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Unterhaltszahlungen für Volljährigen Sohn

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  #1  
Alt 14.12.2011, 23:11
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Standard Unterhaltszahlungen für Volljährigen Sohn

Hallo,

ich zahle meinem Sohn ( 20J. ) jeden Monat 217€ Unterhalt.Er wohnt bei seiner Mutterdie ca.1100€ verdient, und bekommt während eines Praktikums 400€ vergütet.Zusätzlich bekommt Sohnemann noch das Kindergeld.Ich verdiene ca.1470€
Jetzt hätte er gern noch ein wenig mehr.
Muß ich Ihm zusätzlich noch mehr Geld zahlen,oder befindet sich mein Sohn da auf dem Holzweg?
Anwalt wäre mir da im Moment nicht der richtige Weg.
Vielleicht weiß ja jemand von Euch Bescheid.

Gruß,
Uwe

Geändert von Oldjue (14.12.2011 um 23:45 Uhr)
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  #2  
Alt 15.12.2011, 12:28
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Beiträge: 114
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Hallo Uwe,

der volljährige Sohn hat nur dann einen Anspruch auf Unterhalt ggü. beiden Elternteilen, wenn er sich in schulischer oder beruflicher Ausbildung befindet. Das Absolvieren eines Praktikums gehört nicht dazu.

Demnach hat der Sohn keinen Anspruch auf Unterhalt, und selbst die 217€ sind 217€ zu viel.

Wenn kein Titel über den Betrag besteht, könntest Du die Zahlungen sofort einstellen.

LG chico
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  #3  
Alt 15.12.2011, 14:15
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Zitat:
Zitat von chico Beitrag anzeigen
Hallo Uwe,

der volljährige Sohn hat nur dann einen Anspruch auf Unterhalt ggü. beiden Elternteilen, wenn er sich in schulischer oder beruflicher Ausbildung befindet. Das Absolvieren eines Praktikums gehört nicht dazu.

Demnach hat der Sohn keinen Anspruch auf Unterhalt, und selbst die 217€ sind 217€ zu viel.

Wenn kein Titel über den Betrag besteht, könntest Du die Zahlungen sofort einstellen.

LG chico
Hallo,

danke für die Antwort.
Geht mir nicht so sehr um die 217€ jeden Monat,nur das die Forderungen sich einfach so hoch schrauben lassen,haben mich veranlasst hier mal nach zu fragen.
Ich geb das mal so weiter,mal sehen was der Herr Sohn dazu sagt..

Wenn es da noch andere Antworten geben könnte,,,immer her da mit..


Gruß,
Uwe
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  #4  
Alt 15.12.2011, 18:06
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Ich schließe mich chico an: Wer in punkto Ausbildung die Zielstrebigkeit vermissen läßt, hat auch keinen Anspruch auf Unterhalt. Das Versagen jeglichen Unterhaltes wäre sicher bekannter Tritt in den Hintern, welcher so mancher Schlafmütze dann doch in die Schuhe geholfen hat .

Gawain
__________________
Der Philosoph und der Beamte beziehen ihre Stärke aus der Sachfremdheit (Friedrich der Große)
Formulare - Kosten der Unterkunft - Wohngeldrechner - BAföG-Rechner -
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  #5  
Alt 15.12.2011, 20:53
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Hallo Uwe,

selbst wenn der Sohn einen Anspruch auf Unterhalt hätte, würde dieser bei dem Einkommen der Eltern 488€ betragen. Diesen Anspruch würde er mit den 400€ und dem Kindergeld selber decken. Ihm stehen sogar 584€ zur Verfügung. Und dann noch 217€ von Dir, das sind 801€.

Da jetzt noch mehr zu fordern, finde ich schlicht weg unverschämt.

LG chico
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  #6  
Alt 15.12.2011, 21:03
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Hallo du bist nicht verpflichtet deinem Sohn mehr Unterhalt zu zahlen. Außer du möchtest ihm mehr zahlen.
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  #7  
Alt 16.12.2011, 04:19
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Registriert seit: 14.12.2011
Beiträge: 3
Standard Vielen Dank

Hallo noch einmal.
Vielen Dank für Eure Mühe.
Ich denke,das ich es erst mal dabei belasse,und die 217€ weiterhin überweise.Kann ja sein,das es Ihm hilft sich für eine Ausbildung zu entscheiden.Bewerbungen u.s.w. sind ja auch nicht grad billig Heut zu Tage.
Dazu kommt ja noch der Abstieg wenn das Geld an allen Ecken fehlt.

Denke aber,wenn er sich nicht rührt,das sich der Unterhalt dann ab August 2012 eher verringern wird,und ich Ihm das die Tage schon mal mitteile.

Wie verhält es sich eigentlich,wenn der `Bengel`nix findet und sich dann Arbeitslos meldet?Geht dann die rechnerei wieder los?

Sorry,schon wieder ne Frage.

Lieber Grüße,
Uwe
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  #8  
Alt 16.12.2011, 06:22
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Guten Morgen erst mal! Das Unterhalt wir, wenn er sich bei der ARGE melden muß das gleiche. Er bekommt dann nur weniger als Regelsatz, weil Unterhalt als Einkommen zählt. MFG
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  #9  
Alt 16.12.2011, 11:50
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Hallo,

Zitat:
Wie verhält es sich eigentlich,wenn der `Bengel`nix findet und sich dann Arbeitslos meldet?
Dann verhält es sich genau wie jetzt. Er hat keinen Anspruch auf Unterhalt. Wenn er sich arbeitslos oder ausbildungssuchend meldet, würde er vermutlich ALG2 bekommen.

Das Jobcenter würde dann versuchen diese Leistungen von den Eltern erstattet zu bekommen. In dem Fall dann einfach dem Jobcenter mitteilen, dass familienrechtlich nach BGB kein Anspruch besteht, und das vom Jobcenter angeführte SGB dem BGB nachrangig ist.

Uwe, Deine Größzügigkeit ist ja recht nett. M.M.n. tust Du dem Kind damit aber keinen Gefallen. Dem Kind stehen im Momant 800€ zur Verfügung. Wo ist denn da der Anreiz eine Ausbildung zu beginnen. Ein Praktikum ist ja ganz nett, aber nicht auf Dauer.

LG chico
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  #10  
Alt 17.12.2011, 16:05
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Jennie bei deiner Rechtschreibung tut mir alles weh.
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