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#1
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Hallo!
Ich ziehe von zu HAuse mit 19 aus. Es liegen diverse Probleme zu Hause dafür vor. Mein Problem besteht nun darin das mein Vater mir sagt das er mir nicht mehr als 200€ im Monat zu verfügung stellt. Ich denke nicht das dies alles ist was er mit geben könnte. Nun ist die Frage wie komme ich zu meinem Unterhalt. Muss ich jetzt zu einem Anwalt oder gibt es auch Beratungsstellen usw. Zusätzlich ist zu sagen dass ich noch schülerin bin. Vielen Dank schonmal ![]() |
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#2
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Hallo Bet!
Nach meiner Erkenntnis ist es so, das Dein Vater einen Regelsatz für Dich an Unterhalt zahlen muss, da Du noch Schüler(in) bist. Dieser beträgt nach der Düsseldorger Tabelle 380.- Euro im Monat. Dieser kann, wenn Du eine Berufsausbildung beginnst, da Du noch keine 25 Jahre bist, auch durch das für Dich zuständige Jugendamt eingeklagt werden. Nur wenn Dein Vater unter dem Existenzminimum lebt, muss er gar nicht bezahlen. Dafür hast Du die Möglichkeit vom Vater Staat Unterstützung zu erhalten. Lieben Gruss Shrotty |
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#3
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am besten lässt du dich beim jugendamt beraten, anwalt kostet und einen beratungshilfeschein bekommst du dafür nicht
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