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Unterhalt trotz Hartz IV

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  #1  
Alt 02.09.2011, 16:47
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Registriert seit: 02.09.2011
Beiträge: 2
Standard Unterhalt trotz Hartz IV

Hallo brauch unbedingt Hilfe.
Habe von April bis August HatzIV bezogen. In dieser konnte ich keinen Unterhalt (Kindesunterhalt)zahlen. Jetzt hab ich wieder Arbeit und soll den nicht bezahlten Unterhalt bezahlen. Ist das so, dass sich der Unterhalt während Hartz IV summiert und nach der Arbeitslosigkeit alles bezahlt werden muß?

Hoffe auf Hilfe, Danke
Lomen
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  #2  
Alt 02.09.2011, 18:34
Marmota
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Beiträge: n/a
Standard

Wenn Unterhaltstitel besteht, müßte er abgeändert werden.
Wobei Arbeislosigkeit vom Gericht meist als vorrübergehender Zustand gewertet wird (6 Monate oder länger), während dem der Verpflichtete den Unterhalt in unveränderter Höhe aus seinen Ersparnissen bestreiten muss.
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  #3  
Alt 03.09.2011, 11:48
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.09.2011
Beiträge: 2
Standard

Hallo, Danke für die Antwort. Es besteht ein Unterhaltstitel. Eine Abänderung des Titels ist unmöglich, da meine Exfrau absolut dagegen ist. Ersparnisse hab ich keine mehr, alles bereits während der Arbeitslosigkeit an Unterhalt bezahlt. Der Überziehungskredit meines Kontos ist komplett ausgeschöpft, das meiste ist als Unterhalt weggegangen. Ja jetzt hab ich nichts mehr. Und wie kann man eine Zitrone noch weiter ausquetschen wenn sie leer ist?
Ich war 18 Monate arbeitslos, dann nochmal 6 Monate Überbrückungsgeld (versuch der Selbstständigkeit hat nicht geklappt), dann 5 Monate Hartz IV. Jetzt hab ich wieder arbeit. Also meine Frage: der Unterhalt den ich nicht zahlen kann, weil nichts mehr da ist, wird vom zukünftigen Einnahmen abgezogen?
Danke vorab schon mal für Euer Wissen/ Erfahrungen.
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  #4  
Alt 04.09.2011, 20:41
Marmota
Gast
 
Beiträge: n/a
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Wenn die Ex-Frau der Änderung des Titels nicht zustimmt, musst du klagen. Evtl. kannst du einen Beratungsschein beantragen. Wenn die Ex-Frau eine berechtigte Änderung blockiert, können vielleicht auch ihr die Kosten der Klage auferlegt werden. Zu den Kosten, sind es aber nur Vermutungen. Ich kenn mich da nicht so genau aus.

Solange der Titel besteht und keine Änderung angestrebt wird, muss er in voller Höhe bedient werden. Die Forderungen können auch noch in ein paar Jahren gepfändet werden.
Was genau hast du unternommen, um den Titel zu ändern? Lass dich anwaltlich beraten, ob da noch was zu machen ist.

Ansonsten wird, so hart es ist, die leere Zitrone weiterhin ausgequetscht.
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  #5  
Alt 05.09.2011, 10:51
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 08.01.2010
Beiträge: 310
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Hallo Lomen,

Du hast nicht ganz verstanden was Marmota Dir zu sagen versucht.

Du hättest schon vorher Abänderungsklage einreichen müssen über einen Anwalt so in etwa nach 6 Monaten Arbeitslosigkeit steht dir das zu, wenn Du nachweisen kannst das Du versucht hast einen Job zu finden, mit dem Du die Unterhaltszahlungen aufbringen kannst, dazu gehört auch ein 400€ Job während der Arbeitslosigkeit.

Kannst Du das nachweisen, wird vom Gericht der Titel angeändert, sodaß Dir keine Schulden entstehen,meist mit der Auflage sich weiter zu bemühen eine geeignete Arbeitsstelle zu finden. Dies hast Du aber nunmehr versäumt, Kosten wären Dir keine entstanden, da Du PKH bekommmen hättest, wenn die Ersparnisse aufgebraucht gewesen wären durch Zahlung des KU´S.
Die Schulden wirst Du wohl Zahlen müssen.

Wie hoch ist denn jetzt Dein Einkommen wenn man mal fragen darf?
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