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#1
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Hallo,
ich habe aus erster Ehe eine 20-jährige Tochter, die weder zur Schule geht noch eine Ausbildung macht. Mit wurde gesagt, dass ich bei dieser Voraussetzung keinen Unterhalt mehr zahlen muss. Kann mir evtl. jemand sagen, ob ich da richtig liege. Ich möchte mich nicht unbedingt bei den Behörden erkundigen müssen. |
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#2
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Hallo,
das ist nicht richtig! |
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