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#1
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Also ich hab da mal ne Frage:
Sie (22) Jahre bekommt Schülerbafög in Höhe von 300 Euro und muss 320 Euro monatlich für ihre Ausbildung bezahlen.Bisher haben ihre Eltern das Schulgeld bezahlt, jedoch nur so lange bis sie einen 400 Euro JOb hat. dieser Fall ist jetzt eingetroffen. (also 300Euro bafög+200Euro KG+ 400Euro Minijob - 320Euro Schulgeld = 580 Euro) Sie lebt mit ihrem Freund in einer Bedarfsgemeinschaft. Da Sie jedoch Schülerbafög bekommt, bekommt sie keinerlei soziale Leistungen mehr. Er verdient sich im Monat noch 100 Euro dazu. Und bekommt im Monat 580 Euro ALG II. Wenn sie jetzt den 400 Euro job annimmt, wird das dann von seinem Alg II - Betrag abgezogen, obwohl sie ja keine Leistungen bekommt??? Wenn ja wie viel?
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#2
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Das, was ihren Bedarf übersteigt (338 Euro + Mietanteil) würde bei ihm angerechnet werden.
Turtle |
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#3
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Ist der Mietanteil die Hälfte der Miete?? Und ihr Kindergeld wird nicht mit angerechnet oder?
also wären das dann 400 Euro + 300 Euro bafög = 700 Euro = ihr Einkommen und 338 Euro+ ca. 250 Euro = 598 Euro = ihr Bedarf? Also würden die ihr dann ca 100 Euro abziehen, richtig? |
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#4
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Natürlich wird das Kindergeld mit berücksichtigt. Ist doch auch Einkommen. Und das Einkommen aus Erwerbstätigkeit wird bereinigt, darauf gibts Freibeträge. 100 Euro pauschal, 20% vom Rest. Bei 400 Euro Verdienst würden also nur 240 Euro als Einkommen angerechnet.
Turtle |
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