du hast einen guten Anwalt, der auch seine Meinung verargumentieren kann und nicht vor Gericht sofort umfällt.

Viele Grüße,
Joachim
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  #5  
Alt 10.02.2010, 11:50
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Registriert seit: 08.01.2010
Beiträge: 96
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Also wenn der Vater des Kindes zu wenig Einkommen hat um den Unterhaltsanspruch zu decken, ist in erster Linie die Mutter des Kindes zuständig den Unterhaltsbedarf zu decken.Reicht auch hier das Einkommen nicht aus muß Alg II beantrag werden (Wohngeld beispielsweise).Die neue Frau an der Seite des Vaters ist hier nicht bei der Rechnung zu berücksichtigen, weil ja auch ein neuer Mann an der Seite einer Kindesmutter nicht berücksichtig wird.

Geändert von sundown (10.02.2010 um 11:52 Uhr)
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