Gering(st)Verdienst: gelten hier die 100 Euro Grundfreibetrag?

  • Hallo Community,


    dies wäre mein erster Beitrag hier im Forum und ich hoffe mal, dass dieses Problem nicht schon irgendwo in den Tiefen irgendeines Threads abgehandelt wurde - und man mir hier helfen kann...;)


    In einer Bedarfsgemeinschaft lebend, bezieht die Ehefrau ein Geringst-Zusatzeinkommen von ca 70 - 150 Euro monatlich als Gelegenheitsaushilfe.
    Normalerweise werden doch vom Arbeitseinkommen der Freibetrag von 100 Euro + 20% belassen; in unserem Fall werden aber die Einkünfte unter oder um 100 Euro voll angerechnet und um diese Summe verringert sich dann der Bezug der Leistungen nach Hartz IV.
    Zu Beginn der Tätigkeit wurden höhere Einkünfte ( zwischen 350 - 400 Euro ) erzielt; da wurden der Grundfreibetrag und die 20 % Regelung auch eingehalten - also korrekt berechnet.
    Unsere Pech und Pleiten-ARGE schiebt die Antragsteller ( also uns ) aber jedesmal zu einer anderen Abblockerin ( = die Person, die einem den Zugriff auf einen Sachbearbeiter verweigert), der man dann den Sachverhalt vorbetet und die dann ( im besten Fall) in Bruchstücken dem SB das Problem vorträgt.
    Und so kommt es, dass plötzlich kein Freibetrag mehr angerechnet wird.
    Bsp.: Verdienst 94 Euro! Anrechnung (= Kürzung) erfolgt dann auch um 94 Euro.
    Eigentlich dürfte doch gar nichts angerechnet werden?


    Vielleicht kann mich jemand informieren, wie die Anrechnung korrekt zu erfolgen hat?


    Vielen Dank für´s Lesen


    KlaRo

  • Die ARGE muß euch einen Freibetrag lassen und zwar sind 100 plus 20% vom Rest anrechnungsfrei.Ihr solltet Widerspruch einlegen und darauf achten das dieser in kurzer Zeit auch bearbeitet wird.Lasst es euch schriftlich bestätigen das ihr einen Widerspruch abgegeben habt oder schickt ihn gleich per Einschreiben.