ALG II und endlich raus, Selbstständigkeit. Bitte um Hilfe!

  • Hallo, :D


    ich schildere kurz erstmal die Situation.


    Bin 22 Jahre und lebe noch mit meiner Mutter zusammen. Wir beziehen leider beide ALG II. Nun habe ich durch einen bekannten ganz gute Kontakte bei der ich mit dem Verkauf bei eBay, gutes Geld verdienen könnte.


    Nur leider habe ich keine Ahnung, wie ich mich selbstständig machen kann. Was dies für und auch für meine Mutter Vor - und Nachteile bringt?!


    Wäre euch sehr dankbar wenn ihr mir nähere Infos geben könnt, oder noch besser eigene Erfahrungen posten würdet. Gerne freue ich mich auch über PMs.


    Vielen Dank. Schönen Abend noch.


    Viele Grüße


    derneue


    PS: Bitte kein Spam, wie vergiss es, hast nicht genug wissen etc. ;)

  • Geh zu deiner Sachbearbeiterin bei der Arbeitsvermittlung und frage nach Möglichkeiten. Manchmal gibt es Förderprogramme, und die wird dir auch sagen und/oder Infomaterial mitgeben zum Ablauf. Man wird eine schriftliche Prognose von dir fordern dazu, wie du die Einkommensmöglichkeiten, also deren Entwicklung bei Selbständigkeit siehst. Vermutlich wirst du einen IHK-Kurs belegen müssen - teilweise auch sinnvoll -. Wichtig ist die Regelung mit der Krankenversicherung, also dass die gesichert ist.


    Auswirkungen für deine Mutter: Ihr seid eine BG, und wenn du Einkommen erzielst, wird das auf die Leistungen der Bedarfsgemeinschaft angerechnet, so dass ihr dann aber zunächst weiterhin die fehlende Differenz bekommt. Natürlich sollte es Ziel sein, ganz und gar von der Hilfe wegzukommen. Solange du / ihr noch Hilfe beansprucht, weil das Einkommen nicht zur Deckung des Bedarfs reicht, wirst du hin und wieder eingeladen und es wird hinterfragt und geguckt, wie sich deine Einnahmen entwickeln und ob weitermachen Sinn hat. Solange lassen sie dich in der Regel in Ruhe, was Bewerbungen, Maßnahmen und so weiter betrifft.

  • Großes DANKE an dich lirafe. Das ist doch mal eine nette und hilfreiche Aussage! Dann werde ich das mal nächste Woche machen, aber dachte hal ich bekomme hier auch schon gewisse Grundinfos. Aber mal schauen wer noch schreibt. Dir und allen anderen ein schönes Wochnende! :)

  • @ lirafe: Wenn er seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kann, fällt er aus der BG raus. Damit wird auch sein Einkommen nicht bei der Mutter angerechnet. Sie bilden in dem Fall eine HG.
    Das weisst du doch aber eigentlich. :)


    LG, Jalale.

  • derneue
    HG = Haushaltsgemeinschaft ist beispielsweise eine Gemeinschaft aus Mutter und Sohn, wenn die Mutter bedürftig ist und der Sohn eigenes Einkommen hat und beide erklären, finanziell und überhaupt nicht füreinande einzustehen. Dann erhält die Mutter H IV inkl. anteiliger Wohnkosten, also bei zwei Menschen, die in einer HG leben, die Hälfte der Wohnkosten und das Einkommen des Sohnes wird nicht angerechnet.


    BG = Bedarfsgemeinschaft. Auch hier (Beispiel) leben Mutter und Sohn zusammen und bestreiten ihren Lebensunterhalt gemeinsam bzw. erhalten beide H IV.


    Falls ich etwas Wichtiges vergessen habe, wäre ich für ergänzende Erläuterungen für "derneue" dankbar.

  • Hallo!


    Der Verdienst ist in deinem Fall nicht so wichtig. Die Frage ist: bist du unter oder über 25 Jahre alt?

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Hallo!


    Natürlich bist du deiner Mutter gegenüber nicht Unterhaltspflichtig.
    Dann mach mit deiner Mutter einen Unternietvertrag. Sie kann dadurch ihre Ansprüche auf Hartz4 beibehalten und du lebst mit deiner Mutter in einer Wohngemeinschaft, nicht in einer Bedarfsgemeinschaft.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Ok, danke soweit! :D


    Aber um das zu tun muss ich doch raus aus der Bedarfsgemeinschaft, und dazu brauche ich Einkommen.


    DIe Frage ist nun wie viel muss ich verdienen, damit ich beim Jobcenter als eine Person betrachtet werde, die ihren Lebensunterhalt selbst beschreitet und nicht mehr hilfebedürftig ist?


    Gibt es da eine Art Regelung für unter-25-Jährige welche besagt wie hoch das Einkommen mindesten sein muss, und wenn nicht wie wird das berechnet? Ab wann gelte ich als "eigenständig, jedoch bei seiner Mutter wohened" ? :)