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Unterhalt von größeren Kindern aus erster Ehe

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  #1  
Alt 19.01.2012, 22:11
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Beiträge: 2
Standard Unterhalt von größeren Kindern aus erster Ehe

Guten Abend ,

vielleicht kann mir jemand von Euch Infos zu folgendem Fall geben:

Ein Mann hat zwei Kinder (1+2) von Exfrau und zwei Kinder (3+4) von der jetzigen Ehefrau.
Kind 1 ist 15 Jahre alt, Kind 2 ist 14 Jahre alt. Die Exfrau geht seit kurzem wieder arbeiten. Der Mann ist selbständig.
Wieviel muß der Mann für seine Kinder 1+2 bezahlen?

Falls noch Infos fehlen, bitte schreiben!

Für evtl. Rückantworten bedanke ich mich im voraus
Grüße, RS
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  #2  
Alt 20.01.2012, 09:41
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Registriert seit: 01.09.2011
Beiträge: 114
Standard

Hallo,

zunächst mal ist anzumerken, dass alle Kinder im gleichen Rang stehen.

Um den Unterhalt genau berechnen zu können müsste das Einkommen des KV bekannt sein.
Monatliches Einkommen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, sonstige Sonderzahlungen, Steuererstattung.
Dann muss dieses Einkommen um berufsbedingte Ausfwendungen bereinigt werden. Wenn es eine sekundäre (private) Altersvorsorge gibt, kann auch diese bereingend angersetzt werden.

Bei selbstständig tätigen wird als Berechnungsgrundlage das Einkommen der letzten 3 Jahre berücksichtigt.

Nachlesen kann man das alles in den unterhaltsrechtlichen Leitlinien des zuständigen OLG.

Unabhänig davon ist der KV aber verpflichtet den Mindestunterhalt zu leisten. Dieser beträgt in der 3. Altersgruppe (ab 12), unter anrechnung des hälftigen Kindergeldes, 334€.

Für beide Kinder zusammen wären demnach mindestens 668€ zu zahlen.

LG chico

Geändert von chico (20.01.2012 um 09:59 Uhr)
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  #3  
Alt 20.01.2012, 23:10
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Registriert seit: 19.01.2012
Beiträge: 2
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vielen Dank für die Antwort!

Dann hat es gar keine Auswirkung, ob der Mann noch zwei Kinder von der zweiten Frau hat?

Und auch nicht, wenn die Exfrau arbeiten geht?
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  #4  
Alt 21.01.2012, 01:57
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Registriert seit: 08.01.2010
Beiträge: 310
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Hallo Red.sock,

Die Antwort von chicco ist etwas weiter auszuführen.

Selbstverständlich spielt es eine Rolle wenn es sich 4 Unterhaltsberechtigte dreht.

Denn die Kinder der 2. Frau haben den selben Anspruch wie die Kinder der 1. Frau, denn diese sind wie schon geschrieben im Rang gleich, zwar steht im Gesetz das Grundsätzlich der Mindestunterhalt geschuldet wird, allerdings auch nur nach der Leistungsfähigkeit und bei 4 Kindern wird es wohl eher auf den sogenannten Mangelfall hinauslaufen.

Man kann also sagen es kommt eher auf das Einkommen des KV an und des der neuen Ehefrau evtl. kann man so den Selbstbehalt senken aber das ist Sache des GERICHTS und nicht des Jugendamts soviel mal vorweg.

Auch liest man oft, der Unterhaltsschuldner muß sich einen 2t Job suchen, auch hier nur unter Umständen, das OLG Saarbrücken hat entschieden, das eine Unterhaltspflichtger mit Vollzeitstelle und weitern Minderjährigen Kindern KEINE 2t Arbeit zugemutet werden kann!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!.
Desweitern muß es auch Theoretisch möhlcih sein alle Ansprüche zu decken bsp. ein Bäcker wird wohl kaum soviel verdienen,

Alles in allem würde Ich Dir raten einen Fachanwalt aufzusuchen, es gibt in einem Fall wie Deinem zuviele Faktoren als das man sie in einem Forum dalegen könnte.

Das Jugendamt und wohl der gegenerische Anwalt werden wohl den Mindestunterhalt fordern, dies ist aber im Einzelfall zu entscheiden.
Dein Mann müsste ca.2068€ bereinigtes Netto verdienen um alle Ansprüche zu decken.

Kind 1 + 2 je 334€ = 668€
Kind 3 + 4 je 225€ = 450€
Selbstbehalt 950€ = 950€ in der Summe 2068€.

Gruß Sundown

Geändert von sundown (21.01.2012 um 01:59 Uhr)
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  #5  
Alt 21.01.2012, 20:05
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Registriert seit: 01.09.2011
Beiträge: 114
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Hallo,

stimmt sundown.

Den § 1603 (2) BGB wollte ich zunächst mal rauslassen. Auch bin ich der Meinung, dass man nicht immer gleich "Hoffnung" auf eine Mangelfallberechnung machen sollte. Wer Kinder in die Welt setzt, sollte sich der Tatsache bewusst sein, dass diese Geld kosten. Weniger in der Anschaffung als in der Unterhaltung.

Zitat:
Und auch nicht, wenn die Exfrau arbeiten geht?
Red.sock, das ist völlig irrelevant. Die Mutter erbringt ihren Unterhalt in Form von Betreuung, der so genannte Betreuungsunterhalt. Du hingegen bist barunterhaltspflichtig.

LG chico
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  #6  
Alt 31.01.2012, 12:51
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Registriert seit: 31.01.2012
Beiträge: 1
Standard Unterhalt bei aelteren Kindern

Hallo alle zusammen :-D Weiss nicht, wo ich eigenen Beitrag schreiben kann Aber vielleicht kann mir hier auch helfen: Meine Ex-Frau ist nach Norwegen vor Jahren ausgewandert. Zwei Kinder mit!! Die 21 jaehrige Tochter studiert in Paris an der Sourbonne- fern aller Familienmitglieder!! Die 16 jährige Tochter lebt bei ihrer Mutter in Norwegen! Kindergeld an die Mutter seitens des deutschen Staates wird nicht bezahlt! Bin ich verpflichtet weiterhin Unterhalt zu zahlen?? Bitte helft mir!! Momentan zahle ich blind jeden Monat treu wie ein Schaf an beide Kinder auf das Konto meiner Exfrau
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