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#1
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Hallo ,
Seit dem ich leider auf Harz VI angewiesen war habe ich trotzdem immer stundenweise als Haushaltshilfe in mehreren Haushalten gearbeitet. Um den Saat zu entlasten und meinen Kinder zu zeigen das es wichtig ist Arbeiten zu gehen. Nun habe ich seit letztem Jahr September einen dreiviertel Job und mache meine Mimi Jobs weiter. Trotzdem reicht es nicht komplett von Harz VI weg zu kommen, so bekomme ich noch einen gewissen Betrag vom Landkreis. Nun stellt sich heraus, laut Knappschaft, das ich nur bei einen Arbeitgeber als Minijob an gemeldet sein darf. Ist das denn richtig? Hoffentlich kann mir jemand meine Frage beantworten. Lieben Gruß tianmu Geändert von tianmu (10.01.2011 um 20:14 Uhr) |
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#2
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wäre mir so eigentlich neu. man darf durchaus mehrere minijobs haben. hier kannst du aber alle antworten finden.
http://www.400-euro.de/400/400-sv.html |
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#3
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Hallo,
ich Lebe mit meiner mutter in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft. Habe jetzt seit dem 07.01.2011 eine Minijob bei dem ich bis zu 400 € verdienen kann, war auch heute beim Amt um das mit denen zu klären, habe auch wegen Fahrtkosten gefragt, aber mir wurde nur gesagt, das ich keinen anspruch darauf habe. Wäre über Hilfe sehr dankbar |
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#4
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richtig, denn die fahrtkosten sind mit dem einkommensfreibetrag, den man dir von der arge zugesteht bereits abgedeckt.
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#5
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Hallo lacki,
vielen Dank für deinen Link, hat mir ein wenig geholfen. Ich habe mich aber noch bei der Knappschaft und beim Steuerberater erkundigt, und bei beiden kann dasselbe heraus: So wie man einen Steuerpflichtigen Job hat kann man einen 400,- Eurojob (Steuerfrei) haben, aber nur bei einen Arbeitgeber. Kommen weitere Arbeitgeber dazu, so wie bei mir, sind diese Jobs auf Lohnsteuerkarte anzumelden und zwar dann auf Lohnsteuerklasse 6. Es spielt dann keine Rolle ob noch Geld vom Staat dazu kommt oder nicht. Das nächste ist das der Minijob der als erstes gemeldet war ist der der bei der Knappschaft bleibt die anderen werden automatisch abgemeldet. Lieben Gruß tianmu |
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